Tatbestanddarstellung Examensklausur
Verfasst: Dienstag 10. Oktober 2017, 18:29
Hallo,
ich habe eine Frage zur Tatbestandsdarstellung in Examensklausuren.
Ist es zulässig innerhalb der einzelnen Teile des Tatbestands (zB unstreitiger Teil) Leerzeilen zu lassen, um die Leserlichkeit sowie die innere Struktur zu fördern. Oder muss/sollte man die einzelnen Teile des Tatbestands ohne Leerzeichen aneinanderfügen, um zu zeigen, dass man weiß, dass es sich um geschlossene Teile handelt, die erst durch den neuen Komplex (zB Streitiger Vortrag, Anträge etc.) unterbrochen werden? Ich halte Leerzeichen für sinnvoll und auch möglich, da ja auch die Gerichte Absätze machen. Allerdings habe ich etwas Sorge vor einer negativen Korrektur.
Vielen Dank für eure Einschätzung
ich habe eine Frage zur Tatbestandsdarstellung in Examensklausuren.
Ist es zulässig innerhalb der einzelnen Teile des Tatbestands (zB unstreitiger Teil) Leerzeilen zu lassen, um die Leserlichkeit sowie die innere Struktur zu fördern. Oder muss/sollte man die einzelnen Teile des Tatbestands ohne Leerzeichen aneinanderfügen, um zu zeigen, dass man weiß, dass es sich um geschlossene Teile handelt, die erst durch den neuen Komplex (zB Streitiger Vortrag, Anträge etc.) unterbrochen werden? Ich halte Leerzeichen für sinnvoll und auch möglich, da ja auch die Gerichte Absätze machen. Allerdings habe ich etwas Sorge vor einer negativen Korrektur.
Vielen Dank für eure Einschätzung