Sooo.... ich bins, der Threadstarter. Leider war ich so clever und habe die Daten des Mail und Jura Kontos vergessen
Wollte zwecks Vollständigkeit das Ergebnis nachtragen.
Also. Auch wenn ich in der Prüfungsordnung nichts finden konnte, wurde mir beim Prüfungsamt mitgeteilt, dass ich bei einem Rücktritt das ärztliche Schreiben als Original dort einreichen muss. Da ich das Dokument vorab schon digital geschickt hatte, teilte man mir mit, dass ich wohl mit einer Genehmigung des Rücktritts rechnen kann.
Als freitags noch keine Rückmeldung da war, habe ich nochmals persönlich nachgefragt; es fehlte wohl nur noch die Unterschrift, ansonsten sei es abgesegnet.
Immerhin war ich jetzt beruhigt und konnte am Montag ungestresst zur Aufbahrung fahren. Am Samstag ist nun die Beisetzung und dann kann ich hoffentlich im Laufe der nächsten Woche hinter die ganze Sache einen Haken setzen und mich wieder auf die Prüfung konzentrieren.
Heute kam dann schließlich das Schreiben des Prüfungsamtes. Zwar wurde mein Rücktrittsersuchen vollends ignoriert und einfach eine Verhinderung daraus gemacht, aber im Ergebnis kommt es aufs selbe raus.
Jedenfalls nochmal ein großes Danke an alle hier die mir gut zugeredet haben. Ihr habt mir sehr geholfen.
Selbst der Amtsarzt war doch sehr unkompliziert. Ich hätte ursprünglich nicht damit gerechnet, dass sogar das Prüfungsamt ohne Nachweis über den Trauerfall dem Ganzen zustimmt.
Aber wie schon von einigen schrieben wird sich da wohl fast vollends auf das Sachverständnis des Amtsarztes verlassen.... auch bei psychisch - vorübergehenden - Erkrankungen.
Ich hoffe nur, dass diese Gutmütigkeit von anderen Studenten nicht durch Vortäuschung falscher Tatsachen ausgenutzt wird!
Wünscht mir alles gute für Samstag