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Was würde der Professor wohl sagen? Und, was sagt Ihr???

Verfasst: Montag 11. Dezember 2017, 02:30
von Keinjurist
Guten Tag,

eine Frage, die mich noch bewegt ist:
Was würde mir- als Student der Rechtswissenschaft passieren, wenn ich mir Nachfolgendes in einer Klausur leisten würde?
( An der philosoph. Fakultät würden wahrscheinlich einige Diskussionszirkel gegründet werden und der Prof. ( mein damaliger....) hätte gesagt: " Das ist Ihre Meinung, lassen Sie uns darüber nachdenken und schauen wir wohin sie uns führt...."
Am Semesterende gab es dann noch kein Ergebnis und daher eine erträgliche Benotung. Ja, das waren noch Zeiten... 10 Studenten im Seminar, welches der Prof persönlich abhielt.

Zur Sache:
Ich fand neulich im Internet eine Probeklausur im Fachbereich Jura, inkl. des Lösungsansatzes. Sehr interessant!

Hier die Langversion: http://www.jura.uni-bielefeld.de/lehrstuehle/jacoby/Altes/BGB_AT_Tutorial_WiSe_2012_2014/Faelle_Tutorial_Sitzung_9_Probeklausur_BGB_AT.pdf (Verwaister Link automatisch entfernt)

Die Kurzversion von mir:
G bestellt über Bestellschein bei dem Versandhändler Q eine Tasche für 69.- Euro. Bei dem Ausfüllen des Bestellscheins verschreibt er sich in der Bestellnummer. Also statt 0/15 gibt er 0/8/15 an. Q hat unter der Bestellnummer 0/8/15 eine Tasche gelistet, zu einem Preis von 169.- Euro. G versendet den Bestellschein an Q und Q sendet nach einigen tagen die Tasche zu 169.- an G. Dieser bemerkt seinen Irrtum und ficht den Vertrag wegen Irrtums an.
Q verlangt entweder die Rücksendung der gelieferten Ware und Schadensersatz für Porto / Verpackung, oder die Bezahlung der Ware im Wert von 169.- Euro. Q hat darauf hingewiesen, dass der Eigentumsvorbehalt bis zur Bezahlung durch G gilt.
Fragen:
1. Hat Q einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises?
2. Kann Q Zahlung von Schadensersatz in Höhe der Versandkosten verlangen?
3. Hat Q einen Anspruch auf Rückgabe und/oder Rückübereignung der gelieferten Aktentasche?

§280 BGB und Widerruf sind in der Klausur nicht zu prüfen.

Nun kam mir eine Idee zur Falllösung!
Wenn der Fernabsatz nicht geprüft werden darf ( Widerruf) dann bedeutet dies doch nicht, dass ich nicht die Preisangabenverordnung prüfen darf. Und hier wurde ich irgendwie fündig . §1 bs. 1 PAngV. besagt, dass alle Preisbestandteile angegeben werden müssen, insbesondere der Gesamtpreis. Bedeutet: Wenn G, z.B., 3 Taschen bestellt hätte, müsste der Preis aller 3 Taschen inkl. der MwSt und aller Preisbestandteile ( also auch dem Einzelpreis) angegeben werden. Geht im Katalog wohl eher aus parktikablen Gründen nicht, also wird dies Problem durch den Bestellschein gelöst, wo der Besteller G die Artikelbezeichnung, die Anzahl, die Bestellnummer, den Einzel- und den Gesamtpreis eintragen muss.
Anders lässt sich die Forderung aus § 1 PAngV nicht erfüllen.

Jetzt gibt es 2 Möglichkeiten:
1. G hat neben der falschen Bestellnummer auch den falschen Einzel- und Gesamtpreis auf dem Bestellschein eingetragen. Dies geht aber aus der Aufgabenstellung nicht hervor und kann daher als nebensächlich angesehen werden.

2. G hat sich nur in der Bestellnummer geirrt, aber den korrekten Einzel- und Gesamtpreis seiner gewünschten Ware ( hier also 69.- Euro) eingetragen. ( Übereinstimmung mit dem Aufgabensachverhalt) Die Bestellung wurde Q zugestellt. Q reagiert auf das Angebot von G mit der Zusendung der Tasche für den Katalogpreis von 169.- Euro. Damit ist ein wirksamer Kaufvertrag durch übereinstimmende Willenserklärungen in Angebot und Annahme ( indirekt erfolgt durch die Zusendung der Tasche) geschlossen worden. Q hat dabei den von G angebotenen Preis von 69.- Euro akzeptiert. ( Von einer Erklärung des Preisirrtums seitens Q lese ich nichts in dem Aufgabensachverhalt)
G hat nun wiederrum 2 Möglichkeiten:
1) er ficht den Vertrag an, weil ihm z.B. die Tasche nicht gefällt. Nichtgefallen ist aber kein Grund zur Vertragsanfechtung. Also nicht möglich! Seinen mehrfachen Irrtum müsste G dann schon ausreichend und plausibel darlegen- ich wüsste aber nicht wie!
2) er behält die Tasche und überweist an Q 69.- Euro und hätte damit den Kaufvertrag erfüllt.
Dadurch ist er nicht verpflichtet die Tasche zurück an Q zu senden, muss aber vertragsgemäß die Versandkosten tragen.
Q hat demnach weder Anspruch auf Rücksendung der Tasche noch auf den Kaufpreis von 169.- Euro, noch auf sonstigen Schadensersatz.
Punkt!

