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taetigkeit bei der roten hilfe?

Verfasst: Dienstag 31. Oktober 2017, 17:10
von Mietspantrakt
hat jemand erfahrung damit, wie man sein rechtliches wissen bei der roten hilfe einbringen kann? geht das nur als rechtsanwalt/volljurist? werden von der roten hilfe bloss anwaelte vermittelt oder erbringt der verein selbst rechtsdienstleistungen? war aus dem forum vielleicht sogar jemand in diesem bereich taetig?

Re: taetigkeit bei der roten hilfe?

Verfasst: Dienstag 31. Oktober 2017, 17:24
von Muirne
Eine Freundin von mir ist dort seit ihrem Studium aktiv (im Osten) und dort sind sie wohl auch gut aufgestellt und dort wird auch juristisch entsprechend beraten. Wie sie aufgestellt sind, was Volljuristen angeht, ist aber total unterschiedlich, es gibt Großstädte, in denen dort kein einziger Jurist sitzt und die Leute älteren Semesters sind, sich selbst Wissen angeeignet haben, trotzdem entsprechend ein bisschen beraten, soweit es ihnen möglich ist, aber dann natürlich auch zu Anwälten vermitteln. Über Jurastudenten freuen die sich immer, ob du dich wirklich sinnvoll in vorhandene Strukturen einbringen kannst, hängt aber von der Ortsgruppe ab, da würd ich dann einfach mal vorbeischauen.

Re: taetigkeit bei der roten hilfe?

Verfasst: Dienstag 31. Oktober 2017, 19:22
von Einwendungsduschgriff
Ich kann Dir nur eine Erfahrung aus der Ecke geben, die mit Verfahren befasst war, die über die Rote Hilfe beziehungsweise damit verbundener Rechtsanwältinnen wie Rechtsanwälte betrieben wurden. Ich würde dort verrückt werden und ich glaube nicht, dass Du dort mit Deinem eigenen fachlichen Anspruch glücklich werden würdest. Schriftsätze wie sonstige Kommunikation waren durchweg weit unterhalb eines juristischen Mindestniveaus. Mehrheitlich hatte ich den Eindruck, dass auch ergänzende Hilfe durch qualifizierte Juristen dort nicht gewünscht war, wenn das Ergebnis nicht der eigenen politischen Auffassung entspricht, mitunter Wissen eher negativ wirkte. Dann lieber die Humanistische Union.

Re: taetigkeit bei der roten hilfe?

Verfasst: Dienstag 31. Oktober 2017, 23:05
von Mietspantrakt
danke fuer eure beiden antworten! mir geht es vor allem darum, etwas sozial sinnvolles zu machen und seine eigenen faehigkeiten fuer die (subjektiv) richtige seite einzubringen. gaebe es eigentlich probleme, wenn man sich spaeter doch einmal fuer eine tatetigkeit beim staat (richterliche aetigkeit) interessiert? im zweifel gibt man die taetigkeit natuerlich nicht gerade im lebenslauf an :-w

Re: taetigkeit bei der roten hilfe?

Verfasst: Dienstag 31. Oktober 2017, 23:17
von Tibor
Naja, Stadtrat in Berlin wird man dann nicht mehr:

http://www.tagesspiegel.de/berlin/berli ... 34404.html

Re: taetigkeit bei der roten hilfe?

