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[Handelsrecht] Handelsgewerbe nach § 1 II

Verfasst: Freitag 3. November 2017, 19:52
von DavidSchabany
Sofern ein Geschäft betrieben wird, welches zwar der Art, nicht aber seines Umfangs nach einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, ist dieses folglich als Handelsgewerbe zu betrachten?

Re: [Handelsrecht] Handelsgewerbe nach § 1 II

Verfasst: Freitag 3. November 2017, 20:07
von Tibor
Na wie ist es denn in Abs 2 formuliert?

Re: [Handelsrecht] Handelsgewerbe nach § 1 II

Verfasst: Sonntag 5. November 2017, 00:17
von Tobias__21
DavidSchabany hat geschrieben:Sofern ein Geschäft betrieben wird, welches zwar der Art, nicht aber seines Umfangs nach einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, ist dieses folglich als Handelsgewerbe zu betrachten?
Nein. Art und Umfang müssen kumulativ vorliegen. § 1 II HGB enthält eine widerlegbare Vermutung. Da steht "oder", also heisst das im Umkehrschluss das wenn Art oder Umfang fehlen ein Handelsgewerbe nicht vorliegt, also beides vorliegen muss :)

Re: [Handelsrecht] Handelsgewerbe nach § 1 II

Verfasst: Samstag 18. November 2017, 18:07
von DavidSchabany
Okay, das ist logisch, danke. Die negative Formulierung war zunächst etwas verwirrend.