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Re: Wie lange sollte man auf Rückmeldung eines Anwaltes wart

Verfasst: Donnerstag 12. Oktober 2017, 00:05
von Tobias__21
Muirne hat geschrieben::D tut mir leid, aber es liest sich schon sau witzig. Aber je nach Situation kann das natürlich begründet sein, so ein Palandt-Drama. Wie ist es ausgegangen? Reicht sie ihm noch manchmal den Palandt oder Anwalt gewechselt?
Anwalt gewechselt. Da kam noch ein Riesenbock hinterher. Er hat was falsch berechnet und wollte das Geld anweisen. Schriftsatz wurde jedoch vorher hergeschickt. Meinen Eltern wäre es nicht aufgefallen, die hätten das so bezahlt, da die Rechnung mathematisch korrekt war, er aber was übersehen hat, wofür man eben einen Juristen braucht (es steht aber wohlgemerkt direkt im Gesetz, war also schon ein richtiger Bock). Meine Eltern hätten also, hätte ich das nicht angeschaut, viel zu viel bezahlt.

Wie gesagt, das mit dem Palandt war nur der letzte Tropfen auf dem überlaufenden Faß. Trotzdem finde ich das keine Art, in einem Kommentar zu blättern, wenn der Mandant da ist. Habe ich in meiner Ausbildung nie so erlebt und da geht es als weiß Gott um schwierigere Themen. Hier stehen nichtmal Kommentare in den Besprechungsräumen. Die Anwälte sind einfach vorbereitet, wenn der Mandant erscheint. Aber lassen wir das :) Ich will nicht mehr drüber nachdenken...

Re: Wie lange sollte man auf Rückmeldung eines Anwaltes wart

Verfasst: Donnerstag 12. Oktober 2017, 00:25
von Muirne
Ist doch super, wenn ihr den Anwalt jetzt gewechselt habt und das passt. Grundsätzlich habe ich in meinem Umfeld auch die Erfahrung gemacht, dass die Leute immer meinen, sie werden besser behandelt, nur, weil sie jemanden um 5 Ecken kennen. Das ist aber in den seltensten Fällen der Fall, oft sogar gerade das Gegenteil. Eine Freundin von mir wurde so durch einen Anwalt vertreten, dessen Kanzlei im Grunde auch den Gegner vertreten hat ("formal" wurde das ganze dann von einer anderen Anwältin gemacht). Der Gegner war ein Energieriese und vermutlich verantwortlich für 60% des Einkommens der Kanzlei... es versteht sich, dass der Prozess krachend verloren ging.
Ich kann vor solchen Konstellationen immer nur warnen. Solange man nicht umsonst was für enge Freunde und Familie macht (Kleinkram), sollte man sich immer an einen Experten wenden. Ich glaube, die Leute denken manchmal, Anwälte können zaubern und erhoffen sich dann durch Beziehungen irgendein Ergebnis.

Zum Palandt: Dessen Konsultation habe ich auch schon in Mandantengesprächen erlebt. Aber das waren auch ad hoc Fälle - das kommt ja auch aufs Rechtsgebiet an und wie es allgemein läuft. Es gibt schon auch einfach Unterschiede - im Klientel und den Kanzleien, die das ein oder andere durchaus rechtfertigen.

Re: Wie lange sollte man auf Rückmeldung eines Anwaltes wart

Verfasst: Donnerstag 12. Oktober 2017, 00:36
von Tobias__21
Das war eine rechtlich popel einfache Sache. Standardfall. Da braucht man keinen Palandt und erst Recht keinen Experten, wenn man sich Volljurist schimpft. Es war auch keine ad hoc Situation. Und wenn man dann ne Rechnung schreibt und Geld für seine Dienste verlangt, sollte das mE auch professionell ablaufen. Freundschaft hin oder her. So will und werde ich jedenfalls nicht arbeiten. Der Anwalt war einfach schlecht. Ich häng mich da sicher nicht dran auf, dass er gefragt hat, ob sie ihm den Palandt reicht, aber es passt halt voll ins Bild. "Das wo BGB drauf steht" "Ne, keins von den blauen" "Weiter links" "noch bisschen" "ne, nicht der" "ja, jetzt der ist es". Dann soll er halt seinen Arsch aus dem Stuhl heben und die zwei Meter zum Regal selbst laufen.

Jetzt reg ich mich wieder auf...ganz toll :D

Re: Wie lange sollte man auf Rückmeldung eines Anwaltes wart

Verfasst: Donnerstag 12. Oktober 2017, 00:42
von Muirne
Man könnte dir gut einen "Auto mit Palandt zertrümmern Gutschein schenken". Gibt's relativ preisgünstig auf Schrottplätzen, so Events.

