Aberratio ictus - Genaue Lösung am Gesetzestext (§ 16 I 1)
Verfasst: Sonntag 10. Dezember 2017, 17:03
N´Abend,
Bei der Situation der aberratio ictus (A will B erschießen, trifft aber tödlich den C.)... welchen Umstand genau (i.S.v. § 16 I 1) kennt nach der Konkretisierungstheorie der Täter nicht, sodass sein Vorsatz entfällt bzgl. des verletzten Objekts, hier des Menschen?
Denn der Gleichwertigkeitstheorie muss man ja insofern Recht geben, finde ich, dass der vorsatzausschließende Umstand, den der Täter nicht kennt, sich nicht auf das Tatobjekt "ein Mensch" beziehen kann, da ja ein Mensch letztlich getötet wurde.
Ich würde es eher als beachtlichen "Irrtum über den Kausalverlauf" sehen, da der Täter sich vorgestellt hat, dass seine Tathandlung kausal für den Tod den konkret anvisierten Menschen (des B) wird. Aber seine Tathandlung wurde tatsächlich kausal für den Tod eines anderen Menschen (des C), hinsichtlich dessen er nicht vorsätzlich gehandelt hat.
PS: Ich frage deshalb, weil in den meisten Lehrbüchern die Lösung anhand der Konkretisierungstheorie zwar klar bevorzugt wird, aber keine präzise Lösung am Gesetzestext des § 16 I 1 durchgeführt wird und damit nicht genau gesagt wird, hinsichtlich welchen "Umstands" sich der Täter irrt, sodass sein Vorsatz ausgeschlossen ist.
Bei der Situation der aberratio ictus (A will B erschießen, trifft aber tödlich den C.)... welchen Umstand genau (i.S.v. § 16 I 1) kennt nach der Konkretisierungstheorie der Täter nicht, sodass sein Vorsatz entfällt bzgl. des verletzten Objekts, hier des Menschen?
Denn der Gleichwertigkeitstheorie muss man ja insofern Recht geben, finde ich, dass der vorsatzausschließende Umstand, den der Täter nicht kennt, sich nicht auf das Tatobjekt "ein Mensch" beziehen kann, da ja ein Mensch letztlich getötet wurde.
Ich würde es eher als beachtlichen "Irrtum über den Kausalverlauf" sehen, da der Täter sich vorgestellt hat, dass seine Tathandlung kausal für den Tod den konkret anvisierten Menschen (des B) wird. Aber seine Tathandlung wurde tatsächlich kausal für den Tod eines anderen Menschen (des C), hinsichtlich dessen er nicht vorsätzlich gehandelt hat.
PS: Ich frage deshalb, weil in den meisten Lehrbüchern die Lösung anhand der Konkretisierungstheorie zwar klar bevorzugt wird, aber keine präzise Lösung am Gesetzestext des § 16 I 1 durchgeführt wird und damit nicht genau gesagt wird, hinsichtlich welchen "Umstands" sich der Täter irrt, sodass sein Vorsatz ausgeschlossen ist.