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Bitte um Hilfe bei schwieriger Abrechnung!

Verfasst: Mittwoch 22. November 2017, 13:52
von Calipso
Hallo,

ich weiß bei einer Abrechnung eines Mandats im Arbeitsrecht grade nicht so recht weiter.

Es gab einen ersten Termin, in dem der Arbeitgeber hinsichtlich der Unwirksamkeit der Kündigung ein Anerkenntnis erklärte. Es erging also das entsprechende Urteil.

Ich stellte in dem Termin dann einen Antrag nach §§ 9 KSchG ff., da der Arbeitgeber der Mandantschaft ( und sämtlichen Kollegen) ohne Tatsachengrundlage die Begehung einer Straftat unterstellt hatte. Diesbezüglich konnte ich mich mit der Gegenseite in der Folge vor dem 2. Termin einigen.

PKH wurde bewilligt und ich habe die Festsetzung und Auszahlung der PKH gemessen am Gesamtstreitwert inkl. Einigungsgebühr beantragt. Nun kam ein gerichtliches Schreiben, ich solle den Antrag zurücknehmen und neu stellen, da die Einigungsgebühr sich nur nach dem Streitwert für meinen weiteren Antrag berechnen würde. Ok, das verstehe ich.

Aber wie muss nun die Abrechnung aussehen?

Streitwert bis zum 1. Termin: Verfahrensgebühr + Terminsgebühr
Streitwert für den weiteren Antrag im Termin: nur Einigungsgebühr? Oder auch eine weitere Verfahrensgebühr?

Vielen Dank schon mal für die Hilfe!

VG
Calipso

Re: Bitte um Hilfe bei schwieriger Abrechnung!

Verfasst: Mittwoch 22. November 2017, 14:20
von Syd26
Wurde denn ein überschießender Vergleichswert festgesetzt?

Re: Bitte um Hilfe bei schwieriger Abrechnung!

Verfasst: Mittwoch 22. November 2017, 19:10
von Calipso
Mir fällt grad auf, dass für den Antrag nach § 9 KSchG, den ich im Termin stellte, zwar PKH bewilligt wurde, aber kein eigener Streitwert festgesetzt wurde. Vom Gericht kam auf meinen Antrag auf Festsetzung und Auszahlung der PKH ein Schreiben, in dem es heißt die Vergleichsgebühr sei nur für einen Streitwert in Höhe von 3 Bruttomonatsgehältern entstanden.

Re: Bitte um Hilfe bei schwieriger Abrechnung!

Verfasst: Donnerstag 23. November 2017, 10:02
von Syd26
Da müsste man den genauen Wortlaut des Beschlusses kennen.

Für mich klingt das nach Vergleichsmehrwert. Abrechnung erfolgt dann mit Verfahrensdifferenzgebühr und Abgleich nach § 15 Abs. 3 RVG.

Aber nur, wenn ein Mehrwert festgesetzt wurde. Ggf. müsstest Du den Streitwertbeschluss angreifen.

Re: Bitte um Hilfe bei schwieriger Abrechnung!

Verfasst: Donnerstag 23. November 2017, 13:04
von Calipso
Danke schon mal für deine Hilfe.

Ich habe nun ein Schreiben ans Gericht gesendet mit dem Antrag, den Streitwert für den Auflösungsantrag festzusetzen. Einen Streitwertbeschluss gibt es nicht, nur ein Schreiben, in dem mitgeteilt wird, dass beabsichtigt wird, den Streitwert soundso festzusetzen. Ein Streitwert für den Auflösungsantrag fehlt in dem Schreiben.

Re: Bitte um Hilfe bei schwieriger Abrechnung!

Verfasst: Donnerstag 21. Dezember 2017, 23:49
von Calipso
"Lustig", jetzt hab ich den Streitwertbeschluss und daraufhin meinen ursprünglichen Antrag auf Festsetzung etc. der PKH zurück genommen und neu gestellt und dabei die Einigungsgebühr anhand des Streitwerts berechnet, auf den ich bereits hingewiesen wurde und nun heißt es abermals, ich hätte den Streitwert für die Einigungsgebühr wieder falsch berechnet bzw. es wurde abermals schlicht der Hinweis erteilt, die Einigungsgebühr bemesse sich nach dem einen Streitwert, wonach ich sie nun aber auch berechnet hatte. ?!

Konkret: es wurde ursprünglich ein Antrag auf Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses gestellt sowie ein Antrag auf Ausstellung eines Zeugnisses. In der mündl. Verhandlung erklärte der AG ein Anerkenntnis. Ich stellte dann aber in dem Terimin noch den bereits erwähnten weiteren Antrag die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses (AG hatte AN ohne Tatsachengrundlage der Begehung einer Straftat bezichtigt) betreffend. Über diesen Teil haben wir uns dann vor dem weiteren Ternim über das Gericht geeinigt. PKH wurde für alles vom Gericht nach dem 1. Termin bewilligt.

