Rücktritt: Zug um Zug gegen Wertersatz?
Verfasst: Sonntag 5. November 2017, 08:27
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bzgl. einer Rückabwicklungsklage. Ich vertrete den Käufer, die Sache ist mangelhaft, Nacherfüllung unmöglich.
Der Vertrag soll rückabgewickelt werden, es sind neben dem Kaufpreis enorm hohe Summen für den Unterhalt der Sache aufgekommen, die über § 347 abgewickelt werden sollen. Der Mandant will die Sache aber auf keinen Fall zurückgeben und hat sie nach eigenen Angaben bereits verschenkt.
Überlegung: Die Voraussetzungen des Rücktritts und des Nutzungs- und Aufwendungsersatzes liegen trotz der Weiterveräußerung vor. Der Rücktritt wurde auch bereits erklärt, die Weiterveräußerung erfolgte nach der Rücktrittserklärung (könnte das zum Problem werden?).
Nun die eigentliche Frage: Wird im Klageantrag gleich Zug um Zug gegen Wertersatz beantragt? Oder kann ich die Zug um Zug-Verurtielung ganz weglassen und nur auf Leistung klagen, da der Wertersatz deutlich unter dem Aufwendungsersatz liegt und ihn verrechnen?
Danke schonmal!
ich habe eine Frage bzgl. einer Rückabwicklungsklage. Ich vertrete den Käufer, die Sache ist mangelhaft, Nacherfüllung unmöglich.
Der Vertrag soll rückabgewickelt werden, es sind neben dem Kaufpreis enorm hohe Summen für den Unterhalt der Sache aufgekommen, die über § 347 abgewickelt werden sollen. Der Mandant will die Sache aber auf keinen Fall zurückgeben und hat sie nach eigenen Angaben bereits verschenkt.
Überlegung: Die Voraussetzungen des Rücktritts und des Nutzungs- und Aufwendungsersatzes liegen trotz der Weiterveräußerung vor. Der Rücktritt wurde auch bereits erklärt, die Weiterveräußerung erfolgte nach der Rücktrittserklärung (könnte das zum Problem werden?).
Nun die eigentliche Frage: Wird im Klageantrag gleich Zug um Zug gegen Wertersatz beantragt? Oder kann ich die Zug um Zug-Verurtielung ganz weglassen und nur auf Leistung klagen, da der Wertersatz deutlich unter dem Aufwendungsersatz liegt und ihn verrechnen?
Danke schonmal!