Seite 1 von 2

Die leidigen Kommentierungen

Verfasst: Donnerstag 5. Oktober 2017, 21:29
von swfty
Hey,

Vorwarnung, es kommt eine echt bescheuerte Frage, aber bitte beruhigt mal kurz mein Gewissen.
Ich schreibe bald in Hamburg mein 1. StEX und es geht um die Paragraphenverweise, die man sich ins Gesetz schreiben darf.

In der Hilfsmittelverfügung steht, dass folgende Darstellung zulässig ist (beispielhaft): § 812 Abs. 2 BGB
Ich habe in jeder meiner zig hundert Kommentierungen § 812 II BGB stattdessen geschrieben. So weit so gut, das habe ich auch bei einigen anderen so gesehen.

Jetzt kommt der richtig paranoide Teil: Ich schreibe meine "1" wie ein "|", dementsprechend habe ich alle römischen Zahlen mit Über- und Unterstrichen geschrieben. Das kann wohl kein Problem sein, oder? Mir ist bewusst, wie lächerlich diese Frage eigentlich ist, aber ich habe niemanden gesehen, der das so schreibt wie ich und der Gedanke, dass anderthalb Jahre Vorbereitung wegen sowas scheitern ist - so abwegig er auch sein mag - ziemlich frustrierend.

Also, bitte sagt mir einfach, dass das schon okay so ist.

Danke im Voraus.

Re: Die leidigen Kommentierungen

Verfasst: Donnerstag 5. Oktober 2017, 21:43
von Tobias__21
Ist okay

Re: Die leidigen Kommentierungen

Verfasst: Donnerstag 5. Oktober 2017, 22:54
von Ara
Ist in Ordnung... (Schreibt nicht jeder die römischen Zahlen mit unter/überstrichen?)

Re: Die leidigen Kommentierungen

Verfasst: Donnerstag 5. Oktober 2017, 23:54
von joee78
Geh doch einfach juristisch an die Sache ran. Die Hilfsmittelverfügung für Hamburg sagt:

Ein Paragraphenhinweis besteht aus einem Paragraphenzeichen, einer Zahl (ggf. mit
Untergliederungen (wie Absatz oder Ziffer) sowie der Gesetzesbezeichnung.


Das machst du ja. Dass die Zahl römisch oder arabisch geschrieben werden muss, ist nicht definiert. Dass in den dort aufgeführten Beispielsfällen die Absätze in arabischen Zahlen geschrieben werden, heißt nicht, dass die römische Schreibweise unzulässig wäre. Ferner ist auch nicht vorgeschrieben, wie genau römische Zahlen zu schreiben wären.

Du könntest dir genauso gut Sorgen machen, ob du zur Prüfung rote Schuhe tragen darfst. :drinking:

Re: Die leidigen Kommentierungen

Verfasst: Freitag 6. Oktober 2017, 00:47
von OJ1988
Mein Schönfelder wurde mir übrigens während einer laufenden Klausur eiskalt weggenommen und erst nach 15 Min. inkl. Rückruf im Prüfungsamt wiedergegeben, weil ich ein Wort nicht bloß unterstrichen, sondern eingekastet ( [-X ) hatte. Bestes Erlebnis.

Re: Die leidigen Kommentierungen

Verfasst: Freitag 6. Oktober 2017, 09:27
von Ara
joee78 hat geschrieben:Geh doch einfach juristisch an die Sache ran. Die Hilfsmittelverfügung für Hamburg sagt:

Ein Paragraphenhinweis besteht aus einem Paragraphenzeichen, einer Zahl (ggf. mit
Untergliederungen (wie Absatz oder Ziffer) sowie der Gesetzesbezeichnung.


Das machst du ja. Dass die Zahl römisch oder arabisch geschrieben werden muss, ist nicht definiert. Dass in den dort aufgeführten Beispielsfällen die Absätze in arabischen Zahlen geschrieben werden, heißt nicht, dass die römische Schreibweise unzulässig wäre. Ferner ist auch nicht vorgeschrieben, wie genau römische Zahlen zu schreiben wären.

Du könntest dir genauso gut Sorgen machen, ob du zur Prüfung rote Schuhe tragen darfst. :drinking:
Du gehst das Problem aber juristisch falschrum an. Es heißt in der Hilfsmittelverfügung:
Eintragungen in die Gesetzessammlungen sind grundsätzlich unzulässig!
Das heißt: Im Zweifel für das Prüfungsamt.

Re: Die leidigen Kommentierungen

Verfasst: Freitag 6. Oktober 2017, 09:48
von Honigkuchenpferd
Wobei das schon rational halbwegs nachvollziehbare Zweifel sein sollten.

Allerdings sieht man an dem Erfahrungsbericht von OJ, dass manche Befürchtungen vielleicht doch nicht so abwegig sind. :-w

Re: Die leidigen Kommentierungen

Verfasst: Freitag 6. Oktober 2017, 09:50
von swfty
Danke für die (beruhigenden) Antworten! Wie gesagt ging ich auch nicht davon aus, dass das wirklich ein Problem werden könnte, aber sowas wie OJ1988 möchte ich eher ungern erleben, die Nerven werden so schon strapaziert genug sein. Und Ara, tatsächlich schreibt man römische Zahlen klassischerweise ohne Über- und Unterstrich, die kommen historisch eigentlich höchstens in Fließtexten dazu, um sie von Buchstaben abzugrenzen - das ist ja bei Paragraphenhinweisen eher kein Problem.

