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Anwendungsvorrang Unionsrecht in Verfassungsbeschwerde

Verfasst: Freitag 6. Oktober 2017, 09:05
von Limpi
Hab mal eine grundlegende Frage...

angenommen, jemand fühlt sich dadurch verletzt, dass die Polizei ein nationales Gesetz anwendet, was aber eigentlich nicht angewendet werden darf, weil diese Norm nicht mit Gemeinschaftsrecht vereinbar ist.

Prüft das BVerfG das in irgendeiner Weise? Der Anwendungsvorrang leitet sich ja aus Art.23 GG ab...wird dann Verfassungsrecht verletzt, auf das der Betroffene sich dann berufen kann?
Oder kann man sagen, das war zwar rechtswidrig, aber nicht verfassungswidrig und wird deswegen nicht vom BVerfG sondern von den Vorinstanzen geprüft?

Danke :-)

Re: Anwendungsvorrang Unionsrecht in Verfassungsbeschwerde

Verfasst: Freitag 6. Oktober 2017, 09:53
von Honigkuchenpferd
https://www.doerr.jura.uni-osnabrueck.d ... __Fall.pdf

So, jetzt wissen wir auch bei dir, um welche Hausarbeit es geht. Wobei du ja auch schon einige Hilfe von uns zu deinen Fragen der letzten Monate bekommen hast. :-w

Re: Anwendungsvorrang Unionsrecht in Verfassungsbeschwerde

Verfasst: Freitag 6. Oktober 2017, 10:09
von Justitian
Gleichwohl noch ein Tipp weil es mich fuchst das zu lesen: die EG gibt es nicht mehr.

Re: Anwendungsvorrang Unionsrecht in Verfassungsbeschwerde

Verfasst: Freitag 6. Oktober 2017, 10:44
von Tibor
Geschlossen.