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Rückzahlung Stipendium

Verfasst: Mittwoch 18. Oktober 2017, 06:40
von daish
Guten morgen,

ich habe direkt nach der Schule mit Jura begonnen. Allerdings habe ich in dieser Zeit einen Job gehabt, auf den ich mich eher
konzentriert habe als auf das Studium. Ich war also eingeschrieben, aber wirklich diszipliniert studiert habe ich nicht.

In dieser Zeit wurde ich von der Naumann-Stiftung gefördert. Da ich keinen Jahresbericht (über nicht erbrachte Leistungen) schreiben konnte, stellt die Stiftung nun eine Forderung für die Zurückzahlung des Stipendiums gegen mich. Mich würde Eure Einschätzung dazu interessieren: Ist die Forderung berechtigt?

Beste Grüße!

Re: Rückzahlung Stipendium

Verfasst: Mittwoch 18. Oktober 2017, 08:19
von Tibor
Schau doch mal in die Stipendien-Bedingungen der Stiftung. Die wirst du doch sicherlich gegengezeichnet haben. Ggf gibt es dort Ausschlussfristen. Im Zweifel gibt es auf deren Website auch eine Kontaktmöglichkeiten.

Ansonsten: Keine Rechtsberatung.

Geschlossen.