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Re: Karrierechancen in unterschiedlichen Gerichtsbarkeiten (

Verfasst: Mittwoch 11. Oktober 2017, 18:38
von 11 Freunde
thh hat geschrieben:
11 Freunde hat geschrieben:Ich schätze ein realistischer Zeitraum zwischen Ernennung zum Richter auf Probe und Übertragung eines R2-Amtes dürfte zwischen sieben und zehn Jahren liegen.
Das halte ich doch für sehr optimistisch: mag vorkommen, ist aber sicherlich die Ausnahme, nicht die Regel.
Ja, das stimmt, wenn ich noch einmal darüber nachdenke Auf den genannten Zeitrahmen sollte man lieber zusätzlich die Assessorenzeit drauf rechnen.

Im Übrigen: Sollte man festen plane, "Karriere machen" zu wollen, sollte man es nicht bei der bloß neunmonatigen Erprobung beim OLG belassen. Viel fördernder ist meinem Eindruck nach eine Abordnung von zwei, drei Jahren in das Justizministerium des jeweiligen Landes. Verweilt man dort eine entsprechende Zeit und stellt sich nicht ganz töricht an, kommt der Rest (fast) von alleine.

Re: Karrierechancen in unterschiedlichen Gerichtsbarkeiten (

Verfasst: Mittwoch 11. Oktober 2017, 20:21
von Urs Blank
11 Freunde hat geschrieben:Im Übrigen: Sollte man festen plane, "Karriere machen" zu wollen, sollte man es nicht bei der bloß neunmonatigen Erprobung beim OLG belassen. Viel fördernder ist meinem Eindruck nach eine Abordnung von zwei, drei Jahren in das Justizministerium des jeweiligen Landes. Verweilt man dort eine entsprechende Zeit und stellt sich nicht ganz töricht an, kommt der Rest (fast) von alleine.
Die Sache ist nur: Nicht wer ans Ministerium abgeordnet wird, macht Karriere. Sondern umgekehrt: Wer Karriere macht, wird ans Ministerium abgeordnet.

Re: Karrierechancen in unterschiedlichen Gerichtsbarkeiten (

Verfasst: Mittwoch 11. Oktober 2017, 21:24
von 11 Freunde
Dann lasse ich mich mal überraschen.

Re: Karrierechancen in unterschiedlichen Gerichtsbarkeiten (

Verfasst: Mittwoch 11. Oktober 2017, 21:37
von thh
11 Freunde hat geschrieben:
thh hat geschrieben:
11 Freunde hat geschrieben:Ich schätze ein realistischer Zeitraum zwischen Ernennung zum Richter auf Probe und Übertragung eines R2-Amtes dürfte zwischen sieben und zehn Jahren liegen.
Das halte ich doch für sehr optimistisch: mag vorkommen, ist aber sicherlich die Ausnahme, nicht die Regel.
Ja, das stimmt, wenn ich noch einmal darüber nachdenke Auf den genannten Zeitrahmen sollte man lieber zusätzlich die Assessorenzeit drauf rechnen.
Die oft de fakto auch vier Jahre, nicht nur drei, beträgt. Eine Beförderung nach R2 nach nur 10 Jahren ist möglich, aber man sollte nicht darauf rechnen. 15 Jahre hingegen sind durchaus realistisch.
11 Freunde hat geschrieben:Im Übrigen: Sollte man festen plane, "Karriere machen" zu wollen, sollte man es nicht bei der bloß neunmonatigen Erprobung beim OLG belassen. Viel fördernder ist meinem Eindruck nach eine Abordnung von zwei, drei Jahren in das Justizministerium des jeweiligen Landes. Verweilt man dort eine entsprechende Zeit und stellt sich nicht ganz töricht an, kommt der Rest (fast) von alleine.
Schon, aber das hängt eben u.a. daran, dass sich das Justizministerium die Leute entsprechend aussucht.

Re: Karrierechancen in unterschiedlichen Gerichtsbarkeiten (

Verfasst: Mittwoch 11. Oktober 2017, 21:59
von Tibor
Man sollte auch das Lebensalter beachten. Wer mit 28 Jahren in den Proberichterdienst kommt, sollte nicht davon ausgehen, dass er nach 8-10 Jahren schon VRiLG wird.