Was will mir das Gericht nun sagen? Dass ich gar keinen Anspruch auf die Einigungsgebühr habe?! Kann ja wohl nicht sein.

Re: Bitte um Hilfe bei schwieriger Abrechnung!

Verfasst: Dienstag 2. Januar 2018, 10:54
von Calipso
Update:

Nachdem ich nun einen insofern korrigierten Festsetzungs- und Auszahlungsantrag ans Gericht geschickt habe, als dass ich die Einigungsgebühr anhand 3er Monatgehälter berechnet habe, teilt mir das Gericht mit, dass

- sich die Einigungsgebühr so berechnet wie ich es getan habe
- dass der Auflösungsantrag nicht zu einer Erhöhung des Streitwerts führt

und

deshalb die Einigungsgebühr mangels Streitwertgrundlage nicht aus der Landeskasse gezahlt wird.

Versteh ich nicht.

Wie gesagt, stellte ich den Auflösungsantrag im 1. Termin und wir einigten uns in der Folge über das Gericht hinsichtlich des Auslösungsantrags. PKH wurde vollumfänglich bewilligt.

Was tue ich nun?

Für mich ist es schon gar nicht nachvollziehbar, was mir das Gericht da schreibt. Es will nun einen abermals korrigierten Antrag - vermutlich soll ich die Einigungsgebühr ganz heruas nehmen?

VG
Calipso

Re: Bitte um Hilfe bei schwieriger Abrechnung!

Verfasst: Montag 8. Januar 2018, 10:11
von Syd26
Ruf den Rechtspfleger an und sag ganz offen, dass Du nun total verwirrt bist, Du die Sache aber nun gern zu einem guten Ende bringen möchtest und was Du abrechnen sollst.

Die sind doch froh, wenn sie helfen können und die Akte vom Tisch haben.

Sollte Dir der Hinweis des Rechtspflegers völlig falsch vorkommen, kannst Du immer noch ne Nacht drüber schlafen.

Re: Bitte um Hilfe bei schwieriger Abrechnung!

Verfasst: Mittwoch 10. Januar 2018, 13:05
von Calipso
Hallo Syd,

Danke für deine Antwort!

Hatte noch mit einem Kollegen Rücksprache gehalten. Er meint, die Rechtspflegerin denkt, dass der Streitwert für den Auflösungsantrag bei 0 € liegt. Es ist aber so, dass der Streitwert mit dem Streitwert des ursprünglichen Antrags auf die Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung seitens des Arbeitsgebers identisch ist. Die Einigungsgbühr ist also gemessen an diesem Streitwert entstanden; der Auflösungsantrag erhöht den Streitwert nur nicht weiter. So war es mir quasi auch zwischenzeitlich mittels eines Schreibens einer anderen Rechtspflegerin mitgeteilt worden. Ich hatte in meinen ersten Antrag auf Festsetzung und Auszahlung der PKH den Gesamtstreitwert genommen (gab noch einen weiteren Streitwert für die Erstellung eines Arbeitszeugnisses) und aufgrund des Schreibens einen neuen Antrag gestellt. Sodann kam das verwirrende letzte Schreiben einer anderen Rechtspflegerin....

Habe nun in einem Schreiben mitgeteilt, dass ich den neuen Antrag nicht zurücknehmen und auch nicht korrigieren wäre, weil er aus den o.g. Gründen korrekt ist. Soll sie nun halt entscheiden. Ich kann dann ja Erinnerung einlegen.

LG
Calipso

Re: Bitte um Hilfe bei schwieriger Abrechnung!

Verfasst: Montag 29. Januar 2018, 15:48
von Calipso
Update:

Die Rechtspflegerin ist nun der Meinung für den Auflösungsantrag wäre eine Verfahrens-,Termins-, und Einigungsgebühr an dem niedrigeren Streitwert entstanden.

To be continued....

Re: Bitte um Hilfe bei schwieriger Abrechnung!

Verfasst: Mittwoch 7. Februar 2018, 11:07
von Syd26
Das klingt jetzt wieder nach überschießendem Vergleichswert.

Re: Bitte um Hilfe bei schwieriger Abrechnung!

Verfasst: Donnerstag 15. Februar 2018, 20:06
von Calipso
Update:

Nunmehr haben wir nach meiner erneuten Abrechnung zeitnah telefoniert. Die Rechtspflegerin meinte selbst, dass so ein Fall außergewöhnlich ist und hielt Rücksprache mit dem Bezirksrevisor (?), der wohl auch nicht so recht weiter wusste. Auf jeden Fall weisen sie den geltend gemachten Betrag abzüglich des anzurechnenden Teils für die außergerichtliche Vertretung nun erstmal zur Auszahlung an und ich erhalte noch ein Schreiben dazu. Ich kann dann zustimmen oder mich weiter herum streiten....

LG
Calipso