Seite 1 von 1

Gerichtspraktikum Bescheinigung

Verfasst: Mittwoch 11. Oktober 2017, 14:57
von Stuhei
Hey Leute,
hätte mal ne kurze und vielleicht auch blöde Frage. Habe ein Praktikum bei einem Amtsrichter gemacht. Der wusste nicht so recht, was er auf die Bescheinigung schreiben soll. Zumindest in Baden-Württemberg will das Prüfungsamt ja anscheinend, dass da auch was zum Inhalt des Praktikums steht. Er hat dann zum Inhalt des Praktikums geschrieben:

„ Das Praktikum umfasste eine Einzelausbildung bei Gericht und vermittelte konkrete Anschauungen in praktische Rechtsanwendung im Bereich der Rechtsprechung und Rechtspflege.“

Ist das so eine gängige Formulierung, die das Prüfungsamt akzeptiert?
Wahrscheinlich mache ich mir viel zu viele Gedanken, wollte aber kurz auf Nummer sicher gehen.

Vielen Dank für eure Hilfe!

Re: Gerichtspraktikum Bescheinigung

Verfasst: Mittwoch 11. Oktober 2017, 19:31
von swfty
Weiß nicht, wie es bei euch in BaWü ist, aber idR ist es wichtig, dass das schwerpunktmäßig gegenständliche Rechtsgebiet mit aufgeführt wird (oder die Rechtsgebiete). Das solltest du aber auch irgendwo in eurem JAG oder eurem Studiencurriculum finden.

Re: Gerichtspraktikum Bescheinigung

Verfasst: Mittwoch 11. Oktober 2017, 22:20
von Tobias__21
Hab gerade meine alte Bescheinigung vom Amtsgericht rausgekramt (auch BW)

"Im Rahmen der Einzelausbildung wurde dem Studierenden Einblick in die Arbeitsgebiete des Zivil- und Strafrechts sowie der Freiwilligen Gerichtsbarkeit gegeben"

Das ganze ist nicht mal eine viertel Seite lang. Hat gereicht. Kann mir auch nicht vorstellen, dass das überhaupt jemand interessiert, von daher machst Du dir zu viele Gedanken :)

Re: Gerichtspraktikum Bescheinigung

Verfasst: Donnerstag 12. Oktober 2017, 09:01
von Stuhei
Vielen Dank, dann wird meine Formulierung wohl auch passen!

Ich hab noch ein bisschen recherchiert und habe den Eindruck gewonnen, dass das JPA einfach sicherstellen will, dass das Praktikum auch irgendwas mit Jura in der Praxis zu tun hat und nicht irgendwo in der Wissenschaft oder Politik spielt.

Re: Gerichtspraktikum Bescheinigung

Verfasst: Dienstag 17. Oktober 2017, 17:26
von Amtsschimmel
Tobias__21 hat geschrieben:
Das ganze ist nicht mal eine viertel Seite lang. Hat gereicht. Kann mir auch nicht vorstellen, dass das überhaupt jemand interessiert, von daher machst Du dir zu viele Gedanken :)
Genau hier sehe ich auch die Sinnlosigkeit dieser Anforderung - es interessiert keinen Menschen auf dieser Welt... :crazy: :D