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Sachverständiger zu Frage ob Mangel vorliegt

Verfasst: Donnerstag 5. Oktober 2017, 21:42
von Tobias__21
Hallo,

Parteien vereinbaren im Kaufvertrag, dass wenn es Streit wegen eines Mangels der Kaufsache gibt ein SV für die Parteien als Schiedsgutachter entscheiden soll.

Eine Schiedsvereinbarung iSd. §§ 1029ff. ZPO ist das nicht. Das Gericht weist die Klage aber als derzeit unbegründet ab, weil die Parteien den Gutachter nicht vor Klage eingeschaltet haben. Das ist auch alles so richtig. Ich hab die Lösungsskizze. Aber was ich nicht verstehe, wie ein Gutachter über das Vorliegen eines Mangels entscheiden kann? Das ist doch eine Rechtsfrage? Was wäre denn, wenn die Parteien den Gutachter eingeschaltet hätten und dann einer Klage erhebt? Dann muss das Gericht ja so oder so über die Rechtsfrage Mangel entscheiden, unabhängig davon was der Gutachter sagt. Es gibt ja auch versch. Mängelbegriffe im Rechtssinne.

Re: Sachverständiger zu Frage ob Mangel vorliegt

Verfasst: Freitag 6. Oktober 2017, 09:20
von Mimis
Wenn man die Vereinbarung im KV auslegt, könnte man zu dem Ergebnis kommen, dass kein Mangel im streng-rechtlichen Sinne gemeint ist, sondern allgemeiner ein Defekt an der Sache. Und der ist ja objektiv zu bestimmen. Ob dieser Defekt dann einen Mangel i.S.d. des (Kauf-)Rechts darstellt, ist auch meiner Meinung nach nicht Sache des Gutachters.

Re: Sachverständiger zu Frage ob Mangel vorliegt

Verfasst: Freitag 6. Oktober 2017, 11:46
von Tobias__21
Es ging um die Trittschalldämmung einer Wohnung. Von daher nichts was einem direkt ins Auge springt.

Re: Sachverständiger zu Frage ob Mangel vorliegt

Verfasst: Freitag 6. Oktober 2017, 13:24
von OJ1988
Tobias__21 hat geschrieben:Es ging um die Trittschalldämmung einer Wohnung. Von daher nichts was einem direkt ins Auge springt.
Es handelt sich dabei wohl um einen Schiedsgutachtervertrag, auf den die §§ 317 ff. BGB entsprechende Anwendung finden. Näheres findest du in den entsprechenden Kommentarstellen. Die entsprechenden Gutachten sollen aber tatsächlich nur Tatsachen klären, nicht über eine Rechtsfrage entscheiden. Konkret wird es wohl um tatsächliche Fragen im Zusammenhang mit dieser Dämmung gehen.

Re: Sachverständiger zu Frage ob Mangel vorliegt

Verfasst: Freitag 6. Oktober 2017, 15:25
von Tobias__21
Ich werde mir das im Kommentar mal ansehen, danke. Konkret ging es um die Frage, ob die Kaufsache (Wohnung) wegen fehlender Trittschalldämmung mangelhaft ist. Das ist ja eine reine Rechtsfrage. Deswegen bin ich da so stutzig geworden, dass die Klage als "derzeit unbegründet" abgewiesen wurde, nur weil man nicht vorher einen Gutachter, wie im Vertrag vereinbart, eingeschalten hat..

Und wenn ich ehrlich bin, hätte ich die Klage deswegen nicht abgewiesen. In der Lösung steht aber nix davon, dass das vertretbar gewesen wäre. Die Mängelansprüche waren im Hilfsgutachten geprüft worden.

Re: Sachverständiger zu Frage ob Mangel vorliegt

Verfasst: Freitag 6. Oktober 2017, 17:34
von Tobias__21
Was wäre, wenn die Parteien folgende Klausel vereinbaren:

"Wegen Ansprüchen aus diesem Vertrag, darf der Rechtsweg erst beschritten werden, nachdem die Parteien einen außergerichtlichen Einigungsversuch unternommen haben (oder was anderes)"

Wird dadurch eine Klage unzulässig / unbegründet, wenn man die Parteien diesen Versuch vor Klageerhebung nicht unternommen haben? Wenn dann wohl nur unbegründet, da das Gericht ja erstmal prüfen müsste, ob eine solche Vereinbarung wirksam zustande kam. Aber an was macht man das genau fest, sollte es denn wirklich zur Unbegründetheit führen?