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Definition eines Passus Arbeitsrecht / Urlaub

Verfasst: Donnerstag 5. Oktober 2017, 17:11
von Düsentriebdaniel
Hallo Freunde,
erst einmal vielen Dank für die Aufnahme.

Meine Frage an euch:

Aus einem Tarifvertrag habe ich folgenden Passus gefunden... "Im unmittelbaren Anschluss an den Urlaub darf von Arbeitnehmern an Werktagen vor 5 Uhr oder an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen keine Arbeitsleistung verlang werden."

Gesetz dem Fall das nun ein Mitarbeiter Urlaub eingetragen bis 24.12 (25+26 Feiertag) wie steht der oben genannte Passus zu dieser Situation.

Ist unmittelbar nur der 25.12 oder 25 und 26.12?

Leider habe ich zur Definition "unmittelbar" nur folgendes gefunden:

1.nicht mittelbar, nicht durch etwas Drittes, durch einen Dritten vermittelt; direkt
2. durch keinen oder kaum einen räumlichen oder zeitlichen Abstand getrennt
3. direkt; geradewegs [durchgehend]

Aber schlauer macht mich das auch nicht...

Vielen Dank schon mal im Voraus!

Liebe Grüße

Düsentrieb

Re: Definition eines Passus Arbeitsrecht / Urlaub

Verfasst: Donnerstag 5. Oktober 2017, 18:05
von Tobias__21
Planst Du gerade Deinen Weihnachtsurlaub ? :D

Pro-Tipp: Gewerkschaft anrufen u. fragen.

Re: Definition eines Passus Arbeitsrecht / Urlaub

Verfasst: Donnerstag 5. Oktober 2017, 18:23
von Düsentriebdaniel
Gewerkschaft sagt etwas anderes als der Fachanwalt für Abreitsrecht des Unternehmens... deswegen wollte ich mal eine unparteiische Meinung...

Re: Definition eines Passus Arbeitsrecht / Urlaub

Verfasst: Donnerstag 5. Oktober 2017, 18:56
von Tobias__21
Das ist aber nicht so ein alter Tarifvertrag der Bundespost? :)

Re: Definition eines Passus Arbeitsrecht / Urlaub

Verfasst: Donnerstag 5. Oktober 2017, 19:05
von Düsentriebdaniel
Nein

Re: Definition eines Passus Arbeitsrecht / Urlaub

Verfasst: Donnerstag 5. Oktober 2017, 19:07
von Tobias__21
TVöD? :)