Definition eines Passus Arbeitsrecht / Urlaub
Verfasst: Donnerstag 5. Oktober 2017, 17:11
Hallo Freunde,
erst einmal vielen Dank für die Aufnahme.
Meine Frage an euch:
Aus einem Tarifvertrag habe ich folgenden Passus gefunden... "Im unmittelbaren Anschluss an den Urlaub darf von Arbeitnehmern an Werktagen vor 5 Uhr oder an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen keine Arbeitsleistung verlang werden."
Gesetz dem Fall das nun ein Mitarbeiter Urlaub eingetragen bis 24.12 (25+26 Feiertag) wie steht der oben genannte Passus zu dieser Situation.
Ist unmittelbar nur der 25.12 oder 25 und 26.12?
Leider habe ich zur Definition "unmittelbar" nur folgendes gefunden:
1.nicht mittelbar, nicht durch etwas Drittes, durch einen Dritten vermittelt; direkt
2. durch keinen oder kaum einen räumlichen oder zeitlichen Abstand getrennt
3. direkt; geradewegs [durchgehend]
Aber schlauer macht mich das auch nicht...
Vielen Dank schon mal im Voraus!
Liebe Grüße
Düsentrieb
erst einmal vielen Dank für die Aufnahme.
Meine Frage an euch:
Aus einem Tarifvertrag habe ich folgenden Passus gefunden... "Im unmittelbaren Anschluss an den Urlaub darf von Arbeitnehmern an Werktagen vor 5 Uhr oder an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen keine Arbeitsleistung verlang werden."
Gesetz dem Fall das nun ein Mitarbeiter Urlaub eingetragen bis 24.12 (25+26 Feiertag) wie steht der oben genannte Passus zu dieser Situation.
Ist unmittelbar nur der 25.12 oder 25 und 26.12?
Leider habe ich zur Definition "unmittelbar" nur folgendes gefunden:
1.nicht mittelbar, nicht durch etwas Drittes, durch einen Dritten vermittelt; direkt
2. durch keinen oder kaum einen räumlichen oder zeitlichen Abstand getrennt
3. direkt; geradewegs [durchgehend]
Aber schlauer macht mich das auch nicht...
Vielen Dank schon mal im Voraus!
Liebe Grüße
Düsentrieb