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Richtlinienkonformität

Verfasst: Mittwoch 6. Dezember 2017, 11:22
von gwen
Hallo liebe community,

gibt es ein spezielles Schema oder eine besondere Herangehensweise, wenn ich einen Umsetzungsakt des nationalen Gesetzgebers auf seine Gemeinschaftsrechtskonformität überprüfe? Der Umsetzungsakt beruht auf einer Richtlinie der EU.

LG, gwen

Re: Richtlinienkonformität

Verfasst: Freitag 22. Dezember 2017, 18:44
von Schnitte
Ein allgemeines Aufbauschema wäre mir dafür nicht bekannt. Wäre auch angesichts der Vielfalt der Konstellationen schwer zu realisieren - manche Richtlinien sind maximalharmonisierend, d.h. die Mitgliedstaaten können nicht darüber hinausgehen, andere nicht; manche Richtlinien sehen vor, dass die Mitgliedstaaten institutionelle oder prozessuale Vorschriften einführen müssen, andere verlangen das einführen materieller Vorschriften; und das Ausmaß des Umsetzungsermessens, das den Mitgliedstaaten verbleibt, kann ohnehin stark variieren. Man kann daher nur allgemein raten, zu prüfen, ob der nationale Gesetzgeber das getan hat, was die Richtlinie verlangt.

Ein häufiges Problem in solchen Fällen liegt aber darin, dass tatsächlich ein nationales Gesetz (im materiellen Sinne, also ein Rechtsakt mit allgemeinverbindlicher Wirkung; das kann ein Parlamentsgesetz sein, eine Rechtsverordnung, ein Rechtsakt oder was auch immer das nationale Verfassungsrecht so kennt) her muss. Eine Verwaltungsvorschrift, eine Rechtsprechungsänderung oder Verwaltungsrundschreiben genügen nicht.