Revision Verfahrensfehler: Grundregel od Ausnahme?
Verfasst: Freitag 13. Oktober 2017, 09:09
Hallo,
wenn ich im Rahmen der Prüfung der Erfolgsaussichten einer Revision eine Verletzung einer Verfahrensvorschrift prüfe, ist es ja häufig so, dass eine Ausnahmevorschrift nicht richtig angewendet wurde. Was ist dann eigentlich die verletzte Norm. Die Ausnahmevorschrift oder die Grundregel (die ja nicht angewendet wurde) oder gar beide? Hätte dies eine Auswirkung darauf, ob die Entscheidung darauf beruht?
Ein Beispiel: Gericht verliest ein Vernehmungsprotokoll nach § 251 II StPO, obwohl die Voraussetzungen nicht vorliegen. Damit hat es § 251 II StPO nicht richtig angewendet. Gleichzeitig hat es aber auch § 250 S. 2 StPO nicht angewendet.
Ich tendiere gerade dazu, eher die Verletzung der Grundregel anzunehmen, da die Entscheidung für mich gefühlt dann eher darauf beruht, die Grundregel nicht angewendet zu haben.
Gruß
wenn ich im Rahmen der Prüfung der Erfolgsaussichten einer Revision eine Verletzung einer Verfahrensvorschrift prüfe, ist es ja häufig so, dass eine Ausnahmevorschrift nicht richtig angewendet wurde. Was ist dann eigentlich die verletzte Norm. Die Ausnahmevorschrift oder die Grundregel (die ja nicht angewendet wurde) oder gar beide? Hätte dies eine Auswirkung darauf, ob die Entscheidung darauf beruht?
Ein Beispiel: Gericht verliest ein Vernehmungsprotokoll nach § 251 II StPO, obwohl die Voraussetzungen nicht vorliegen. Damit hat es § 251 II StPO nicht richtig angewendet. Gleichzeitig hat es aber auch § 250 S. 2 StPO nicht angewendet.
Ich tendiere gerade dazu, eher die Verletzung der Grundregel anzunehmen, da die Entscheidung für mich gefühlt dann eher darauf beruht, die Grundregel nicht angewendet zu haben.
Gruß