Klagerücknahme Mahnverfahren
Verfasst: Montag 27. November 2017, 16:08
Liebe Kollegen,
vielleicht kann mir jemand bei folgender Frage behilflich sein:
Ich habe nach außergerichtlichem Aufforderungsschreiben einen Mahnbescheid beantragt, in den auch die Anwaltsgebühren für das außerger. verfahren aufgenommen wurden. Nach Widerspruch und Übergang ins streitige Verfahren habe ich dann jedoch nur die Hauptforderung eingeklagt, die außergerichtlichen Anwaltsgebühren jedoch außen vor gelassen. Hier wäre eh nur ein Freistellungsantrag in betracht gekommen, wo es stets Probleme im Rahmen der Vollstreckung gibt. Stellt dies nun auch eine teilweise Klagerücknahme dar, mir der Folge der anteiligen Kostentragungspflicht, obwohl es sich nicht um die Hauptforderung handelt?
vielleicht kann mir jemand bei folgender Frage behilflich sein:
Ich habe nach außergerichtlichem Aufforderungsschreiben einen Mahnbescheid beantragt, in den auch die Anwaltsgebühren für das außerger. verfahren aufgenommen wurden. Nach Widerspruch und Übergang ins streitige Verfahren habe ich dann jedoch nur die Hauptforderung eingeklagt, die außergerichtlichen Anwaltsgebühren jedoch außen vor gelassen. Hier wäre eh nur ein Freistellungsantrag in betracht gekommen, wo es stets Probleme im Rahmen der Vollstreckung gibt. Stellt dies nun auch eine teilweise Klagerücknahme dar, mir der Folge der anteiligen Kostentragungspflicht, obwohl es sich nicht um die Hauptforderung handelt?