Vorbereitung zur Entziehung der Fahererlaubnis
Verfasst: Sonntag 26. November 2017, 13:39
Einen schönen Sonntag,
mal eine Frage an die Verwatungsrechts-Experten unter euch:
Angenommen die Behörde hat aufgrund eines, durch Bürger B mit seinem KFZ verursachten Unfall, Zweifel an der Fartüchtigkeit des B. Sie schreibt ihn an, dass in Erwägung gezogen werde, ihm die Fahrerlsubnis zu entziehen. Aus diesem Grund sendet sie ihm einen Fragebogen zu, den er von seinem Hausarzt H ausfüllen lassen soll.
H macht dies und listet die gesundheitlichen Mängel und auch die Medikamente, die eingenommen werden müssen, auf. Zugleich versichert er aber, dass aufgrund dessen keine Einschränkung der Fahrerlaubnis vorläge.
Die Behörde schreibt im Anschluss erneut einen Brief an B. In diesem ordnet sie die Einholung eines ärtzlichen Gutachtens an und beruft sich dabei auf die Angaben im Fragebogen, da nach der Anlage zur FeV berechtigte Zweifel an der Tauglichkeit bestehen. Zugleich erlässt sie einen Gebührenbescheid bezogen auf die Anordnung.
Widerspruch eingelegt gegen Anordnung (1) und Gebührenbescheid (2), aber als unzulässig (1) bzw. unbegründet (2) zurückgewiesen.
Frage:
Laut dem Anhang zur FeV schränken die gesundheitlichen Mängel die Fahrtüchtigkeit nicht ein.
B möchte daher gegen den Gebührenbescheid vorgehen.
Ist eine nur des Anfechtung des Gebührenbescheides denn überhaupt möglich. Schließlich hängt doch der Gebührenbescheid an der Rechtmäßigkeit der Anordnung zur Einholung des Gutachtens.
Diese Anordnung ist aber als vorbereitende Maßnahme eines Verwaltungshandels doch kein VA.
Daher kann mit Anfechtungsklage dagegen nicht vorgegangen werde.
Oder mache ich eine Gedankenfehler?
Vielen Dank.
MfG
mal eine Frage an die Verwatungsrechts-Experten unter euch:
Angenommen die Behörde hat aufgrund eines, durch Bürger B mit seinem KFZ verursachten Unfall, Zweifel an der Fartüchtigkeit des B. Sie schreibt ihn an, dass in Erwägung gezogen werde, ihm die Fahrerlsubnis zu entziehen. Aus diesem Grund sendet sie ihm einen Fragebogen zu, den er von seinem Hausarzt H ausfüllen lassen soll.
H macht dies und listet die gesundheitlichen Mängel und auch die Medikamente, die eingenommen werden müssen, auf. Zugleich versichert er aber, dass aufgrund dessen keine Einschränkung der Fahrerlaubnis vorläge.
Die Behörde schreibt im Anschluss erneut einen Brief an B. In diesem ordnet sie die Einholung eines ärtzlichen Gutachtens an und beruft sich dabei auf die Angaben im Fragebogen, da nach der Anlage zur FeV berechtigte Zweifel an der Tauglichkeit bestehen. Zugleich erlässt sie einen Gebührenbescheid bezogen auf die Anordnung.
Widerspruch eingelegt gegen Anordnung (1) und Gebührenbescheid (2), aber als unzulässig (1) bzw. unbegründet (2) zurückgewiesen.
Frage:
Laut dem Anhang zur FeV schränken die gesundheitlichen Mängel die Fahrtüchtigkeit nicht ein.
B möchte daher gegen den Gebührenbescheid vorgehen.
Ist eine nur des Anfechtung des Gebührenbescheides denn überhaupt möglich. Schließlich hängt doch der Gebührenbescheid an der Rechtmäßigkeit der Anordnung zur Einholung des Gutachtens.
Diese Anordnung ist aber als vorbereitende Maßnahme eines Verwaltungshandels doch kein VA.
Daher kann mit Anfechtungsklage dagegen nicht vorgegangen werde.
Oder mache ich eine Gedankenfehler?
Vielen Dank.
MfG