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Differenzierung: Strafzumessungsregeln/Regelbeispiel

Verfasst: Freitag 3. November 2017, 18:38
von DavidSchabany
Worin unterscheiden sich Strafzumessungsregeln von Regelbsp? Stellen letzere lediglich einen Unterfall d. Strafzumessungsregeln dar? Gibt es daneben dann noch andere Formen v. Strafzumessungsregeln?

Danke schon einmal für eine Antwort.

Re: Differenzierung: Strafzumessungsregeln/Regelbeispiel

Verfasst: Freitag 3. November 2017, 20:16
von Honigkuchenpferd
Nach hM haben die Regelbeispiele durchweg lediglich den Charakter von Strafzumessungsregeln, auch wenn sie tatbestandsähnlich ausgestaltet sind. Es gibt im Übrigen eine Vielzahl an Vorschriften, die ebenfalls die Strafzumessung regeln (siehe insbesondere §§ 46 ff StGB).