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Pflichtwahlpraktikum bei Anwalt im Ausland in Bayern

Verfasst: Montag 11. Dezember 2017, 09:43
von Praxiskommentar
Hallo zusammen,

ich möchte in der Wahlstation sehr gerne noch einmal ins Ausland. Da mir leider von der Geschäftsstelle nur die Auskunft erteilt wurde, dass man mir von einem Auslandsaufenthalt im Ausland nur abraten kann, da ich ja da die wertvollen AGs zu Hause verpassen würde ;) , versuch ich mal hier mein Glück. Es geht mir dabei explizit um die Voraussetzungen in Bayern (insbes. weil mir schon bei der Anwaltsstation aufgefallen ist, dass hier die Zuweisung an einen Anwalt scheinbar deutlich komplizierter ist als in manch anderen Bundesländern).

Aus dieser gemeinsamen Bekanntmachung werde ich nicht schlau, welche Voraussetzungen für die Zuweisung an einen Anwalt im Ausland erfüllt sein müssen. Muss der Anwalt unbedingt deutscher Volljurist sein ("geeignete Person" iSd § 49 Abs. 2 JAPO)? Und fällt das ganze dann in das Berufsfeld Anwaltschaft oder Internationales Recht?

Auch: Wo habt ihr eure Wahlstation im Ausland absolviert?

Über Erfahrungsberichte und Tipps würde ich mich freuen!

Re: Pflichtwahlpraktikum bei Anwalt im Ausland in Bayern

Verfasst: Montag 11. Dezember 2017, 09:51
von Kasimir
Pflichtwahlpraktikum? Meinst du nicht eher die Wahlstation im Referendariat?

Ich würde die Wahlstation auf immer wieder im Ausland machen. Hör bloß nicht auf die Geschäftsstelle. Deutsche Volljuristen gibt es auch im Ausland genug. Ansonsten: Auswärtiges Amt.

Re: Pflichtwahlpraktikum bei Anwalt im Ausland in Bayern

Verfasst: Montag 11. Dezember 2017, 10:10
von Praxiskommentar
In Bayern nennen sie das Pflichtwahlpraktikum. ;)

Werde natürlich nicht auf die Geschäftsstelle hören, allerdings habe ich beschlossen, erst einmal ein paar Erfahrungsberichte einzuholen, bevor ich dort noch einmal anrufe und mich anpflaumen lasse. ;)

Re: Pflichtwahlpraktikum bei Anwalt im Ausland in Bayern

Verfasst: Montag 11. Dezember 2017, 10:38
von TobiasG
Also m.E. sind die Anforderungen denkbar gering. Ich glaube (bzw. bin mir sicher), dass mein Anwalt im Ausland kein deutscher Volljurist war, sondern allenfalls sein Auslandssemester dort gemacht hat. Das wurde aber, soweit ich mich erinnere, nirgends näher erfragt oder thematisiert. Berufsfeld war bei mir dann übrigens Anwaltschaft und nicht internationales Recht.

Die AG für die Daheimgebliebenen empfanden viele als nervig, da man zu Beginn (also direkt nach den schriftlichen Prüfungen) zumindest im Wahlbereich Anwaltschaft gleich wieder Anwesenheitspflicht hat. Noch ein Grund mehr also für die Auslandsstation. Inhaltlich waren die AGs aber wohl z.T. schon interessant, v.a. wenn man sich unmittelbar nach dem Ref selbstständig machen möchte, weil viele aus dem Nähkästchen geplaudert haben und es neben dem Juristischen auch ums Geldverdienen/Büroorganisation etc. ging. Die Materalien für die Wahlbereichsprüfung waren auch nicht schlecht, zumindest die solltest Du dir daher möglicht von Kollegen kopieren/scannen lassen.

Re: Pflichtwahlpraktikum bei Anwalt im Ausland in Bayern

Verfasst: Montag 11. Dezember 2017, 10:46
von in dubio
Um die offenen Türen noch weiter einzurennen: Ja, unbedingt ins Ausland. Die Geschäftsstelle erzählt Murks. Da fragt man sich schon, wie die darauf kommen. Vielleicht erhöht sich ja der administrative Aufwand bei Auslandsreferendaren.
Vielleicht hast Du aber auch nur ein besonderes Geschäftsstellenexemplar erwischt. Bei mir war damals (auch schon wieder ein paar Jährchen her) etwa die Zuweisung in der Anwaltsstation total unkompliziert.
Von einem Kollehen habe ich aber mitbekommen, dass es relativ aufwendig war, einen New Yorker Anwalt, der bislang noch keinen deutschen Referendar hatte, anerkannt zu bekommen. Wobei da die größere Hürde die US-Einwanderungsbehörde war. Um nicht zu viel Stress zu haben, würde ich daher zu einer Stelle raten, die schon mal referendare hatten.

Ich selbst war in der Wahlstation in einer deutschen Auslandsvertretung. Die Arbeit fand ich eher fad, würde es aber trotzdem immer wieder genauso machen (denn Freizeit gab es genug).
Eine Anlaufstelle sind auch die deutschen Auslandshandelskammern. Entweder für eine Referendarsstelle direkt bei der AHK oder als Informationsquelle für Kanzleien/Unternehmen, die schon mal deutsche Referendare ausgebildet haben.

Re: Pflichtwahlpraktikum bei Anwalt im Ausland in Bayern

Verfasst: Montag 11. Dezember 2017, 20:00
von Praxiskommentar
Danke für die Infos. Also ist das mit dem Volljuristen wohl gar nicht so gesetzt, wie die Dame mir das geschildert hat. :-k
Das würde ja den Kreis an potentiellen Anwälten ganz enorm erweitern.