Re: Wie lange sollte man auf Rückmeldung eines Anwaltes wart

Verfasst: Donnerstag 12. Oktober 2017, 00:42
von Justitian
Was war denn die Peripetie des großen Palandt-Dramas 2016? Dass die Mutter mit der Anreichung des Palandts geknechtet wurde oder dass man während eines Gesprächs gelesen hat?

Re: Wie lange sollte man auf Rückmeldung eines Anwaltes wart

Verfasst: Donnerstag 12. Oktober 2017, 00:48
von Tobias__21
Justitian hat geschrieben:Was war denn die Peripetie des großen Palandt-Dramas 2016? Dass die Mutter mit der Anreichung des Palandts geknechtet wurde oder dass man während eines Gesprächs gelesen hat?
Das kannst Du dir selbst aussuchen. Wenn es Deiner Vorstellung von professionellem Arbeiten entspricht den Mandanten zu bitten Dir den Kommentar zu reichen, damit Du eine Frage die dir jeder Student beantworten kann nachschlagen kannst und dich dabei noch gefühlte 100mal verblätterst, viel Spaß im Berufsleben.

Re: Wie lange sollte man auf Rückmeldung eines Anwaltes wart

Verfasst: Donnerstag 12. Oktober 2017, 00:52
von Justitian
Es war ein Kunstfehler, keine Frage.

Re: Wie lange sollte man auf Rückmeldung eines Anwaltes wart

Verfasst: Donnerstag 12. Oktober 2017, 01:00
von Tobias__21
Man scheint das ja hier im Forum etwas anders zu sehen ;) Ist mir aber auch egal jetzt, jeder wie er will. Ich wollte neulich nur ein dtv Gesetzbuch mit in ein Mandantengespräch nehmen. Mein Ausbilder: "Lassen Sie das da, wie sieht das denn aus."

Anderes mag gelten, wenn man wirklich juristisch diffiziles auf dem Tisch hat. Aber selbst da habe ich das noch nie erlebt. Wenn ich mit Bauschmerzen zum Arzt ginge und der würde erstmal sein Lehrbuch innere Medizin zücken, würde ich schon blöd gucken :)

Re: Wie lange sollte man auf Rückmeldung eines Anwaltes wart

Verfasst: Donnerstag 12. Oktober 2017, 08:38
von thh
Tobias__21 hat geschrieben:Ich wollte neulich nur ein dtv Gesetzbuch mit in ein Mandantengespräch nehmen. Mein Ausbilder: "Lassen Sie das da, wie sieht das denn aus."
Recht hat er. Der Palandt macht ja Eindruck, aber so ein billiges, bunt bedrucktes Taschenbuch?!

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Re: Wie lange sollte man auf Rückmeldung eines Anwaltes wart

Verfasst: Donnerstag 12. Oktober 2017, 09:27
von famulus
Man will ja auch nicht die Erwartung enttäuschen, man habe die Gesetze im Studium nicht nachhaltig auswendig gelernt.

Re: Wie lange sollte man auf Rückmeldung eines Anwaltes wart

Verfasst: Donnerstag 12. Oktober 2017, 09:36
von Tibor
Und gerade dieses BGB von 1900 müsse doch nun jeder auf der Pfanne haben. Und dieser Palandt ist doch ein alter Nazi gewesen, so aktuell kann nun auch nicht sein, was der da geschrieben hat.

Re: Wie lange sollte man auf Rückmeldung eines Anwaltes wart

Verfasst: Donnerstag 12. Oktober 2017, 10:36
von Ara
Tobias__21 hat geschrieben:Man scheint das ja hier im Forum etwas anders zu sehen ;) Ist mir aber auch egal jetzt, jeder wie er will. Ich wollte neulich nur ein dtv Gesetzbuch mit in ein Mandantengespräch nehmen. Mein Ausbilder: "Lassen Sie das da, wie sieht das denn aus."

Anderes mag gelten, wenn man wirklich juristisch diffiziles auf dem Tisch hat. Aber selbst da habe ich das noch nie erlebt. Wenn ich mit Bauschmerzen zum Arzt ginge und der würde erstmal sein Lehrbuch innere Medizin zücken, würde ich schon blöd gucken :)
Hab ich aus Mandantensicht anders empfunden (aber noch vor dem Studium). War eine verfahrensrechtliche Frage, wo sie meinte "müsste so sein", schaute dann aber zur Sicherheit kurz in den Handkommentar. Empfand ich eher als professionelles Verhalten.

