Anwendungsvorrang Unionsrecht in Verfassungsbeschwerde
Verfasst: Freitag 6. Oktober 2017, 09:05
Hab mal eine grundlegende Frage...
angenommen, jemand fühlt sich dadurch verletzt, dass die Polizei ein nationales Gesetz anwendet, was aber eigentlich nicht angewendet werden darf, weil diese Norm nicht mit Gemeinschaftsrecht vereinbar ist.
Prüft das BVerfG das in irgendeiner Weise? Der Anwendungsvorrang leitet sich ja aus Art.23 GG ab...wird dann Verfassungsrecht verletzt, auf das der Betroffene sich dann berufen kann?
Oder kann man sagen, das war zwar rechtswidrig, aber nicht verfassungswidrig und wird deswegen nicht vom BVerfG sondern von den Vorinstanzen geprüft?
Danke :-)
angenommen, jemand fühlt sich dadurch verletzt, dass die Polizei ein nationales Gesetz anwendet, was aber eigentlich nicht angewendet werden darf, weil diese Norm nicht mit Gemeinschaftsrecht vereinbar ist.
Prüft das BVerfG das in irgendeiner Weise? Der Anwendungsvorrang leitet sich ja aus Art.23 GG ab...wird dann Verfassungsrecht verletzt, auf das der Betroffene sich dann berufen kann?
Oder kann man sagen, das war zwar rechtswidrig, aber nicht verfassungswidrig und wird deswegen nicht vom BVerfG sondern von den Vorinstanzen geprüft?
Danke :-)