Verfallklausel Arbeitsrecht
Verfasst: Dienstag 5. Dezember 2017, 14:45
Habe einen Altvertrag von 2003 (Textfromerfordernis ist also nicht einschlägig) vor mir liegen mit folgender Verfallklausel:
§ 18 Besondere Vereinbarungen
1. Alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich geltend gemacht werden.
2. Lehnt die Gegenseite den Anspruch ab und erklärt sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Geltendmachung des Anspruchs, so verfällt dieser, wenn er nicht innerhalb von 3 Monaten nach der Ablehnung oder dem Fristablauf gerichtlich erhoben wird.
Die Gegenseitige argumentiert damit, dass diese Klausel wegen Verstoßes gegen § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB iVM § 202 Abs. 1 unwirksam ist.
Wieso das? Kann jmd. helfen? Ich finde keinen AGB-rechtlichen Verstoß
§ 18 Besondere Vereinbarungen
1. Alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich geltend gemacht werden.
2. Lehnt die Gegenseite den Anspruch ab und erklärt sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Geltendmachung des Anspruchs, so verfällt dieser, wenn er nicht innerhalb von 3 Monaten nach der Ablehnung oder dem Fristablauf gerichtlich erhoben wird.
Die Gegenseitige argumentiert damit, dass diese Klausel wegen Verstoßes gegen § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB iVM § 202 Abs. 1 unwirksam ist.
Wieso das? Kann jmd. helfen? Ich finde keinen AGB-rechtlichen Verstoß