Re: Vorsatzwechsel räub. Erpressung -> Raub
Verfasst: Samstag 9. Dezember 2017, 17:02
Ja gut, aber warum baut man das dann in die Klausur ein? Und es ging ja tatsächlich mal bis zum BGH hoch.
Das große Jura-Forum zur juristischen Diskussion
https://forum.jurawelt.com/
Weil man zum Raub kommen wollte und es völlig realitätsfern ist, dass jemand dir ne Waffe vorhält und einfach in deine Tasche greift. Der Täter weiß doch gar nicht wo du du Wertsachen hast. Also ist es total nahe liegend, dass man dich erst fragt. Und wenn du dich weigerst, wird dann zugegriffen.Tobias__21 hat geschrieben:Ja gut, aber warum baut man das dann in die Klausur ein? Und es ging ja tatsächlich mal bis zum BGH hoch.
Ist aber auch egal. Vielleicht bin ich in manchen Dingen einfach zu penibel. Ich war fest davon überzeugt, dass da was dazu erwartet wird. Vielleicht wollten sie aber auch nur sehen, dass man das gleich ausscheidet und direkt auf den Raub geht. Die Zeit ist ja auch begrenzt und die Schwerpunkte lagen ersichtlich woanders. Oder es war auch einfach nur der Realitätsnähe der Klausur geschuldet. Gibts ja öfters, dass im Sachverhalt vieles ausgeschmückt wird.Das Landgericht hat den Angeklagten wegen schweren Raubes in Tateinheit
mit versuchter räuberischer Erpressung und mit gefährlicher Körperverletzung,
Diebstahls, fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit
vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis, Vortäuschens einer Straftat und
vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Ferner hat es gegen ihn eine Maß-
regel nach § 69 a StGB angeordnet. Hiergegen wendet sich der Angeklagte mit
seiner Revision, mit der er die Verletzung formellen und materiellen Rechts
rügt. Das Rechtsmittel hat mit der Sachrüge Erfolg, soweit der Angeklagte wegen
versuchter räuberischer Erpressung und wegen tatmehrheitlich begangenen
Diebstahls verurteilt worden ist; im übrigen ist es unbegründet im Sinne
des § 349 Abs. 2 StPO