Kooptation
Verfasst: Mittwoch 22. November 2017, 08:23
Hallo,
umfasst der Begriff der Kooptation in seinem eigentlichen Sinne nur die Ergänzung eines Gremiums, etwa eines Vorstandes, durch Wahlen oder sind auch einseitige Bestimmungen von diesem Begriff erfasst? Dem eigentlichen Wortsinn nach, sofern mich meine Lateinkenntnisse nicht trügen, meint Kooptation ja die "Zuwahl". Man kann in Satzungen ja aber auch einseitige Bestimmungsrechte für den Fall des Ausscheidens eines Gremienmitglieds festlegen. Kann man dann auch noch von Kooptation sprechen? Immerhin wird ja auch in diesem Fall etwas ergänzt und die Zuwahl eben einseitig ausgeübt
umfasst der Begriff der Kooptation in seinem eigentlichen Sinne nur die Ergänzung eines Gremiums, etwa eines Vorstandes, durch Wahlen oder sind auch einseitige Bestimmungen von diesem Begriff erfasst? Dem eigentlichen Wortsinn nach, sofern mich meine Lateinkenntnisse nicht trügen, meint Kooptation ja die "Zuwahl". Man kann in Satzungen ja aber auch einseitige Bestimmungsrechte für den Fall des Ausscheidens eines Gremienmitglieds festlegen. Kann man dann auch noch von Kooptation sprechen? Immerhin wird ja auch in diesem Fall etwas ergänzt und die Zuwahl eben einseitig ausgeübt