Seite 1 von 1

Darlehen; Wettlauf der Sicherungsgeber

Verfasst: Freitag 6. Oktober 2017, 17:33
von Leyla
Hallo allerseits, kann mir jemand bei einer Fallösung helfen bzw. mich auf die richtige Spur bringen?

O gewährt seinem Neffen ein Darlehen über 100.000 € (befristet auf 3 Jahre; 5 monatige Stundung). F (Mutter von B) bestellt als Sicherung an ihrem Haus eine Hypothek i.H.v. 80.000 €. M (Vater von B und schon lage von M geschieden) übernimmt eine selbstschuldnerische Bürgschaft für B.

B kann ewig nicht zahlen, also wendet sich O an F. Aus Angst vor der Zwangsversteigerung zahlt sie 80.000 €.

1.) Ansprüche von O gegen B und M?
2.) Kann F wegen ihrer Zahlung an O bei B oder M Rückgriff nehmen?

Vielen Dank schon im Voraus und allen ein schönes Wochenende :)
Grüße

Re: Darlehen; Wettlauf der Sicherungsgeber

Verfasst: Freitag 6. Oktober 2017, 17:53
von Tibor
Und? Eigene Ideen zur Hausarbeit?

Re: Darlehen; Wettlauf der Sicherungsgeber

Verfasst: Freitag 6. Oktober 2017, 20:47
von Leyla
Naja eigene Ideen schon irgendwie...aber ich bekomme keinen Zusammenhang und eine sinnvolle Reihenfolge schon mal gar nicht auf die Kette :/
Also, O hat auf jeden Fall den Anspruch auf Rückzahlung des Darlehens aus § 488 I. Das sollte ja bis auf die Frist auch ziemlich unproblematisch sein.

Gegen F könnte ein Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus der Hypothek aus §§ 873 I, 1113, 1147 BGB bestehen, wobei im Sachverhalt steht, dass sie zur Abwendung der Zwangsvollstreckung zahlt. Prüfe ich das dann "trotzdem"?

Die Sache mit dem Wettlauf der Sicherungsgeber ist mir nicht ganz klar.
Wenn F die 80.000 € gezahlt hat, zahlt sie ja auf ihre Hypothek und O kann nicht mehr in ihr Grundstück vollstrecken. In Folge der Zahlung geht dann sowohl der Anspruch auf Rückzahlung des Darlehens als auch der Anspruch von O gegen M auf F über....

hab ich das jetzt schon mal richtig verstanden? ::?:

Re: Darlehen; Wettlauf der Sicherungsgeber

Verfasst: Freitag 6. Oktober 2017, 22:46
von Justitian
Ohh nooo, du bist voll in die Falle getappt :(
Und das nach der schweren Spamschutz-Frage

Re: Darlehen; Wettlauf der Sicherungsgeber

Verfasst: Freitag 6. Oktober 2017, 23:20
von immer locker bleiben
So etwas Einfaches wird als Prüfungsaufgabe gestellt?

Re: Darlehen; Wettlauf der Sicherungsgeber

Verfasst: Samstag 7. Oktober 2017, 10:05
von Leyla
In welche Falle? :/

Re: Darlehen; Wettlauf der Sicherungsgeber

Verfasst: Samstag 7. Oktober 2017, 19:04
von Justitian
immer locker bleiben hat geschrieben:So etwas Einfaches wird als Prüfungsaufgabe gestellt?
Vielleicht ein nördliches Bundesland :-k