Unsubstantiierter Vortrag in den Tatbestand?
Verfasst: Sonntag 26. November 2017, 14:03
Bin gerade im Anfang der Zivilstation und habe gerade ein wenig zu kämpfen:
Der Beklagte trägt Umstände vor, die grundsätzlich eine Einrede begründen würden. Allerdings ist das, was er vorträgt völlig unsubstantiiert und wirr. Er behauptet Dinge ins Blaue hinein ohne sie zu präzisieren. Weiterhin tritt er auch keinen Beweis an. Dieses Vorbringen wird auch nicht vom Kläger bestritten. Ist ja auch nicht nötig, da unsubstantiiert.
Soll ich jetzt den unsubstantiierten Vortrag des Beklagten in den Tatbestand aufnehmen? Oder weglassen, da ja mangels Substantiiertheit und Beweisantritt keine inhaltliche Beschäftigung in den Entscheidungsgründen mehr stattfindet?
Hoffe, es ist eingermaßen klar geworden, was ich meine
Schönen Sonntag und vielen Dank
Der Beklagte trägt Umstände vor, die grundsätzlich eine Einrede begründen würden. Allerdings ist das, was er vorträgt völlig unsubstantiiert und wirr. Er behauptet Dinge ins Blaue hinein ohne sie zu präzisieren. Weiterhin tritt er auch keinen Beweis an. Dieses Vorbringen wird auch nicht vom Kläger bestritten. Ist ja auch nicht nötig, da unsubstantiiert.
Soll ich jetzt den unsubstantiierten Vortrag des Beklagten in den Tatbestand aufnehmen? Oder weglassen, da ja mangels Substantiiertheit und Beweisantritt keine inhaltliche Beschäftigung in den Entscheidungsgründen mehr stattfindet?
Hoffe, es ist eingermaßen klar geworden, was ich meine
Schönen Sonntag und vielen Dank