Verfasst: Dienstag 31. Oktober 2017, 23:32
von Muirne
Ja, also stolz in den Lebenslauf würde ich's an deiner Stelle dann auch nicht packen, könnte dir Nachteile bringen. Ob es was ist, wirst du sicher gut in einem Gespräch vor Ort rausfinden können, ohne dass du dich vorher auf irgendwas festlegen musst und damit ohne, dass das nachteilig wäre. Ob die Qualität der Arbeit dich überzeugt, kannst du auch nur vor Ort rausfinden. Ich habe auch schon sehr schlechte Anwälte bei irgendwelchem Vorträgen erlebt, die damit entfernt zu tun hatten, aber es gibt auch wirklich gute, die sich in dem Bereich einsetzen. Komplett pauschal sagen kann man das glaube ich nicht. Die Erfahrungen des Duschgriffs schätze ich, aber er wird ja vermutlich auch nicht alle Anwälte erlebt haben, die da irgendwie tätig werden können. Insgesamt sind sicher nicht wenige Leute dabei, die eigentlich in anderen Bereichen tätig sind und bei denen du nicht gerade das Gefühl "top notch" kriegst, ums nett auszudrücken. Das kann aber lokal sehr stark variieren. In Berlin oder HH z.B. gibt es viel mehr spezialisierte Anwälte als jetzt in der Pfalz oder so, auch klar. Wenn dann jmd seit 40 Jahren eigentlich Familiensachen macht und dann 2x im Jahr im Versammlungsrecht tätig wird, weil er die richtige Einstellung hat und auch sonst ganz nett ist, dann weißt du natürlich auch bescheid.

Für mich wäre es persönlich nichts, ich mag etwas offenere Sachen lieber.

Re: taetigkeit bei der roten hilfe?

Verfasst: Dienstag 31. Oktober 2017, 23:51
von Einwendungsduschgriff
Zur groben Einschätzung: ich kenne vor allem den Bereich Polizei- und Ordnungsrecht, insbesondere Versammlungs- und Vereinsrecht (jeweils bundesweit). Da musste man Kompetenz schon mit der Lupe suchen, auch gerade bei denjenigen, die dort in den einschlägigen Kreisen die Fortbildungen anbieten und mit einem begründeten Nichtannahmebeschluss aus fünfzehn Jahren Berufserfahrung werben.

Verlässlicher sind die Qualifikationen im Bereich des Asyl- und Ausländerrechts. Da läuft zwar wenig über die Rote Hilfe direkt, aber über verwandte Nischenkanäle wie zum Beispiele einschlägige Flüchtlingshilfen etc.

Re: taetigkeit bei der roten hilfe?

Verfasst: Mittwoch 1. November 2017, 09:43
von Kasimir
Auch in einem weiteren Fall hatte die vom Anwalt
empfohlene Strategie zur Folge, dass der Antragsteller
in einem Verfahren wegen eines Flaschenwurfs
auf Polizist_innen von uns nicht unterstützt werden
konnte. Da die Beweislage ziemlich aussichtslos war,
setzte der Antragsteller vor Gericht auf Reue. Er erklärte,
dass er sich habe mitreißen lassen und seine
Reaktion auf das unverhältnismäßige Vorgehen der
Polizei falsch gewesen sei. Zudem beteuerte er, seine
politische Meinung zukünftig mit legalen Mitteln ausdrücken
zu wollen. Nochmal: Für uns als politische
Antirepressionsorganisation geht es darum, linke
Politik auch im Strafverfahren zu verteidigen. Eine
Prozessstrategie, die auf Distanzierung und Reue
setzt, kann daher – auch wenn sie zu einer niedrigeren
Strafe führt – niemals erfolgreich sein. Der Preis für
eine mit diesen Mitteln erreichte niedrige Strafe ist
nämlich immer die Preisgabe linker Positionen und
Aktionsformen.
https://www.rote-hilfe.de/downloads/cat ... ung-2-2012

Sympathische Truppe... ](*,) :crazy:

Re: taetigkeit bei der roten hilfe?

Verfasst: Mittwoch 1. November 2017, 10:21
von Muirne
ja, sowas ist natürlich ziemlicher Quatsch. :crazy:

Re: taetigkeit bei der roten hilfe?

Verfasst: Mittwoch 1. November 2017, 11:42
von Einwendungsduschgriff
Das ist schon eine Sammlung von Verrückten, aber darunter sind auch wirklich kluge Menschen. Die Außenwirkung ist aber eher negativ.

Re: taetigkeit bei der roten hilfe?

