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Re: EInstieg in der Zivilkammer

Verfasst: Samstag 14. April 2018, 07:21
von Jeweli
Fragerei hat geschrieben:Wie haltet ihr es mit dem Verlegen von Verkündern und sonstigen Terminen? Ich habe jetzt schon von „mache ich nie“ bis „nicht so wild“ alles gehört
Wieso denn Verkünder legen?

Termine zur mündlichen Verhandlung zu verlegen finde ich nicht so tragisch. Jedenfalls wenn die Termine nicht vorher abgesprochen sind kommen Terminskollisionen bei Anwälten eben mal vor.

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Re: EInstieg in der Zivilkammer

Verfasst: Samstag 14. April 2018, 08:34
von Fragerei
Ich meine das Verlegen von Terminen weil man es selbst nicht schafft, ein zu verkündendes Urteil z.B. Noch nicht fertig ist.

Re: EInstieg in der Zivilkammer

Verfasst: Samstag 14. April 2018, 11:00
von thh
Jeweli hat geschrieben:
Fragerei hat geschrieben:Wie haltet ihr es mit dem Verlegen von Verkündern und sonstigen Terminen? Ich habe jetzt schon von „mache ich nie“ bis „nicht so wild“ alles gehört
Wieso denn Verkünder verlegen?
Weil das Urteil nicht fertig ist.

Re: EInstieg in der Zivilkammer

Verfasst: Samstag 14. April 2018, 11:55
von Jeweli
Achsooo ...
dachte auf Antrag ...

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Re: EInstieg in der Zivilkammer

Verfasst: Samstag 14. April 2018, 12:25
von Liz
Fragerei hat geschrieben:Ich meine das Verlegen von Terminen weil man es selbst nicht schafft, ein zu verkündendes Urteil z.B. Noch nicht fertig ist.
Wenn das Urteil noch nicht fertig ist, ist es natürlich sinnvoll, den VT zu verlegen. Allerdings spricht es nicht unbedingt für die Arbeitsorganisation, wenn man beständig VTs verlegen muss - und gleichzeitig löst man damit in aller Regel das zugrunde liegende Problem nicht, sondern vertagt es nur. Auch sollte man nicht vergessen, dass die Parteien auf ihr Urteil warten (oder sich auf den Verhandlungstermin vorbereitet haben), so dass ich es auch deshalb für erstrebenswert halte, Termine grds. nicht zu verlegen (gewiss, manchmal geht es schlichtweg nicht anders). Im Übrigen gebe ich zu bedenken, dass es auch im Rahmen der Beurteilung nicht allzu gut aussehen dürfte, wenn man Akten vorlegen muss, in denen man ohne nachvollziehbaren Grund (ggf. sogar mehrfach) Termine verlegt hat.

Re: EInstieg in der Zivilkammer

Verfasst: Sonntag 15. April 2018, 10:19
von Solar
Situationsbedingt. Grds. würde ich VTs versuchen einzuhalten - vor allem zum Selbstschutz. Wenn aber unvorhergesehene Dinge dazwischen kommen, kann es schon mal angebracht sein, zu verschieben - so gerade bei mir. Gar nicht gut finde ich "kalt verkünden", d.h. ohne dass die Begründung geschrieben ist.

Generell meine ich aber: Die Parteien verlangen von uns so häufig grundlose oder Überlastungs-Fristverlängerungen/Terminverlegungen und zögern das Verfahren damit ganz erheblich hinaus. Angesichts unserer massiven Arbeitsüberlastung ziehe ich mir den Schuh ganz sicher nicht an, ich wäre nicht schnell genug für die Parteien und "man wartet auf das Urteil". Service-Mentalität in allen Ehren aber das geht zu weit. Wenn sich jemand beschwert, dass er das Urteil aufgrund meiner unzumutbaren Arbeitsüberlastung eben erst drei Wochen später bekommt als ursprünglich angekündigt, habe ich keinerlei Mitgefühl oder schlechtes Gewissen. [-X

Aber im Normalfall gilt: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben und daher sollte man versuchen, die Termine einzuhalten, wenn keine Sondersituationen auftreten.

Re: EInstieg in der Zivilkammer

Verfasst: Sonntag 15. April 2018, 17:04
von Liz
Solar hat geschrieben:Generell meine ich aber: Die Parteien verlangen von uns so häufig grundlose oder Überlastungs-Fristverlängerungen/Terminverlegungen und zögern das Verfahren damit ganz erheblich hinaus. Angesichts unserer massiven Arbeitsüberlastung ziehe ich mir den Schuh ganz sicher nicht an, ich wäre nicht schnell genug für die Parteien und "man wartet auf das Urteil".
Es regt mich ja zugegebenermaßen auch regelmäßig auf, wenn ich meinen Zeitplan umschmeißen muss, weil mal wieder jemand am letzten Tag der Frist mit einem Fristverlängerungsantrag kommt (wobei oft ja völlig egal ist, wie großzügig die Frist bemessen war) oder ganz kurzfristig meint, der Verhandlungstermin passe ihm jetzt doch nicht, aber das ist für mich kein Grund meine Arbeit genauso unzuverlässig zu erbringen. Und keine Bange: Hetzen lasse ich mich auch nicht - und von Anwälten, die ihrerseits für alles mindestens zwei Fristverlängerungen benötigen, erst recht nicht.

Re: EInstieg in der Zivilkammer

Verfasst: Dienstag 17. April 2018, 22:10
von T0bi
Jeweli hat geschrieben:Achsooo ...
dachte auf Antrag ...

