"Eine Angelegenheit" iSd RVG bei Geschäftsführer ?
Verfasst: Sonntag 10. Dezember 2017, 16:18
Hallo an alle,
hab mal eine Frage: Ich hab den Fall, dass im Rahmen eines Verkehrsunfalls die GmbH (vertreten durch den Geschäftsführer) den Fahrzeugschaden geltend und der Geschäftsführer zusätzlich Personenschaden geltend macht.
Bei der Ausstellung des Rechtsanwaltshonorars (1,3 Geschäfsgebühr) stehe ich vor dem folgenden Problem: Sind Fahrzeugschaden und Personenschaden zusammenzurechnen, da "eine Angelegenheit" iSd RVG und nur verschiedene Streitgegenstände? Oder rechne ich eine 1,3 Gebühr für den Fahrzeugschaden und eine 1,3 Gebühr für den Personenschaden des Geschäftsführers jeweils ab, da verschiedene Angelegenheiten ?
"Formal" gesehen sind es 2 Mandanten, aber im Endeffekt ist ja der Geschäftsführer in beiden Fällen betroffen. Was sagt ihr?
Mir geht es bei eurer Antwort um die rechtliche korrekte Lösung (und nicht darum, mehr Gebühren abrechnen zu können).
Vielen Dank schon Mal, einen schönen 2. Advent wünsch ich.
hab mal eine Frage: Ich hab den Fall, dass im Rahmen eines Verkehrsunfalls die GmbH (vertreten durch den Geschäftsführer) den Fahrzeugschaden geltend und der Geschäftsführer zusätzlich Personenschaden geltend macht.
Bei der Ausstellung des Rechtsanwaltshonorars (1,3 Geschäfsgebühr) stehe ich vor dem folgenden Problem: Sind Fahrzeugschaden und Personenschaden zusammenzurechnen, da "eine Angelegenheit" iSd RVG und nur verschiedene Streitgegenstände? Oder rechne ich eine 1,3 Gebühr für den Fahrzeugschaden und eine 1,3 Gebühr für den Personenschaden des Geschäftsführers jeweils ab, da verschiedene Angelegenheiten ?
"Formal" gesehen sind es 2 Mandanten, aber im Endeffekt ist ja der Geschäftsführer in beiden Fällen betroffen. Was sagt ihr?
Mir geht es bei eurer Antwort um die rechtliche korrekte Lösung (und nicht darum, mehr Gebühren abrechnen zu können).
Vielen Dank schon Mal, einen schönen 2. Advent wünsch ich.