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Klausurenkorrektur 1. Staatsexamen

Verfasst: Dienstag 31. Oktober 2017, 08:28
von aktenbock
Im letzten PE-Gespräch habe ich beim Präsidenten fallen gelassen, dass ich Interesse an einer Prüfertätigkeit hätte, meinte dabei natürlich Mündliche, am besten 2. Staatsexamen... jetzt hat er mich dem Prüfungsamt vorgeschlagen und meinte, sie suchten dort Leute, die Klausuren im 1. Staatsexamen korrigieren :(

Ich habe noch nie Klausuren korrigiert und fürchte nun, mir da ein ziemliches Ding ans Bein gebunden zu haben...

Gibt es Kollegen, die Erfahrung damit haben und mich mit ein paar Details, insbesondere zu Deadlines und Arbeitsaufwand, vor schlaflosen Nächten bewahren können?

Danke...

Re: Klausurenkorrektur 1. Staatsexamen

Verfasst: Dienstag 31. Oktober 2017, 10:46
von non-liquet
Um welches Bundesland geht es denn?

Für Baden-Württemberg: Das Deputat umfasst ca. 30 Klausuren, die Korrekturzeit beträgt rund 4 Wochen; danach erhält man ein ebenso großes Paket zur Zweitkorrektur. Am Anfang kann man durchaus auch mal mit einem halben Deputat anfangen, was allerdings den Nachteil hat, dass die "Vergleichsmenge" nicht so groß ist. Da man für die Korrektur längere Zeit Ruhe braucht, eignen sich hauptsächlich Wochenenden dafür.

Die bloße Beteiligung an der mündlichen Prüfung ohne Mitwirkung an der Klausurenkorrektur wird anscheinend öfter gewünscht (warum auch immer), ist aber die große Ausnahme.

Re: Klausurenkorrektur 1. Staatsexamen

Verfasst: Dienstag 31. Oktober 2017, 10:47
von Tibor
In Berlin-Brandenburg sind es 25er Pakete im 2. Examen.

Re: Klausurenkorrektur 1. Staatsexamen

Verfasst: Dienstag 31. Oktober 2017, 15:04
von aktenbock
Vielen Dank für Eure Antworten.

Klingt eher abschreckend, 8 Wochenenden in Folge am Schreibtisch zu sitzen. Mal sehen, ob ich aus der Nummer wieder rauskomme.

Ich hatte auf etwas Abwechslung durch mündliche Prüfungen gehofft, nicht auf soziale Isolation...

Re: Klausurenkorrektur 1. Staatsexamen

Verfasst: Dienstag 31. Oktober 2017, 15:47
von Tibor
Du brauchst doch keine 8 Wochenenden für 50-60 Klausuren. Die Erstkorrektur ist klar länger, aber ab der 5. Klausur hast du die meisten Fehler / vertretbaren Lösungswege gefunden. Oftmals gibt es auch Lösungshinweise. Am Ende ist es eher öde, wenn man sich für die 19. Klausur wieder die selben Notizen macht. Am Ende muss man dann sinnige Textbausteine für die Voten erstellen und zusammen kopieren. Die Zweitvoten gehen dann deutlich schneller, weil du ja die Erstvoten kennst und dann nur noch schauen musst, ob diese sich in deine Bewertungsskala einfügen, es ist ja nicht so, dass das Zweitgutachten Blind erfolgt, also ohne Kenntnis der vergebenen Erstnote.

Re: Klausurenkorrektur 1. Staatsexamen

Verfasst: Dienstag 31. Oktober 2017, 15:58
von famulus
Überhaupt 'ne geile Einstellung für einen Staatsdiener. Guter Mann!

Re: Klausurenkorrektur 1. Staatsexamen

Verfasst: Dienstag 31. Oktober 2017, 17:32
von Spencer
famulus hat geschrieben:Überhaupt 'ne geile Einstellung für einen Staatsdiener. Guter Mann!
Warum ist man ein schlechter Staatsdiener, wenn man keine Lust hat, sich für eher kleines Geld seine Wochenenden abkaufen zu lassen?

