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Als angestellter Anwalt nebenbei selbstständig sein

Verfasst: Samstag 7. Oktober 2017, 18:55
von Anwalt2017
Bei unseren kleinen Kanzlei ist es üblich, dass die Kollegen nebenbei freiberuflich arbeiten, obwohl wir eigentlich alle in Vollzeit festangestellt sind, was dem geringen Gehalt geschuldet ist. Ich überlege nun, auch nebenbei zu arbeiten. Im Arbeitsvertrag ist geregelt, dass die Übernahme von Nebenbeschäftigungen nur mit vorheriger Einwilligung des Arbeitgebers gestattet ist.

Ich frage mich daher nun, was ich beachten muss.

1. Muss ich meinen Arbeitgeber bei dieser Klausel über mein Vorhaben informieren? Mein Kollege meint, dass das nicht erforderlich ist, ich bin mir nicht sicher. Hätte der Arbeitgeber eine Möglichkeit, meine sonstigen Einkünfte einzusehen?

2. Ich bin für meine Angestelltentätigkeit über die Kanzlei versichert. Ich gehe davon aus, dass ich eine weitere Versicherung für die Feierabendmandate benötigen würde. Hat jemand Erfahrung, mit wieviel diese zu Buche schlagen würde?

3. Was gibt es sonst zu beachten? Für Lese- und Informationstipps wäre ich dankbar. Im Internet steht leider so gut wie nichts bezüglich meiner Frage und selbst in der juristischen Bibliothek bin ich nicht fündig geworden.