Verfasst: Mittwoch 1. November 2017, 11:53
von Spencer
Kasimir hat geschrieben:
Auch in einem weiteren Fall hatte die vom Anwalt
empfohlene Strategie zur Folge, dass der Antragsteller
in einem Verfahren wegen eines Flaschenwurfs
auf Polizist_innen von uns nicht unterstützt werden
konnte. Da die Beweislage ziemlich aussichtslos war,
setzte der Antragsteller vor Gericht auf Reue. Er erklärte,
dass er sich habe mitreißen lassen und seine
Reaktion auf das unverhältnismäßige Vorgehen der
Polizei falsch gewesen sei. Zudem beteuerte er, seine
politische Meinung zukünftig mit legalen Mitteln ausdrücken
zu wollen. Nochmal: Für uns als politische
Antirepressionsorganisation geht es darum, linke
Politik auch im Strafverfahren zu verteidigen. Eine
Prozessstrategie, die auf Distanzierung und Reue
setzt, kann daher – auch wenn sie zu einer niedrigeren
Strafe führt – niemals erfolgreich sein. Der Preis für
eine mit diesen Mitteln erreichte niedrige Strafe ist
nämlich immer die Preisgabe linker Positionen und
Aktionsformen.
https://www.rote-hilfe.de/downloads/cat ... ung-2-2012
Ich hoffe, dass jemand, der sich für eine solche rechtsstaatsfeindliche Gesinnung einsetzt, niemals in unserem Staat Recht sprechen wird! =;

Re: taetigkeit bei der roten hilfe?

Verfasst: Mittwoch 1. November 2017, 14:33
von thh
Kasimir hat geschrieben:Sympathische Truppe... ](*,) :crazy:
Nun ja, was soll man von einer vom Verfasssungsschutz beobachteten und als linksextremistisch eingestuften Organisation erwarten?

Kaum überraschend, dass man dort den linken (Straßen-)Kampf juristisch begleiten möchte.

Re: taetigkeit bei der roten hilfe?

Verfasst: Mittwoch 1. November 2017, 18:46
von Tobias__21
Ich fände es ja sinnvoller, wenn sich der TE anderweitig engagieren würde. Das kann er ja dann auch guten Gewissens in den Lebenslauf schreiben ;)

Re: taetigkeit bei der roten hilfe?

Verfasst: Mittwoch 1. November 2017, 19:14
von Ara
Kasimir hat geschrieben:
Auch in einem weiteren Fall hatte die vom Anwalt
empfohlene Strategie zur Folge, dass der Antragsteller
in einem Verfahren wegen eines Flaschenwurfs
auf Polizist_innen von uns nicht unterstützt werden
konnte. Da die Beweislage ziemlich aussichtslos war,
setzte der Antragsteller vor Gericht auf Reue. Er erklärte,
dass er sich habe mitreißen lassen und seine
Reaktion auf das unverhältnismäßige Vorgehen der
Polizei falsch gewesen sei. Zudem beteuerte er, seine
politische Meinung zukünftig mit legalen Mitteln ausdrücken
zu wollen. Nochmal: Für uns als politische
Antirepressionsorganisation geht es darum, linke
Politik auch im Strafverfahren zu verteidigen. Eine
Prozessstrategie, die auf Distanzierung und Reue
setzt, kann daher – auch wenn sie zu einer niedrigeren
Strafe führt – niemals erfolgreich sein. Der Preis für
eine mit diesen Mitteln erreichte niedrige Strafe ist
nämlich immer die Preisgabe linker Positionen und
Aktionsformen.
https://www.rote-hilfe.de/downloads/cat ... ung-2-2012

Sympathische Truppe... ](*,) :crazy:
Einfach nur gut getarnte Satire!

Re: taetigkeit bei der roten hilfe?

Verfasst: Mittwoch 1. November 2017, 19:41
von Tobias__21
Ab wann ist man eigentlich links? Welche Einstellungen machen einen typischen linken aus?