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Schriftsatz ohne Rechtsausführungen

Verfasst: Montag 13. November 2017, 19:22
von Veuve C
Wenn in einer Anwaltsklausur neben dem Gutachten ein Schriftsatz ans Gericht ohne Rechtsausführungen zu erstellen ist, was beinhaltet der? Den Tatbestand / Sachbericht, der ja im Gutachten nicht gefragt ist und die Anträge. Höre ich dann aber am Ende des Sachberichts einfach auf? Oder stelle ich das Ergebnis des Gutachtens in 3-5 Sätzen noch kurz dar?

Danke im Voraus!!

Re: Schriftsatz ohne Rechtsausführungen

Verfasst: Montag 13. November 2017, 19:30
von Ara
Ja, so wie man halt an das Gericht schreiben würde, wenn man nichts zum rechtlichen sagen möchte. Rechtliche Ausführungen sind ja nicht zwingend. Sollte im Vorbringen von Tatsachen irgendwie rechtliche Ausführungen für das Verständnis notwendig sein, verweise ich konkret ins Gutachten (Siehe Gutachten S. 14).

Re: Schriftsatz ohne Rechtsausführungen

Verfasst: Montag 13. November 2017, 23:53
von Veuve C
Danke!