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Kommt aber doch auch (gar nicht so selten) vor, etwa weil die Parteien nach dem Verhandlungstermin noch in Vergleichsverhandlungen begriffen sind, die noch andauern.

Im Übrigen: VTs verlegen ist immerhin besser als verstreichen zu lassen und nach 3-4 Monaten und 2-3 Sachstandsanfragen eine Anfrage an die Pateien zu richten, ob Einverständnis mit einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren besteht... ;)

Re: EInstieg in der Zivilkammer

Verfasst: Dienstag 24. April 2018, 10:48
von Solar
Wie ist denn eure Berufungsquote am LG so? Ich habe das Gefühl, die ist bei mir mit 18% exorbitant hoch. In absoluten Zahlen hört sich das zwar nicht ganz so dramatisch an (in 4 von 22 Urteilen wurde Berufung eingelegt) aber ich empfinde das schon als nicht ganz unerheblich - ist das normal oder muss ich mir Gedanken machen? :-k

Re: EInstieg in der Zivilkammer

Verfasst: Dienstag 24. April 2018, 12:20
von scndbesthand
Wenn eine Rechtsschutzversicherung die zweite Instanz zahlt, kann man meist Risikohinweise erteilen, wie man will, die unterlegene Partei will ja meist trotzdem weitermachen. Es kommt selten vor, dass eine Sache absolut aussichtslos ist und man abraten muss. Daher: warum müssen die Urteile bei einer hohen Berufungsquote schlecht oder falsch sein? Genauso kann das rechtskräftige Urteil schlecht und falsch sein.

Re: EInstieg in der Zivilkammer

Verfasst: Freitag 27. April 2018, 05:35
von PerryManson
Fragerei hat geschrieben:Wie haltet ihr es mit dem Verlegen von Verkündern und sonstigen Terminen? Ich habe jetzt schon von „mache ich nie“ bis „nicht so wild“ alles gehört
Aus eigener Erfahrung: Lieber verlegen und ein ordentliches Urteil abliefern, als ne Nachtschicht zu schieben und sich später mit Tatbestandsberichtigungsanträgen u.ä. auseinandersetzen.
Gibt aber auch Präsidenten, die da sensibler sind. Sollte aber kein Problem sein, so lange die Zahlen stimmen.

Vor allem darf die Sitzungsvorbereitung nicht unter den Verkündern leiden, sonst kommste in einen Teufelskreis.

Re: EInstieg in der Zivilkammer

Verfasst: Freitag 27. April 2018, 15:30
von Lovells_xo
Hallo.


Ich werde ab Mai in einer Zivilkammer anfangen.
Im Kennenlerngespräch wurde mir gesagt, dass ich ja die ersten 6 Monate keine originären Einzelrichtertätigkeiten hätte und man sich mit der Übertragung zu Beginn zurückhalten werde.
Zunächst einmal: § 348 I 1 Nr.1 ZPO spricht ja von einem Jahr. Ist es dann so zu verstehen, dass es einfach der Praxis des Gerichts oder der Kammer entspricht, erst nach 6 Monaten zu übertragen?

Ich hab mich in den vergangenen Wochen etwas zur täglichen Arbeit als Zivilrichter belesen. Allerdings hab ich nur sehr grobe Vorstellungen davon, wie meine Tätigkeit in den ersten Monaten aussehen wird, wenn ich keine Einzelrichteraufgaben wahrzunehmen habe.

Vielleicht kann mir ja der ein oder andere ein paar Anregungen geben O:)


Liebe Grüße und ein erholsames Wochenende Euch allen

Re: EInstieg in der Zivilkammer

Verfasst: Freitag 27. April 2018, 20:20
von Solar
Ich weiß nicht, wer dir so einen Mist erzählt... Wenn man alle deine Fälle auf der Kammer verhandeln würde, würde man eigentlich nichts mehr gearbeitet bekommen. So ein Unfug... In meiner Kammer gibt es 100% Einzelrichtersachen (und zwar von Tag 1 an). In den meisten anderen Kammern an unserem Gericht sind es wahrscheinlich 80-90% Einzelrichtersachen.

Re: EInstieg in der Zivilkammer

Verfasst: Freitag 27. April 2018, 21:00
von batman
Das heißt aber nicht, dass es andernorts nicht anders gemacht wird und dass dies zwangsläufig "Mist" ist.

Re: EInstieg in der Zivilkammer

Verfasst: Freitag 27. April 2018, 22:00
von Liz
@Lovells_xo: Was das konkret bedeutet, wirst Du wohl im Verlauf der ersten Wochen sehen. Grds. sind im ersten Jahr alle Deine Sachen Kammersachen, aber sie können Dir unter den Voraussetzungen des § 348a Abs. 1 ZPO wieder übertragen werden - wenn man die Norm ernst nimmt, kann man sicherlich nicht 100 % der Verfahren auf den Proberichter zurückübertragen - ebenso wenig wird man bei allen Verfahren sagen können, dass die so kompliziert sind, dass die nicht auf den Proberichter zurückübertragen werden können. Wenn Dir in den ersten 6 Monaten nur zurückhaltend Sachen als Einzelrichter übertragen werden sollen, dann ist das im Zweifelsfall eine lokale Handhabung des § 348a Abs. 1 ZPO. Ich würde allerdings ehrlich gesagt davon ausgehen, dass Du relativ schnell > 70 % Deines Dezernats als Einzelrichter bearbeiten wird - es sei denn, Deine Kammer hat ohnehin besonders viele Kammersachen oder ist völlig unterbeschäftigt.