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Re: Die leidigen Kommentierungen

Verfasst: Samstag 7. Oktober 2017, 22:51
von julée
Amtsschimmel hat geschrieben:Habe dieses Affentheater nie verstanden. Vor allem kommen diese schwachsinnigen Regeln von Leuten, die selbst ihr Examen in Zeiten hatten, wo es kaum jemanden interessiert hat - aus guten Gründen, denn selbst ein Schema bringt mir kein Verständnis.
Naja, aber es macht schon einen Unterschied, ob ich z. B. eine Rechtsgrund- und eine Rechtsfolgenverweisung in der Klausur richtig auseinander halten kann oder das richtige Schema zur Hand habe. Das mag vielleicht kein Verständis ersetzen, aber es begründet doch einen Vorteil, wenn ich nicht raten oder mich nur auf meine Erinnerung verlassen muss.

Re: Die leidigen Kommentierungen

Verfasst: Samstag 7. Oktober 2017, 22:56
von Honigkuchenpferd
Schemata können sogar einen ganz erheblichen Wert haben, man denke etwa an eine Kündigungsschutzklage.

Re: Die leidigen Kommentierungen

Verfasst: Sonntag 8. Oktober 2017, 12:33
von swfty
Suchender_ hat geschrieben:
swfty hat geschrieben:
Torquemada hat geschrieben:VG Mainz, Urt.v. 11.12.2002 - 7 K 502/02
Das ist ja nun noch etwas "extremer". Alles, was nach Codierung aussieht ist brisant.

Am Rande: wer mit 0 Punkten in der ersten Klausur noch über 9 holt, jammert auf hohem Niveau.
Die Bewertung mit 0 Punkten halte ich für gut vertretbar. Was ich allerdings nicht nachvollziehen kann, ist der Verweis auf das angebliche "Jammern auf hohem Niveau".

Beschwerden (bzw. Rechtsbehelfe) sind berechtigt oder unberechtigt unabhängig von der Ausgangslage. Auch wer ein super Ergebnis hat, kann unfaire Bewertungen erhalten.

Bedenke außerdem, dass bei 6 Klausuren und einem Ergebnis von 9,5 trotz 1x0 der Schnitt der übrigen Klausuren bei immerhin ca. 11,5 Punkten lag. Und während auch 9,5 ein absolutes Top-Ergebnis ist und man damit beruflich das meiste machen kann, ist die Differenz zum "Gut" nun nicht völlig trivial, etwa was manche Ref-Zulassungen, LLM-Plätze, Mitarbeiterstellen usw. angeht.

Abstrakter gefasst finde ich die Einstellung, wer eine gewisse Punktzahl erreicht hat, die anderen nicht erzielt haben, der solle sich gefälligst zufrieden geben und still sein, sehr bedenklich. Selbst eine Klausur oder Hausarbeit mit 12 Punkten kann eklatante Korrekturmängel enthalten.
Da verstehst du mich falsch - keineswegs möchte ich diesem Herrn oder dieser Dame sein respektive ihr Recht absprechen, gerichtlich dagegen vorzugehen. Das "jammern" war eher darauf bezogen, dass die Sach- bzw. Rechtslage hier für mich nach Lektüre des Urteils relativ klar zu sein scheint - da bleibt es halt nicht mehr als jammern. Und wer trotzdem über 9 holt, jammert nun mal auf höherem Niveau als jemand, der deswegen seine Staatsprüfung nicht besteht.