Ich weiß ja, dass solche "freiwilligen" Dienste (z.B. auch AG-Leitung, Verwaltungstätigkeiten usw) von einem erwartet werden, wenn man weiterkommen will. Aber daraus den Schluss zu ziehen, dass derjenige kein guter Richter/Staatsanwalt ist, der sich nicht freiwillig für solche Dinge einspannen lässt, ist mE ein unzulässiger Umkehrschluss.

Re: Klausurenkorrektur 1. Staatsexamen

Verfasst: Dienstag 31. Oktober 2017, 18:04
von famulus
Klingt mir einfach alles zu sehr nach "Ich will nur ein Bisschen Spaß haben - die Drecksarbeit sollen ruhig weiter die anderen machen"-Rosinenpickerei.

Re: Klausurenkorrektur 1. Staatsexamen

Verfasst: Dienstag 31. Oktober 2017, 19:35
von Gelöschter Nutzer
famulus hat geschrieben:Klingt mir einfach alles zu sehr nach "Ich will nur ein Bisschen Spaß haben - die Drecksarbeit sollen ruhig weiter die anderen machen"-Rosinenpickerei.
Ist das nicht der Sinn des Lebens?

Re: Klausurenkorrektur 1. Staatsexamen

Verfasst: Dienstag 31. Oktober 2017, 20:01
von sai
aktenbock hat geschrieben:Im letzten PE-Gespräch habe ich beim Präsidenten fallen gelassen, dass ich Interesse an einer Prüfertätigkeit hätte, meinte dabei natürlich Mündliche, am besten 2. Staatsexamen... jetzt hat er mich dem Prüfungsamt vorgeschlagen und meinte, sie suchten dort Leute, die Klausuren im 1. Staatsexamen korrigieren :(

Ich habe noch nie Klausuren korrigiert und fürchte nun, mir da ein ziemliches Ding ans Bein gebunden zu haben...

Gibt es Kollegen, die Erfahrung damit haben und mich mit ein paar Details, insbesondere zu Deadlines und Arbeitsaufwand, vor schlaflosen Nächten bewahren können?

Danke...
Genau aus dem Grund kann man auch nicht nur in der Mündlichen prüfen.
Entweder mit Klausuren oder gar nicht.

Re: Klausurenkorrektur 1. Staatsexamen

Verfasst: Dienstag 31. Oktober 2017, 20:18
von Tibor
Hier kann man auch nur mündliche Prüfungen machen!

Re: Klausurenkorrektur 1. Staatsexamen

Verfasst: Dienstag 31. Oktober 2017, 20:40
von batman
Suchender_ hat geschrieben:
famulus hat geschrieben:Klingt mir einfach alles zu sehr nach "Ich will nur ein Bisschen Spaß haben - die Drecksarbeit sollen ruhig weiter die anderen machen"-Rosinenpickerei.
Ist das nicht der Sinn des Lebens?
Für Dich mag das der Sinn sein, für Prüfer im Staatsexamen ist es sicher die falsche Einstellung.

Re: Klausurenkorrektur 1. Staatsexamen

Verfasst: Dienstag 31. Oktober 2017, 21:00
von Tobias__21
batman hat geschrieben:
Suchender_ hat geschrieben:
famulus hat geschrieben:Klingt mir einfach alles zu sehr nach "Ich will nur ein Bisschen Spaß haben - die Drecksarbeit sollen ruhig weiter die anderen machen"-Rosinenpickerei.
Ist das nicht der Sinn des Lebens?
Für Dich mag das der Sinn sein, für Prüfer im Staatsexamen ist es sicher die falsche Einstellung.
Da kann ich nur zustimmen. Wenn Du keinen Bock darauf hast, dann lass es, dafür ist das Examen einfach zu wichtig. Ein bisschen Leidenschaft sollte man da mE schon mitbringen, es geht ja für die Prüflinge um einiges. Ob es beim Präsidenten allerdings sonderlich gut ankommt zu sagen "mündliche ja, Klausuren nein" sei mal dahingestellt :) Aber wenn es Dich wirklich nerven würde Klausuren zu korrigieren, dann zieh deinen Antrag zurück. Lass Dir halt eine glaubwürdige Ausrede einfallen, warum das gerade terminlich bei Dir nicht reinpasst.

Kann man einfach mir nichts dir nichts im zweiten Examen prüfen? Ich meine, dass es in BW dafür sogar Vorbereitungskurse und Simulationen für die angehenden Prüfer gibt, die man vorher belegen muss?