Re: Die leidigen Kommentierungen

Verfasst: Freitag 6. Oktober 2017, 14:18
von Amtsschimmel
Ara hat geschrieben:Ist in Ordnung... (Schreibt nicht jeder die römischen Zahlen mit unter/überstrichen?)
Ich mache es auch so.
OJ1988 hat geschrieben:Mein Schönfelder wurde mir übrigens während einer laufenden Klausur eiskalt weggenommen und erst nach 15 Min. inkl. Rückruf im Prüfungsamt wiedergegeben, weil ich ein Wort nicht bloß unterstrichen, sondern eingekastet ( [-X ) hatte. Bestes Erlebnis.
Habe dieses Affentheater nie verstanden. Vor allem kommen diese schwachsinnigen Regeln von Leuten, die selbst ihr Examen in Zeiten hatten, wo es kaum jemanden interessiert hat - aus guten Gründen, denn selbst ein Schema bringt mir kein Verständnis.

Re: Die leidigen Kommentierungen

Verfasst: Freitag 6. Oktober 2017, 23:32
von Torquemada

Re: Die leidigen Kommentierungen

Verfasst: Freitag 6. Oktober 2017, 23:44
von swfty
Torquemada hat geschrieben:VG Mainz, Urt.v. 11.12.2002 - 7 K 502/02
Das ist ja nun noch etwas "extremer". Alles, was nach Codierung aussieht ist brisant.

Am Rande: wer mit 0 Punkten in der ersten Klausur noch über 9 holt, jammert auf hohem Niveau.

Re: Die leidigen Kommentierungen

Verfasst: Samstag 7. Oktober 2017, 12:29
von Gelöschter Nutzer
swfty hat geschrieben:
Torquemada hat geschrieben:VG Mainz, Urt.v. 11.12.2002 - 7 K 502/02
Das ist ja nun noch etwas "extremer". Alles, was nach Codierung aussieht ist brisant.

Am Rande: wer mit 0 Punkten in der ersten Klausur noch über 9 holt, jammert auf hohem Niveau.
Die Bewertung mit 0 Punkten halte ich für gut vertretbar. Was ich allerdings nicht nachvollziehen kann, ist der Verweis auf das angebliche "Jammern auf hohem Niveau".

Beschwerden (bzw. Rechtsbehelfe) sind berechtigt oder unberechtigt unabhängig von der Ausgangslage. Auch wer ein super Ergebnis hat, kann unfaire Bewertungen erhalten.

Bedenke außerdem, dass bei 6 Klausuren und einem Ergebnis von 9,5 trotz 1x0 der Schnitt der übrigen Klausuren bei immerhin ca. 11,5 Punkten lag. Und während auch 9,5 ein absolutes Top-Ergebnis ist und man damit beruflich das meiste machen kann, ist die Differenz zum "Gut" nun nicht völlig trivial, etwa was manche Ref-Zulassungen, LLM-Plätze, Mitarbeiterstellen usw. angeht.

Abstrakter gefasst finde ich die Einstellung, wer eine gewisse Punktzahl erreicht hat, die anderen nicht erzielt haben, der solle sich gefälligst zufrieden geben und still sein, sehr bedenklich. Selbst eine Klausur oder Hausarbeit mit 12 Punkten kann eklatante Korrekturmängel enthalten.

Re: Die leidigen Kommentierungen

Verfasst: Samstag 7. Oktober 2017, 15:29
von Ingerenz
OJ1988 hat geschrieben:Mein Schönfelder wurde mir übrigens während einer laufenden Klausur eiskalt weggenommen und erst nach 15 Min. inkl. Rückruf im Prüfungsamt wiedergegeben, weil ich ein Wort nicht bloß unterstrichen, sondern eingekastet ( [-X ) hatte. Bestes Erlebnis.
Das ist natürlich nicht zulässig und hätte nicht zurückgegeben werden sollen. Wofür gibt es die Hilfsmittelbekanntmachung, wenn auch unzulässige Hilfsmittel verwendet werden dürfen?

Re: Die leidigen Kommentierungen

Verfasst: Samstag 7. Oktober 2017, 22:38
von julée
swfty hat geschrieben:Danke für die (beruhigenden) Antworten! Wie gesagt ging ich auch nicht davon aus, dass das wirklich ein Problem werden könnte, aber sowas wie OJ1988 möchte ich eher ungern erleben, die Nerven werden so schon strapaziert genug sein. Und Ara, tatsächlich schreibt man römische Zahlen klassischerweise ohne Über- und Unterstrich, die kommen historisch eigentlich höchstens in Fließtexten dazu, um sie von Buchstaben abzugrenzen - das ist ja bei Paragraphenhinweisen eher kein Problem.
Über- und Unterstriche scheinen mir bei römischen Ziffern so verbreitet zu sein, dass man hierin nicht ernsthaft den Versuch einer unzulässigen Kommentierung sehen kann. Es ist letztlich eine Eigenart der Handschrift. Und solange die Handschrift immer konstant ist, ist auch der Verdacht einer systematischen Kommentierung eher fernliegend.

Re: Die leidigen Kommentierungen

Verfasst: Samstag 7. Oktober 2017, 22:46
von markus87
Rechtsfolgenverweisung mit Strichen; Rechtsgrundverweisung ohne Striche :-D

Gesendet von meinem SM-G950F mit Tapatalk