Das ist auch möglich, wenn man dafür dann den Rest der Woche jeweils ne Stunde früher geht oder mehr Geld bekommt.julée hat geschrieben:Wer mit Ende 20, Anfang 30 nicht bereit ist, für einen halbwegs wichtigen Fall mal ein bisschen länger zu arbeiten anstatt pünktlich den Stift fallen zu lassen und den Rest das Problem des Chefs sein zu lassen, der wird es 5-10 Jahre später vermutlich aber auch nicht sein, oder? (Und an der Stelle reden wir ja noch nicht darüber, beständig 50+ Wochenstunden zu arbeiten, sondern darüber, möglicherweise mal bis Mitternacht im Büro zu sitzen, weil die Arbeit jetzt erledigt werden muss.)famulus hat geschrieben:Dienstleistungsorientierung ist doch aber beim Berufseinstieg eher weniger direkt ein Thema - oder nicht?
Hier wird doch "Flexibilität" mit "Dauerhaften (unbezahlten) Überstunden" vermengt. Wenn ich 40 Stunden pro Woche habe, bin ich gerne bereit diese flexibel zur Verfügung zu stellen, da der Anwaltsberuf nun einmal Dienstleistung ist und häufig fristengebunden.
Genau DAS unterscheidet mich doch als Angestellter von nem Selbstständigen. Ich habe nun einmal nicht das unternehmerische Risiko, wozu auch gehört, dass ich für ausreichend Arbeitskraft zu sorgen habe. Wenn am Ende noch Arbeit über ist, dann muss halt der Partner ran, der bekommt dafür auch das größere Gehalt.
Aber wie schon eingangs gesagt, das gilt nicht in einer GK, wo stillschweigend mit dem dicken Gehalt jegliche Überstunden und Arbeitsschutzgesetze geregelt sind. Da wissen beide Parteien was sie bekommen.
Aber in nem normalen Arbeitsverhältnis kann doch die vereinbarte Arbeitszeit nicht zur Disposition des Arbeitgebers stehen. Der Angestellte darf sei Gehalt doch auch nicht eigenmächtig mit nem Griff in die Kasse aufbessern.