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Unsubstantiierter Vortrag in den Tatbestand?

Verfasst: Sonntag 26. November 2017, 14:03
von Paragraphenreiter1
Bin gerade im Anfang der Zivilstation und habe gerade ein wenig zu kämpfen:

Der Beklagte trägt Umstände vor, die grundsätzlich eine Einrede begründen würden. Allerdings ist das, was er vorträgt völlig unsubstantiiert und wirr. Er behauptet Dinge ins Blaue hinein ohne sie zu präzisieren. Weiterhin tritt er auch keinen Beweis an. Dieses Vorbringen wird auch nicht vom Kläger bestritten. Ist ja auch nicht nötig, da unsubstantiiert.

Soll ich jetzt den unsubstantiierten Vortrag des Beklagten in den Tatbestand aufnehmen? Oder weglassen, da ja mangels Substantiiertheit und Beweisantritt keine inhaltliche Beschäftigung in den Entscheidungsgründen mehr stattfindet?

Hoffe, es ist eingermaßen klar geworden, was ich meine ;)

Schönen Sonntag und vielen Dank

Re: Unsubstantiierter Vortrag in den Tatbestand?

Verfasst: Sonntag 26. November 2017, 18:37
von joee78
Wenn der Beklagte beispielsweise die Rückzahlung eines eingeklagten Darlehens mit den Worten "ich habe einen Teil zurückgezahlt" geltend macht und die Summe auch nach richterlichem Hinweis nicht konkretisiert, ist der Vortrag zwar grds. geeignet, die Einrede der Erfüllung zu begründen, § 362 BGB, aber eben unsubstantiiert. Da es sich jedoch um Parteivortrag handelt und die Frage der Substantiiertheit eine rechtliche Würdigung ist, muss es auch in den Tatbestand.

Re: Unsubstantiierter Vortrag in den Tatbestand?

Verfasst: Sonntag 26. November 2017, 23:13
von StudiVader315226
Mal eine Frage von einem Studenten im Bezug auf die Praxis:

Was macht man mit einem verschwörungstheoretischen Vortrag im Zivilprozess? Zum Beispiel, wenn ein Schuldner eine Einrede erhebt und damit "substantiiert", dass die Illuminaten/die CIA/die BRD GmbH absichtlich die Gesetze geändert habe, um ihm die Erhebung der Einrede zu verunmöglichen oder Ähnliches?

Re: Unsubstantiierter Vortrag in den Tatbestand?

Verfasst: Sonntag 26. November 2017, 23:15
von Honigkuchenpferd
Na was wohl, man erklärt die Partei für geschäfts- und damit auch für prozessunfähig. :)

Im Ernst: Völliger Bullshit wird im Zweifel halt ignoriert bzw für unerheblich erklärt.

Re: Unsubstantiierter Vortrag in den Tatbestand?

Verfasst: Montag 27. November 2017, 09:48
von immer locker bleiben
StudiVader315226 hat geschrieben:Mal eine Frage von einem Studenten im Bezug auf die Praxis:

Was macht man mit einem verschwörungstheoretischen Vortrag im Zivilprozess? Zum Beispiel, wenn ein Schuldner eine Einrede erhebt und damit "substantiiert", dass die Illuminaten/die CIA/die BRD GmbH absichtlich die Gesetze geändert habe, um ihm die Erhebung der Einrede zu verunmöglichen oder Ähnliches?
Nein, man nimmt es in den streitigen Tatbestand mit auf und freut sich allen Lesern des Urteils damit auch noch Spaß bereitet zu haben.