Re: Karrierechancen in unterschiedlichen Gerichtsbarkeiten (

Verfasst: Donnerstag 12. Oktober 2017, 07:38
von EinHeinz
Wie kann das sein? Was hat das Lebensalter mit der besten Eignung zu tun?

Re: Karrierechancen in unterschiedlichen Gerichtsbarkeiten (

Verfasst: Donnerstag 12. Oktober 2017, 07:44
von sai
An kleineren Gerichten darf man auch nicht unterschätzen, was die Hausleitung von einem hält; gerade wenn sie innerhalb der Justiz gut vernetzt ist. Wenn man da zu den Auserwählten gehört, die für förderungswürdig befunden wurden, kann da auch einiges gehen.

Re: Karrierechancen in unterschiedlichen Gerichtsbarkeiten (

Verfasst: Donnerstag 12. Oktober 2017, 22:15
von Lawyer81
Ja vielen Dank für die tollen Beiträge und die lebhafte Diskussion! Es muss also jeder selbst wissen, ob er perspektivisch R2 für die 300 Euro netto mehr möchte oder nicht und, falls ja, müssen die Rahmenbedingungen stimmen.

Auch so bei R1 ist aus meiner Sicht gerade im höheren Alter die Besoldung nicht unattraktiv, wenn man das mit der freien Wirtschaft (außer Partner und General Counsel) und dem dortigen Risikopotenzial gerade ab 45+ vergleicht und ins Verhältnis setzt.

Abschlussfrage: Ich bin 35 (männlich) und habe ein paar Jahre als Anwalt gearbeitet. Das relevante Landesbeamtengesetz kenne ich...könnte das Alter faktisch ein Einstellungshindernis sein oder sieht man belastbare Vorerfahrung sogar gern?

Re: Karrierechancen in unterschiedlichen Gerichtsbarkeiten (

Verfasst: Donnerstag 12. Oktober 2017, 23:05
von markus87
Dürfte überall gern gesehen sein.

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Re: Karrierechancen in unterschiedlichen Gerichtsbarkeiten (

Verfasst: Freitag 13. Oktober 2017, 22:48
von Tobias__21
Dürfte kein Problem sein. Ich kenne genug, die vorher als Anwalt gearbeitet haben und mit Kusshand im Staatsdienst genommen wurden :)

Re: Karrierechancen in unterschiedlichen Gerichtsbarkeiten (

Verfasst: Freitag 13. Oktober 2017, 23:26
von Spencer
Das gilt auch für die berufliche Tätigkeit in der Verwaltung (VG/FG).

Re: Karrierechancen in unterschiedlichen Gerichtsbarkeiten (

Verfasst: Samstag 14. Oktober 2017, 10:55
von Solar
Lawyer81 hat geschrieben:Abschlussfrage: Ich bin 35 (männlich) und habe ein paar Jahre als Anwalt gearbeitet. Das relevante Landesbeamtengesetz kenne ich...könnte das Alter faktisch ein Einstellungshindernis sein oder sieht man belastbare Vorerfahrung sogar gern?
Trifft auch exakt auf mich zu, war kein Problem und man war regelrecht begeistert, dass ich mich mit der berufserfahrung beworben habe. Auch die Kollegen am Gericht haben sich sehr gefreut, dass jmd. mit Berufserfahrung kommt. Das dürfte bei dir nicht anders sein. Evtl. Ausnahme: Bayern

Re: Karrierechancen in unterschiedlichen Gerichtsbarkeiten (

Verfasst: Samstag 14. Oktober 2017, 11:47
von Spencer
Solar hat geschrieben: Evtl. Ausnahme: Bayern
Wie sagt die CSU es so schön: "In Bayern gehen die Uhren nicht anders, in Bayern gehen sie richtig!"

Von der 3-Jahres-Frist zwischen 2. StEx und Einstieg bei der Justiz habe ich tatsächlich nur bzgl Bayern gehört. In NRW gilt sie definitiv nicht.