Vollstreckung von nicht rechtskräftigen Zwangsgeldbeschluss
Verfasst: Mittwoch 15. November 2017, 09:03
Liebe Kollegen,
mich würde einmal eure Erfahrung interessieren. Gegen erwirkt Zwangsgeldbeschluss gegen meinen Mandanten. Gegen den Beschluss wurde sofortige Beschwerde eingelegt. Trotzdem geht der Gegner aus dem Zwangsgeldbeschluss vor und schickt GV. Habt ihr Erfahrung dass es bei den GV reicht einfach mitzuteilen, dass der Beschluss nicht rechtskräftig ist oder wird man zu einer "Erinnerung" gezwungen?
Danke
mich würde einmal eure Erfahrung interessieren. Gegen erwirkt Zwangsgeldbeschluss gegen meinen Mandanten. Gegen den Beschluss wurde sofortige Beschwerde eingelegt. Trotzdem geht der Gegner aus dem Zwangsgeldbeschluss vor und schickt GV. Habt ihr Erfahrung dass es bei den GV reicht einfach mitzuteilen, dass der Beschluss nicht rechtskräftig ist oder wird man zu einer "Erinnerung" gezwungen?
Danke