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Re: Worauf kommt es im Referendariat an?

Verfasst: Montag 4. Dezember 2017, 22:06
von Muirne
Und RLP und NRW ebenfalls. Nach dem Studium wieder Schule. Man hat aber Urlaub, immerhin, wenn man manch eine AG nicht so sinnvoll findet, kann man sich so ab und zu frei nehmen.

Re: Worauf kommt es im Referendariat an?

Verfasst: Montag 4. Dezember 2017, 22:12
von Tibor
AG ist doch idR nur ein halber Tag, oder?

Re: Worauf kommt es im Referendariat an?

Verfasst: Montag 4. Dezember 2017, 22:28
von Muirne
Joa. Bei uns ging es allerdings schon häufig bis fast 16 Uhr. Und am Anfang der Einführungslehrgänge auch sehr häufig die Woche, das hat sich da dann schon summiert und war wie Schule. In der Anwaltsstation noch 1-2 Mal die Woche + die Klausurenwochen. Wenn man das gar nicht gut findet, ist es schon relativ viel. Ich habe mir aber in der F-AG nicht mehr frei genommen, ich fand die AG zu wichtig.

Re: Worauf kommt es im Referendariat an?

Verfasst: Mittwoch 6. Dezember 2017, 16:33
von Ara
Muirne hat geschrieben:Und RLP und NRW ebenfalls. Nach dem Studium wieder Schule. Man hat aber Urlaub, immerhin, wenn man manch eine AG nicht so sinnvoll findet, kann man sich so ab und zu frei nehmen.
Da hattet ihr keine Urlaubssperre? Bei uns galt für alle PflichtAGs Urlaubssperre.

Re: Worauf kommt es im Referendariat an?

Verfasst: Freitag 8. Dezember 2017, 23:34
von Tobias__21
Wie dick kann es eigentlich im Examen mit Unterhaltsberechnungen im Familienrecht kommen? Mir geht das noch etwas schwer von der Hand. Das grundsätzliche Schema hab ich schon verstanden, aber teilweise vergesse ich noch bestimmte Sachen anzurechnen, abzuziehen, etc. pp. Ich überlege gerade, ob ich das einfach jetzt sein lasse und mir einfach nochmal kurz vor dem Examen ein Schema reinprügel. Große Kunst ist das ja nicht wirklich und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das reinhaut, wenn man da einen Fehler macht, sofern man erkennen lasst, dass man das grundsätzliche Vorgehen verstanden hat.

btw.: Im Palandt ist nirgends ein Schema drin, oder? :D

Re: Worauf kommt es im Referendariat an?

Verfasst: Samstag 9. Dezember 2017, 07:51
von markus87
Bis auf bbA und EtB müsste alles, wovon man erörtern soll, ob es abgezogen werden kann, im Sachverhalt stehen. Da ist dann auch egal wie du dich entscheidest, solange Stichwörter wie "eheprägend" fallen gehörst du zu den besten 5 % :-D

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Re: Worauf kommt es im Referendariat an?

Verfasst: Samstag 9. Dezember 2017, 09:44
von Tibor
bbA EtB?

Re: Worauf kommt es im Referendariat an?

Verfasst: Samstag 9. Dezember 2017, 09:54
von markus87
Berufsbedingte Aufwendungen und Erwerbstätigenbonus.

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Re: Worauf kommt es im Referendariat an?

Verfasst: Samstag 9. Dezember 2017, 12:31
von Tobias__21
Danke

Der Beitrag ist übrigens im falschen Thread gelandet. Eigentlich sollte er in diesen Frage Thread :) Naja, egal.

Re: Worauf kommt es im Referendariat an?

Verfasst: Sonntag 10. Dezember 2017, 02:01
von Muirne
Ara hat geschrieben:
Muirne hat geschrieben:Und RLP und NRW ebenfalls. Nach dem Studium wieder Schule. Man hat aber Urlaub, immerhin, wenn man manch eine AG nicht so sinnvoll findet, kann man sich so ab und zu frei nehmen.
Da hattet ihr keine Urlaubssperre? Bei uns galt für alle PflichtAGs Urlaubssperre.
Doch, doch, ich meine für die Zeit danach. Ich hatte vor dem Ref da nen Flug nach Südamerika gebucht und durfte den stornieren. Hab irgendwie gedacht, Ref wäre wie Studium. O:)

Re: Worauf kommt es im Referendariat an?

Verfasst: Montag 11. Dezember 2017, 14:31
von Einwendungsduschgriff
Ara hat geschrieben:
Muirne hat geschrieben:Und RLP und NRW ebenfalls. Nach dem Studium wieder Schule. Man hat aber Urlaub, immerhin, wenn man manch eine AG nicht so sinnvoll findet, kann man sich so ab und zu frei nehmen.
Da hattet ihr keine Urlaubssperre? Bei uns galt für alle PflichtAGs Urlaubssperre.
Das handhaben die Länder anscheinend sehr unterschiedlich. Bei uns - Baden-Württemberg - bestand nach meiner Erinnerung nur die Sperre für einen isolierten Tag, man muss mindestens den Tag davor und danach auch nehmen, so dass durchaus längere Urlaube kein Problem waren. Hier sind im Grundsatz alle Arbeitsgemeinschaften pflichtig, wenn man eben nicht Urlaub hat, arbeitsunfähig oder aus dienstlichem Grund verhindert. Ich habe zum Beispiel ein paar Arbeitsgemeinschaften verpasst, weil meine Ausbildungsstelle in diesen Tagen wichtige, sehr ausbildungsrelevante Termine hatte, an denen ich teilnehmen sollte. In München würde das jetzt heißen, dass man den Kanzleiausflug auf das Oktoberfest als Frau doch mitmachen sollte.

Re: Worauf kommt es im Referendariat an?

Verfasst: Montag 11. Dezember 2017, 15:12
von thh
Einwendungsduschgriff hat geschrieben:
Ara hat geschrieben:Bei uns galt für alle PflichtAGs Urlaubssperre.
Das handhaben die Länder anscheinend sehr unterschiedlich. Bei uns - Baden-Württemberg - bestand nach meiner Erinnerung nur die Sperre für einen isolierten Tag, man muss mindestens den Tag davor und danach auch nehmen, so dass durchaus längere Urlaube kein Problem waren.
Ich vermeine mich allerdings auch zu entsinnen, dass während der Einführungslehrgänge (und während der Station in Strafsachen) kein Urlaub genommen werden soll.

Re: Worauf kommt es im Referendariat an?

Verfasst: Montag 11. Dezember 2017, 18:44
von Einwendungsduschgriff
Ja, das kann sein. Wobei mW die oben angesprochene Abwesenheit bei mir während der Strafstation war. Aber auch nur knapp eine Woche. Müsste das aber in meinen Zeugnissen nachgucken.

Re: Worauf kommt es im Referendariat an?

Verfasst: Donnerstag 14. Dezember 2017, 13:05
von Zonder
In BY besteht während der geblockten "Einführungslehrgänge" am Anfang einer jeden Station bzw. für Extra-Blöcke wie Steuerrecht, Familienrecht u.ä. ebenfalls Urlaubssperre.