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Re: Todesfall in der Familie kurz vor Examen

Verfasst: Dienstag 10. Oktober 2017, 14:20
von joee78
Nein. Bei der Feststellung der Prüfungsunfähigkeit handelt es sich um eine Rechtsfrage, über die ausschließlich das JPA entscheidet. Daher muss auch das amtsätztliche Attest ein genaues Krankheitsbild enthalten, vgl. z.B.

https://www.lto.de/recht/studium-refere ... me-streit/

Re: Todesfall in der Familie kurz vor Examen

Verfasst: Dienstag 10. Oktober 2017, 14:38
von Tobias__21
Das JPA wird sich aber idR nicht gegen den Amtsarzt stellen. Und wenn der sagt es geht nicht, dann geht es nicht. War bei mir genauso (Schulterbruch und danach Versteifung des Arms). Anruf beim JPA -> Rufen Sie den Amtsarzt an, der entscheidet ob sie krank sind -> Amtsarzt angerufen, der wollte mich nicht mal sehen, Arztbrief vom Krankenhaus gefaxt, Rücktritt erledigt.

Re: Todesfall in der Familie kurz vor Examen

Verfasst: Dienstag 10. Oktober 2017, 14:41
von Honigkuchenpferd
Wann hast du dir denn die Schulter gebrochen? Das war aber noch In Vor-Foren-Zeiten, oder?

Im Übrigen muss man nicht ernstlich damit rechnen, dass eine Einschätzung des Amtsarztes infrage gestellt wird.

Re: Todesfall in der Familie kurz vor Examen

Verfasst: Dienstag 10. Oktober 2017, 14:41
von Eagnai
Tobias__21 hat geschrieben:Das JPA wird sich aber idR nicht gegen den Amtsarzt stellen. Und wenn der sagt es geht nicht, dann geht es nicht. War bei mir genauso (Schulterbruch und danach Versteifung des Arms). Anruf beim JPA -> Rufen Sie den Amtsarzt an, der entscheidet ob sie krank sind -> Amtsarzt angerufen, der wollte mich nicht mal sehen, Arztbrief vom Krankenhaus gefaxt, Rücktritt erledigt.
Das kann, muss aber nicht so laufen.

Es kommt durchaus vor, dass das JPA anders entscheidet als der Amtsarzt, gerade im Bereich von psychischen Beeinträchtigungen.

Man sollte sich jedenfalls nicht darauf verlassen, dass das JPA dem Amtsarzt in jedem Falle folgt (auch wenn das in vielen Fällen so sein dürfte).

Re: Todesfall in der Familie kurz vor Examen

Verfasst: Dienstag 10. Oktober 2017, 14:43
von Tobias__21
Ja, das ist lange lange her. Ich habe danach dann eine zeitlang gearbeitet und das Examen später gemacht.

Re: Todesfall in der Familie kurz vor Examen

Verfasst: Donnerstag 19. Oktober 2017, 13:08
von suiGeneris
Sooo.... ich bins, der Threadstarter. Leider war ich so clever und habe die Daten des Mail und Jura Kontos vergessen :-k

Wollte zwecks Vollständigkeit das Ergebnis nachtragen.

Also. Auch wenn ich in der Prüfungsordnung nichts finden konnte, wurde mir beim Prüfungsamt mitgeteilt, dass ich bei einem Rücktritt das ärztliche Schreiben als Original dort einreichen muss. Da ich das Dokument vorab schon digital geschickt hatte, teilte man mir mit, dass ich wohl mit einer Genehmigung des Rücktritts rechnen kann.
Als freitags noch keine Rückmeldung da war, habe ich nochmals persönlich nachgefragt; es fehlte wohl nur noch die Unterschrift, ansonsten sei es abgesegnet.

Immerhin war ich jetzt beruhigt und konnte am Montag ungestresst zur Aufbahrung fahren. Am Samstag ist nun die Beisetzung und dann kann ich hoffentlich im Laufe der nächsten Woche hinter die ganze Sache einen Haken setzen und mich wieder auf die Prüfung konzentrieren.

Heute kam dann schließlich das Schreiben des Prüfungsamtes. Zwar wurde mein Rücktrittsersuchen vollends ignoriert und einfach eine Verhinderung daraus gemacht, aber im Ergebnis kommt es aufs selbe raus.

Jedenfalls nochmal ein großes Danke an alle hier die mir gut zugeredet haben. Ihr habt mir sehr geholfen.

Selbst der Amtsarzt war doch sehr unkompliziert. Ich hätte ursprünglich nicht damit gerechnet, dass sogar das Prüfungsamt ohne Nachweis über den Trauerfall dem Ganzen zustimmt.
Aber wie schon von einigen schrieben wird sich da wohl fast vollends auf das Sachverständnis des Amtsarztes verlassen.... auch bei psychisch - vorübergehenden - Erkrankungen.

Ich hoffe nur, dass diese Gutmütigkeit von anderen Studenten nicht durch Vortäuschung falscher Tatsachen ausgenutzt wird!

Wünscht mir alles gute für Samstag :(

Re: Todesfall in der Familie kurz vor Examen

Verfasst: Samstag 21. Oktober 2017, 11:01
von Honigkuchenpferd
suiGeneris hat geschrieben:Heute kam dann schließlich das Schreiben des Prüfungsamtes. Zwar wurde mein Rücktrittsersuchen vollends ignoriert und einfach eine Verhinderung daraus gemacht, aber im Ergebnis kommt es aufs selbe raus.
Das war übrigens auch richtig von ihnen, deshalb habe ich auch selbst oben von einer Verhinderung gesprochen. Ein Rücktritt würde voraussetzen, dass gar nicht absehbar ist, an welcher Kampagne du wieder teilnehmen kannst. Davon wird man ja glücklicherweise nicht ausgehen müssen.