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Stundung Versorgungswerksbeiträge

Verfasst: Montag 23. Oktober 2017, 13:25
von [enigma]
Laut der Webseite des Versorgungswerks BaWü kann ich die Beiträge stunden lassen, bis die Befreiung von der Pflichtversicherung durch ist. Auf der Internetseite finde ich dafür aber keinen Vordruck, mir wurde auch keiner mit den übrigen Antragsunterlagen mitgeschickt. Geht das formlos? Oder kann ich den Antrag erst stellen, wenn ich den Beitragsbescheid habe?

Re: Stundung Versorgungswerksbeiträge

Verfasst: Montag 23. Oktober 2017, 14:15
von Tibor
Wie soll eine Behörde eine Forderung stunden, solange diese noch nicht festgesetzt wurde?

Re: Stundung Versorgungswerksbeiträge

Verfasst: Montag 23. Oktober 2017, 14:22
von [enigma]
Antizipierte Stundung? ;) Danke.