Allgemeine Ratschläge sind immer schwierig, am besten kann man das immer an Einzelfällen festmachen. Jede Stelle und jeder Stelleninhaber ist anders, da gibt es nicht das Patentrezept.
Generell kann ich aber vielleicht folgendes sagen:
(1) Nur das notwendigste Maß an Vorbereitung aufwenden. Wenn eines Klage aufgrund eines Umstands ohnehin erfolglos ist, nicht weiter prüfen und in der Verhandlung auch unmissverständlich kommunizieren, dass man mangels Relevanz nicht weiter geprüft hat. Nicht denken: meine Rechtsauffassung könnte ja falsch sein, vielleicht finde ich noch etwas was das Ergebnis bestärkt; das kostet unter Umständen viel Zeit.
(2) Ausführliche Auseinandersetzung mit einem Verfahren
nur bei der Vorbereitung auf den Termin. Ansonsten nur sehr oberflächliche Befassung, Hinweise und Vergleichsvorschläge i. d. R. nur im Termin.
(3) Immer vor dem Termin innerlich festlegen, wie das Verfahren ausgeht/weitergehen soll, wenn es nicht zum Vergleich kommt. Wie offen man das dann kommuniziert, hauptsächlich davon abhängig machen, was für einen Vergleichsschluss erfolgsversprechend erscheint. In den meisten Fällen hilft unmissverständliche Deutlichkeit, die auch die Partei selbst versteht; manchmal lohnt es sich aber auch, sich sehr bedeckt zu halten und nur die notwendigsten sehr vage gehaltenen Hinweise zu geben. Sollte man wesentliche Umstände übersehen haben und wird man darauf aufmerksam gemacht, sollte man die Größe haben dies zuzugeben und bereit sein, seine Meinung zu ändern - ggf. auch nach einer kurzen Unterbrechung um alles nochmal durchzudenken.
(4) Ich hatte am Anfang einen vorsichtig-bescheidenen Verhandlungsstil und habe irgendwann festgestellt, dass eine eher autoritäre Verhandlungsweise (mit trotzdem freundlich-wertschätzender Art!) zu kürzeren Sitzungen und höheren Vergleichsquoten führt (meine persönliche Erfahrung, möglicherweise nicht verallgemeinerbar).
(5) Am Anfang ist es völlig legitim, komplizierte und umfangreiche Verfahren erstmal nach hinten zu schieben; allerdings immer Aktivität zeigen (z. B. sehr weit in die Zukunft terminieren), falls Verzögerungsrügen kommen.
(6) Die Erledigungszahlen bewusst steuern. Am Anfang ist es sogar gut, wenn der Bestand etwas nach oben geht (zeigt, dass es eine schwierige Stelle ist). Nach einigen Monaten sollten die Eingänge etwa den Erledigungen entsprechen. Nach etwa einem halben Jahr sollte ein leichter Abbau erkennbar sein. Und ja: man kann steuern, in gewissem Maß alleine schon dadurch, dass man mal freundlich mit der Geschäftsstelle redet. Die hat seeeeeehr viel Spielraum wie zeitnah sie Verfahren austrägt
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Alles andere ist eher stellenabhängig. Ich habe ein Amtsgerichtsdezernat mit über 400 offenen Verfahren in 1 1/2 Jahren sehr gut aufgeräumt (Arbeitszeit in den ersten drei Monaten etwa 50 Stunden; danach 40 Stunden). Mir ist aber völlig klar, dass Zivilsachen am Landgericht, insbesondere Bausachen möglicherweise damit kaum vergleichbar sind.
Eines sollte allerdings jedem klar sein: Maßnahmen wie oben sind reine Notwehr auf die nahezu überall herrschende Überlastung von Assessoren. Langfristig sollte man sich eine weniger auf Arbeitsvermeidung, sondern auf die bestmögliche Bearbeitung der Verfahren ausgerichtete Arbeitsweise angewöhnen (ansonsten wird man zynisch und verliert die Freude am Beruf). Dies ist mit ein bisschen Erfahrung in der Justiz auch ohne Zweifel möglich.