In der Kanzlei selbst machen wir das aber auch nicht. Aber im Strafrecht fängst du mit Mandanten auch keine rechtlichen Gespräche an. Den Mandant interessiert es in der Regel nicht, ob er sich strafbar gemacht hat oder nicht, ihn interessiert nur, ob er dafür bestraft wird. Daher hat man im Strafrecht immer den Vorteil, dass man meist nur tatsächliche Sachen in der Gegenwart des Mandanten erörtert und für die rechtlichen Fragen alleine sich Gedanken macht.

Im Sitzungsdienst habe ich aber gelegentlich im Gesetz geblättert. Bevor ich auf Verwarnung mit Strafvorbehalt plädiert, wollte ich dann doch noch einmal die Voraussetzungen und Auflagemöglichkeiten nachschlagen. War mir am Ende relativ egal, ob es für den Angeklagte unprofessionell aussah oder nicht.

Re: Wie lange sollte man auf Rückmeldung eines Anwaltes wart

Verfasst: Donnerstag 12. Oktober 2017, 11:43
von Gelöschter Nutzer
famulus hat geschrieben:Man will ja auch nicht die Erwartung enttäuschen, man habe die Gesetze im Studium nicht nachhaltig auswendig gelernt.
Ist ein bisschen o/t, aber tatsächlich finde ich diese typische Folklore über Juristen gar nicht so falsch.

Natürlich gelten folgende Einschränkungen:

1. Jurastudenten lernen Gesetze nicht wortwörtlich auswendig.
2. Jurastudenten lernen nicht komplette Gesetze auswendig.
3. Jurastudenten machen noch sehr viel mehr als nur auswendig lernen und müssen auch sehr viel mehr können.
4. Selbst wenn man (in etwa) weiß, wo was steht, sollte man dies nach Möglichkeit trotzdem nachlesen.

Aber abgesehen davon steckt in der "Juristen lernen Gesetze auswendig" schon ein Körnchen Wahrheit. Wer bei nicht gerade wenigen Vorschriften nicht deren Stellung im Gesetz sowie ihren Inhalt und ihre Bedeutung vorher kennt, der hat es in Klausuren äußerst schwer. Natürlich können einzelne Lücken oder Spezialmaterien stets durch Inhaltsverzeichnis, Idiotenwiese, Gesetzeslektüre und Auslegung kompensiert bzw. bewältigt werden. Aber wer in der Breite des Pflichtstoffes diesen (und damit auch das Gesetz) nicht in Teilen "auswendig" beherrscht, hat verloren.

So kenne ich etwa bei einer Vielzahl an Vorschriften aus dem Kopf deren ungefähren Inhalt. Umgekehrt weiß ich für viele Materien exakt, wo diese geregelt sind. Was ist das letztlich anderes, als das Gesetz teilw. "auswendig" zu kennen?

Re: Wie lange sollte man auf Rückmeldung eines Anwaltes wart

Verfasst: Donnerstag 12. Oktober 2017, 13:14
von Ara
Suchender_ hat geschrieben: So kenne ich etwa bei einer Vielzahl an Vorschriften aus dem Kopf deren ungefähren Inhalt. Umgekehrt weiß ich für viele Materien exakt, wo diese geregelt sind. Was ist das letztlich anderes, als das Gesetz teilw. "auswendig" zu kennen?
Bin ich tatsächlich dann das absolute Gegenteil.

Ich kann nicht mal die Grundrechte sicher aus dem Kopf. Abgesehen von den Prominenten Grundrechte wie Art. 1,2, 3 und 14 wird es dann schon eng. Mit Absätzen muss man mir gar nicht kommen. Auch aus dem einfachen Recht krieg ich noch §§ 242, 280, 433 und 823 BGB hin, aber dann ist auch Schluss. Ich krieg auch noch hin, dass Mietvertrag und Werkvertrag und so zeug irgendwo bei den 500er oder 600ern steht, muss ich aber immer im Inhaltsverzeichnis nachschlagen. Wo die Bürgschaft steht wüsste ich tatsächlich gar nicht mehr.

Inhaltlich kenne ich fast gar keine Norm. Ich weiß natürlich wie man § 280 prüft, aber da weiß ich nur "Schuldverhältnis, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Rechtsfolge" und nicht was in der Norm steht. Und spätestens wenn ichr § 286 zu prüfen habe, muss ich in den Normen lesen, was da so für die Fristen steht und wann keine Fristen notwendig sind.

Auch würde ich bei der gefährlichen und schweren KV nur vielleicht die Hälfte der Regelbeispiele/Qualifikationstatbestände hinbekommen.

Re: Wie lange sollte man auf Rückmeldung eines Anwaltes wart

Verfasst: Donnerstag 12. Oktober 2017, 13:21
von Tibor
Er war auch sonst nur ein Jurist mittlerer Art und Güte.