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Prüfungsreihenfolge Testamente Erbrecht

Verfasst: Sonntag 26. November 2017, 02:19
von AnnieLein
Hallo! ;)

Ich hätte eine Frage bezüglich eines Prüfungsschemas in Erbrecht. Ich kämpfe mich schon seit einiger Zeit durch verschiedene Lehrbücher und immer wird es anders gemacht... ](*,)

Wenn man jetzt mehrere Testamente vorliegen hat (1990, 2002, 2005), prüfe ich dann zuerst das Testament von 1990 und die beiden anderen als mögliches Widerrufstestament oder muss ich mit 2005 beginnen? Würde sich etwas daran ändern, wenn das "Testament" von 1990 ein Erbvertrag wäre? Gibt es irgendwelche Regelungen oder Hinweise, wann welche Reihenfolge "richtiger" wäre?

Wäre super wenn ihr mir helfen könntet. :-k

Liebe Grüße! ;)

Re: Prüfungsreihenfolge Testamente Erbrecht

Verfasst: Sonntag 26. November 2017, 06:31
von Vorkriegsjugend
Man fängt immer mit dem Ältesten an, egal um was es sich handelt. Alle darauf folgenden prüft du als Widerrufstestament insoweit sie dem vorherigen widersprechen. Sobald ein Widerspruch einer Verfügung vorliegt musst du prüfen, ob der Erblasser an die vorherige Verfügung gebunden ist, etwa durch eine wechselseitige Verfügung bei einem gemeinschaftlichen Testament oder einem Erbvertrag. Falls am Ende alle Testamente widersprochen oder anderweitig ungültig sind, ohne dass neue Verfügungen getroffen wurden, greift gesetzliche Erbfolge.