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Re: Gefährliche und Schwere Körperverletzung, Selbstständigk

Verfasst: Samstag 4. November 2017, 18:49
von Honigkuchenpferd
thh hat geschrieben:Das erleichtert mich, frage ich mich doch schon die ganze Zeit, welcher praktische Wert - jenseits eines theoretischen Erkenntniswerts - der Unterscheidung beikommt.
Wie gesagt: Sinn dieser Unterscheidung ist es eigentlich, den Studenten das Leben zu erleichtern. Sie sollen lernen, zwischen Qualifikationen und eigenständigen Delikten zu unterscheiden, da das eben sehr wohl praktische Auswirkungen hat. Dafür bietet sich dieses Begriffspaar wohl schon an. Aber wenn wir pingelig sein wollen: Auch das Wort "Qualifikation" steht so nicht im Gesetz. Praktische Auswirkungen im ganz engen Sinne hat eigentlich immer erst die konkrete Anwendung bestimmter (anderer) Normen wie zB §§ 18, 28 StGB usw.