Bußgeldbescheid-Owi
Verfasst: Freitag 24. November 2017, 09:26
Hallo
Hat jemand hier zufällig den Göhler, OWiG zur Hand? Ich habe in einer OLG-Entscheidung gelesen, dass in Göhler, OWiG, 14. Auflage, § 66 Rdnr. 66 a stehen müsste, dass ein gegen den Erstbescheid eingelegter Einspruch auch den Zweitbescheid erfassen soll, selbst wenn der Betroffene den Zweitbescheid zu dieser Zeit noch nicht gekannt hat. Steht das in der aktuellen Auflage (müsste die 17. sein) auch noch so drin und unter welcher RN.?
Dies bedeutet ja, dass wenn ein Erstbescheid erlassen wird, der Betroffene Einspruch einlegt und die Behörde einen Zweitbescheid mit demselben Aktenzeichen erlässt, dass ein erneuter Einspruch gegen den Zweitbescheid nicht nötig ist, da sich der Einspruch gegen den Erstbescheid auch darauf bezieht, oder?
Vielen Dank § Viele Grüße
Hat jemand hier zufällig den Göhler, OWiG zur Hand? Ich habe in einer OLG-Entscheidung gelesen, dass in Göhler, OWiG, 14. Auflage, § 66 Rdnr. 66 a stehen müsste, dass ein gegen den Erstbescheid eingelegter Einspruch auch den Zweitbescheid erfassen soll, selbst wenn der Betroffene den Zweitbescheid zu dieser Zeit noch nicht gekannt hat. Steht das in der aktuellen Auflage (müsste die 17. sein) auch noch so drin und unter welcher RN.?
Dies bedeutet ja, dass wenn ein Erstbescheid erlassen wird, der Betroffene Einspruch einlegt und die Behörde einen Zweitbescheid mit demselben Aktenzeichen erlässt, dass ein erneuter Einspruch gegen den Zweitbescheid nicht nötig ist, da sich der Einspruch gegen den Erstbescheid auch darauf bezieht, oder?
Vielen Dank § Viele Grüße