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Ein "Kauf" auf eigene Faust - Diebstahl? Unterschlagung?

Verfasst: Dienstag 7. November 2017, 00:58
von StudiVader315226
Ich habe neulich Strafrecht wiederholt und bin dabei auf folgende Frage gestoßen, die ich nicht so wirklich lösen kann:

Der Besitzer eines Elektrogeschäftes L und Kunde K sind derart vertraut miteinander, dass K genau weiß, wo der Zweitschlüssel zu L's Laden ist und wie die Registrierkasse funktioniert, insbesondere wie man das Geldfach öffnet.

Eines Sonntags fällt K das Handy auf den Boden und er benötigt ein neues Gerät. Also geht K zum Elektrogeschäft des L, öffnet dieses mit dem Zweitschlüssel, nimmt ein Handy an sich und legt den angegebenen Kaufpreis von 399,- € in bar in die Registrierkasse. L ist bei seiner Familie und bemerkt nichts. Bei dieser Aktion glaubt K durchaus, etwas Verbotenes zu tun, weiß aber nicht, ob es straf- oder nur zivilrechtliche Konsequenzen haben wird. Für möglich hält K auch, dass sein eigenmächtiger "Kauf" legal ist.

L sieht sein Vertrauen in K missbraucht und erstattet Strafanzeige.

Wie hat sich K nach dem StGB strafbar gemacht?

Ich hatte natürlich an Diebstahl gedacht, aber da tauchen mehrere Probleme auf:
1. Kann man K wirklich die Absicht der rechtswidrigen Zueignung unterstellen? Absicht durchaus, Zueignung war ebenfalls beabsichtigt, aber eine rechtswidrige? Ich würde sagen: Rechtswidrig (+), denn K hatte (und hat) keinen fälligen und einredefreien Anspruch auf Übereignung des Handys.
2. Eine Wegnahme (Bruch fremden und Begründung neuen Gewahrsams) liegt natürlich vor, oder?
3. Könnte man von einer mutmaßlichen Einwilligung des L ausgehen? In einen regulären Kauf des Handys zum angegebenen Kaufpreis hätte L ja eingewilligt, also auch hier? Oder ist eine solche Rechtfertigung überhaupt nicht vertretbar?
4. Was ist mit Unterschlagung? Zueignung ist ja da, aber ist sie rechtswidrig? Mit der gleichen Begründung wie bei §242 würde ich sagen: Rechtswidrigkeit (+)
Kann man auch hier über die rechtfertigende Einwilligung gehen?

Re: Ein "Kauf" auf eigene Faust - Diebstahl? Unterschlagung?

Verfasst: Dienstag 7. November 2017, 10:49
von Honigkuchenpferd
Ich würde eine mutmaßliche Einwilligung verneinen, aber bei diesem Sachverhalt kann man das unterschiedlich beurteilen.

Kontrollüberlegung: Wärst du denn als Ladeninhaber damit einverstanden, dass jemand außerhalb der Öffnungszeiten mit einem Zweitschlüssel in dein Geschäft eindringt (Hausfriedensbruch?) und einfach eigenmächtig ein Gerät an sich nimmt (das vielleicht schon für einen anderen Kunden reserviert ist...), auch wenn er dir das Geld da lässt?

Wenn man anders argumentieren will, kann man darauf abstellen, dass K und L offensichtlich sehr gut vertraut sind und es eben Sonntag ist, so dass K keine andere Möglichkeit hat, sich das Gerät zeitnah zu verschaffen. Ich finde das aber nicht sehr überzeugend. Das ist ja kein überlebenswichtiges Gut.

Unlogisch würde es mir allerdings erscheinen, beim Diebstahl und der Unterschlagung zu unterschiedlichen Ergebnissen zu gelangen.

Re: Ein "Kauf" auf eigene Faust - Diebstahl? Unterschlagung?

Verfasst: Dienstag 7. November 2017, 16:59
von Tobias__21
Der Sache nach ist das ein Diebstahl.

In der Praxis würde sich K dahingehend einlassen, dass er davon ausging, dass es für L schon in Ordnung gehe. Das wäre dann u.U. ein Irrtum über ein tatbestandsausschließendes Einverständnis (nicht Einwilligung) und Ks Vorsatz würde nach § 16 Abs. 1 S. 1 StGB entfallen. Allerdings ist da ja auch nichts nach außen getreten, nicht einmal konkludent. Wird also auch eher schwierig :) Dann könnte man aber immer noch das Verfahren einstellen.

Den Fall kann man natürlich auch mit anderen Irrtümern durchspielen. Eine mutmaßliche Einwilligung sehe ich hier auch nicht. Im Übrigen müsste aus dem SV noch hervorgehen, dass eine Einwilligung von L tatsächlich nicht zu bekommen war, etwa durch einen Telefonanruf, da erst dann die mutmaßliche Einwilligung überhaupt erst in Betracht kommt.

Re: Ein "Kauf" auf eigene Faust - Diebstahl? Unterschlagung?

Verfasst: Dienstag 7. November 2017, 17:03
von Honigkuchenpferd
Tobias__21 hat geschrieben:In der Praxis würde sich K dahingehend einlassen, dass er davon ausging, dass es für L schon in Ordnung gehe. Das wäre dann ein Irrtum über ein tatbestandsausschließendes Einverständnis (nicht Einwilligung) und Ks Vorsatz würde nach § 16 Abs. 1 S. 1 StGB entfallen.
Wäre es das? Ein mutmaßliches Einverständnis gibt es nach hM nicht.

Re: Ein "Kauf" auf eigene Faust - Diebstahl? Unterschlagung?

Verfasst: Dienstag 7. November 2017, 17:04
von Tobias__21
Honigkuchenpferd hat geschrieben:
Tobias__21 hat geschrieben:In der Praxis würde sich K dahingehend einlassen, dass er davon ausging, dass es für L schon in Ordnung gehe. Das wäre dann ein Irrtum über ein tatbestandsausschließendes Einverständnis (nicht Einwilligung) und Ks Vorsatz würde nach § 16 Abs. 1 S. 1 StGB entfallen.
Wäre es das? Ein mutmaßliches Einverständnis gibt es nach hM nicht.
Ja, ist mir auch schon aufgefallen, dass da nix nach außen getreten ist. Habs schon editiert, während Du geschrieben hast.