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[InsO] einfache Insolvenzforderung oder Masseforderung?

Verfasst: Dienstag 24. Oktober 2017, 17:07
von Tobias__21
Hallo,

ich habe jetzt schon öfters gelesen, dass viele Gläubiger bemüht sind, bzw. es für sie günstiger wäre, eine Forderung als einfache Insolvenzforderung geltend zu machen und es nicht möchten, dass die Forderung in die Masse geht.

Warum ist das so? Bzw. stimmt das überhaupt in dieser Pauschalität? Klar, wenn die Forderung Massverbindlichkeit ist, gibt es nur eine Quote, aber wenn es "nur" eine Insolvenzforderung ist, doch u.U gar nichts? Masseverbindlichkeiten werden doch auch vor den Forderungen bedient, so dass die Forderung meistens komplett auszufallen droht, je nach Masse?

Ich kam darauf, weil das so in etwa bei den Lösungsklauseln für den Fall der Insolvenz stand. Man würde diese Klauseln vereinbaren, damit sich der Gläubiger im Falle der Insolvenz des Schuldners vom Vertrag lösen kann und der Insolvenzverwalter dann nicht nach 103 InsO vorgehen kann und die Forderung somit nicht in die Masse gelangt, bzw. man einfach das Wahlrecht des Verwalters damit ausschaltet. Was günstiger wäre....

Re: [InsO] einfache Insolvenzforderung oder Masseforderung?

Verfasst: Dienstag 24. Oktober 2017, 22:11
von Parabellum
Guck Dir noch mal an, was Masseverbindlichkeiten und was Insolvenzforderungen sind. Das geht noch etwas durcheinander.

Re: [InsO] einfache Insolvenzforderung oder Masseforderung?

Verfasst: Dienstag 24. Oktober 2017, 22:31
von Tobias__21
Parabellum hat geschrieben:Guck Dir noch mal an, was Masseverbindlichkeiten und was Insolvenzforderungen sind. Das geht noch etwas durcheinander.
Masseverbindlichkeiten wären hier ja diese aus Verträgen, wenn der Verwalter nach 103 InsO Erfüllung wählt (es gibt natürlich auch andere Masseverbindlichkeiten, aber mir ging es ja um den 103). Bspw. Dauerschuldverhältnisse. Insolvenzforderungen wären alle anderen Forderung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Nehmen wir bspw. ein Dauerschuldverhältnis, vielleicht einen Mietvertrag. Wenn dort eine Lösungsklausel vereinbart ist und der Gläubiger macht von dieser Gebrauch, wird ja das Wahlrecht des Verwalters aus 103 ausgeschaltet. Die Forderungen aus diesem Dauerschuldverhältnis sind dann einfache Insolvenzforderungen. Wenn aber von der Lösungsklausel nicht Gebrauch gemacht wird und der Verwalter wählt Erfüllung, werden die Forderungen aus dem Dauerschuldverhältnis Masseverbindlichkeiten. Ich hoffe das ist erstmal so korrekt.

Warum aber soll es grds. einmal günstiger für den Gläubiger sein, dass diese Forderung nicht in die Masse geht, sondern Insolvenzforderung ist? Ich weiß gerade nicht mehr wo ich das gelesen habe.

Re: [InsO] einfache Insolvenzforderung oder Masseforderung?

Verfasst: Dienstag 24. Oktober 2017, 22:42
von Parabellum
Erstens ist nicht gesagt, dass der Verwalter Erfüllung wählt, zweitens ist nicht klar, wann er das tut. Lösungsklauseln setzen ggf. schon beim Eigenantrag an, das Wahlrecht nach § 103 InsO setzt aber die Verfahrenseröffnung voraus.

Außerdem ist es ggf. wirtschaftlich attraktiver (z.B. weil durch Neuvermietung höhere Mieten zu erzielen sind) oder reduziert z.B. die Risiken für ein Bauvorhaben für den Fall einer späteren (faktischen) Geschäftseinstellung des insolventen Unternehmens (z.B. im Fall des insolvenzbedingten Kündigungsrechts nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. VOB/B-2016).

Guck Dir mal BGH, Urt. v. 7. 4. 2016 – VII ZR 56/15 an.

Re: [InsO] einfache Insolvenzforderung oder Masseforderung?

Verfasst: Dienstag 24. Oktober 2017, 23:00
von Tobias__21
Danke Dir. Ja, das ist mir schon klar, dass der Verwalter nich zwangsläufig Erfüllung wählen wird. Mir ist auch klar, dass eine solche Lösungsklausel generell gut für den Gläubiger ist, da er da mehr Handlungsfreiheit hat. Aber wenn man jetzt nur mal auf die Forderung, die er hat, und deren Erfüllung abstellt, dann ist es doch nicht generell günstiger für ihn, dass diese Forderung aus der Masse raus bleibt?

Aber wahrscheinlich werfe ich da tatsächlich noch viel durcheinander. Ich werde mir die BGH Entscheidung morgen mal ansehen und auch mal im Gottwald nachlesen.

Re: [InsO] einfache Insolvenzforderung oder Masseforderung?

Verfasst: Dienstag 24. Oktober 2017, 23:27
von famulus
"Morgen, morgen, nur nicht heute..."

Re: [InsO] einfache Insolvenzforderung oder Masseforderung?

Verfasst: Dienstag 24. Oktober 2017, 23:30
von Tobias__21
famulus hat geschrieben:"Morgen, morgen, nur nicht heute..."
sagen alle faulen Leute :)