So, das Ganze noch in eine nette und fachlich versierte Form gegossen und dann mit freundlichem Gruss die Klausurarbeit
abgegeben.
Nun nochmals die Frage: Was würde passieren, wenn ich wie oben in der Klausr argumentieren würde ?

Es ist alles nur Spass, also bitte nichts dahinter vermuten.
Beste Grüße von einem Nichtjuristen

Re: Was würde der Professor wohl sagen? Und, was sagt Ihr??

Verfasst: Montag 11. Dezember 2017, 16:19
von WizardOfJus
Keinjurist hat geschrieben: Nun nochmals die Frage: Was würde passieren, wenn ich wie oben in der Klausr argumentieren würde ?
Dann fällst Du durch.

Re: Was würde der Professor wohl sagen? Und, was sagt Ihr??

Verfasst: Montag 11. Dezember 2017, 16:26
von immer locker bleiben
WizardOfJus hat geschrieben:
Keinjurist hat geschrieben: Nun nochmals die Frage: Was würde passieren, wenn ich wie oben in der Klausr argumentieren würde ?
Dann fällst Du durch.
Aber sowas von.

Re: Was würde der Professor wohl sagen? Und, was sagt Ihr??

Verfasst: Montag 11. Dezember 2017, 16:45
von JulezLaw
Zur Erklärung: Du interpretierst zu viel in den Sachverhalt hinein und schreibst diesen faktisch um. Der Sachverhaltsersteller macht sich ja Gedanken und möchte bestimmte Aspekte einer sauberen juristischen Prüfung unterzogen sehen. Was du machst, ist eine Art von Sachverhaltsquetsche. Du beantwortest nicht die Frage - "wie ist dieser konkrete Sachverhalt, ausschließlich mit diesen Informationen, rechtlich zu lösen?", sondern gibst die Antwort "deine Informationen sind für mich nicht wichtig, lass mich den Sachverhalt doch spannender und damit meine eigene Frage stellen und diese beantworten". Kann man in der Philosophie vielleicht machen, ist in Jura aber fehl am Platz :)

Edit: Abgesehen davon ist die Lösung auch schlicht falsch, sorry ;)

Re: Was würde der Professor wohl sagen? Und, was sagt Ihr??

Verfasst: Montag 11. Dezember 2017, 16:57
von immer locker bleiben
JulezLaw hat geschrieben:[...] "deine Informationen sind für mich nicht wichtig, lass mich den Sachverhalt doch spannender und damit meine eigene Frage stellen und diese beantworten". Kann man in der Philosophie vielleicht machen, ist in Jura aber fehl am Platz
Das geht auch in Philosophie nicht. Jedenfalls dann nicht, wenn man sich mit anderen unterhalten und nicht wie Diogenes alleine in der Tonne sein Dasein fristen will.

Re: Was würde der Professor wohl sagen? Und, was sagt Ihr??

Verfasst: Dienstag 12. Dezember 2017, 20:07
von Keinjurist
Guten Tag,
" ... dann fällst Du durch"! Das war in jungen Jahren meine Angst, jetzt meine Einsicht: " es ist mir nicht gelungen".
Zunächst herzlichen Dank und " sorry" dass ich so einen saublöden Gedanken überhaupt in die Welt gesetzt habe.
Wie bereits geschrieben- habe mir mal den Spaß erlaubt, weil es mich einfach interessiert hat. ( so ist das, wenn ( man) ICH keine Ahnung von einem Sachverhalt ( hat) habe.
Ok, zu meiner aktiven Studentenzeit galt ( spaßenshalber): " Nimm ein Problem, teile es und 2 haben ein Problem. Erörtet es untereinander und ihr habt 3 Meinungen.
Zum Anderen: Man kann nicht nur hinterfragen, sondern man soll alles, was nicht verständlich ist, hinterfragen. Wenn es Blödsinn ist, OK, und die Lacher der Kommilitonen, bzw. der Kollegen hat man dann zwar auf seiner Seite, aber auf der eher Unangenehmen.
Jetzt weiß ich also: so geht es also nicht!
Habt Alle ganz herzlichen Dank! Viel Freude an Studium und Beruf, viele spannende Fälle und immer einen guten Gedanken zur rechten Zeit.
Euch Allen wünsche ich eine gesegnete Advents- und Weihnachtszeit.
Ein KeinJurist

Re: Was würde der Professor wohl sagen? Und, was sagt Ihr??

Verfasst: Dienstag 12. Dezember 2017, 20:11
von Tobias__21
Auch Dir eine frohe (Vor)Weihnachtszeit! Ich finde ja solche Fragen ganz erfrischend. Kein Grund sich zu entschuldigen :)