Re: Klausurenkorrektur 1. Staatsexamen

Verfasst: Mittwoch 1. November 2017, 11:12
von sai
Tibor hat geschrieben:Hier kann man auch nur mündliche Prüfungen machen!
Echt?
Bei uns in NRW gibt es sofort die Ansage, dass nur beides zusammen geht, weil ansonsten jeder mündlich prüfen und keiner korrigieren würde. :D

Re: Klausurenkorrektur 1. Staatsexamen

Verfasst: Mittwoch 1. November 2017, 11:12
von non-liquet
Tobias__21 hat geschrieben:Kann man einfach mir nichts dir nichts im zweiten Examen prüfen? Ich meine, dass es in BW dafür sogar Vorbereitungskurse und Simulationen für die angehenden Prüfer gibt, die man vorher belegen muss?
Zum Prüfer im 2. Examen wurde in BW bis vor ein paar Jahren ohnehin nur bestellt, wer ein Beförderungsamt (= R2 aufwärts) innehatte. Inzwischen ist das auch möglich bei vorangegangener mehrjähriger Prüfertätigkeit im 1. Examen und Empfehlung durch einen Vorgesetzten (dh Abteilungsleiter, Direktor, Kammervorsitzender usw.); außerdem sollte man schon einmal in der Referendarausbildung als AG-Leiter mitgewirkt haben, damit man schon mal mit der Korrektur von Assessorklausuren beschäftigt war.

Die von Dir genannten Kurse gibt es, allerdings nicht verpflichtend. Was ich so an Materialien von dort gesehen habe, werden dort hauptsächlich die prüfungsrechtlichen Grundlagen abgehandelt: Was gehört in ein Votum rein und was nicht? Was hat es mit den angeblichen "Musterlösungen" auf sich? Wann kann eine Arbeit mit 0 Punkten bewertet werden? Wer sich selbst mal damit beschäftigt und z. B. einige Entscheidungen der Verwaltungsgerichte gelesen hat (und das sollte man unbedingt mal tun), hört dort nichts grundlegend Neues mehr, erfährt aber - wie immer in solchen Veranstaltungen - hilfreiche Einzelpunkte.

Letztlich - um den TE mal etwas aus der Schusslinie zu nehmen - sollte man es niemandem verübeln, wenn er das nicht tun will. Dazu muss man für die Tätigkeit schon einen gewissen inneren Antrieb mitbringen; bloß die Aussicht auf den Zuverdienst, berufliches Weiterkommen (oder die gerne unterstellten sadistische Persönlichkeitszüge) werden nicht weit tragen.

Zur mündlichen Prüfung: Da scheinen mitunter auch etwas merkwürdige Vorstellungen zu herrschen. Es ist da ja nicht damit getan, einfach am Vorabend die Akte vom Schreibtisch zu schnappen und ein paar Fragen in die Runde zu werfen - viele Verfahren geben das aus verschiedenen Gründen erst gar nicht her; deshalb muss man da einiges an Zeit in die Vorbereitung investieren. Im 2. Examen kann man außerdem die Berichterstattung für den Aktenvortrag abbekommen, was dann zusätzliche Vorarbeit erfordert. In der Prüfung selbst muss man etwa darauf achten, dass die Fragen gleichmäßig verteilt werden oder verhindern, dass sich das Gespräch sich nicht an irgendeinem Punkt festläuft oder es nicht weitergeht. Zudem kommen mitunter unerwartete Antworten - dahinter verbirgt sich nicht automatisch ein Fehler; mitunter hatte man selbst da einen Aspekt nicht bedacht. Bei den anderen Prüfungsabschnitten kann man auch nicht einfach auf Durchzug schalten; die Bewertung erfolgt ja durch die gesamte Kommission. Das Ganze ist also auch für die Prüferbank kein lockerer Kaffeeklatsch, sondern hat es in sich (ich setze dabei Prüfer voraus, die ihren Auftrag ernstnehmen).

Hinzu kommt: Im mündlichen bin ich an die zeitlichen Vorgaben strikt gebunden. Bei den Klausuren kann ich mir im Rahmen der vorgegebenen Fristen die Zeit selbst einteilen; zudem kommt auch finanziell mehr herum.