Hilfe bei Zivilrechtsfall Stellvertretung?
Verfasst: Dienstag 12. Dezember 2017, 20:07
Hallo!
Könnt ihr mir bei diesem Fall helfen? Muss ich hier bei der Stellvertretung auf Vertreter ohne Vertratungsmacht kommen ...muss ich dann noch prüfen ob Prokura vorlag?
Der A, ein Komplementär der K-KG wird von der V-gmbh, deren alleiniger Geschäftsführer der V ist, auf die Zahlung von 15.000 € in Anspruch genommen. Neben dem A gibt es - abgesehen von einem Kommanditisten - noch einen Komplementär, den X.
Dieser hatte Anfang August 2010 den Studenten P als Praktikant eingestellt. Dessen Hauptaufgabe bestand im Sortieren von Akten ohne Kundenkontakt. Der X war für den P verantwortlich und so teilte dieser ihm auch am 04.08. mit, dass sein Praktikum wegen Unfähigkeit noch am gleichen Tage enden würde.
Der erboste P rief dann sogleich von seinem ihm zugewiesenen Telefonplatz aus den V an und bestellte dort im Rahmen einer angeblichen groß angelegten Werbeaktion der K-KG 500 Bücher des Buches "Hammerschlag" der Autorin L zum Preis von jeweils 30 Euro. Auf Zögern des V sagte der P ihm gegenüber aus, dass er der neue Prokurist der K-KG sei. Zunächst zögerte V aufgrund der unüblichen Bestellung durch die KG, die sonst immer nur kleinere Mengen an Bücher ordete.
Einige Tage später schickte der V dem X ein Fax zu dem im Büro des X stehenden Faxgerätes mit dem Wortlaut:" Hiermit bestätige ich die Bestellung vom 04/08/10 über 500 Bücher des Werkes Hammerschlag zum Preis von je 30 Euro".
Aufgrund technischer Schwierigkeiten mit der Druckvorrichtung des Faxes konnte dieses über eine Woche lang sämtliche angekommenen und zugleich gespeicherten Faxe nicht ausdrucken. Weder dem V noch den Mitarbeitern der K-KG fiel dies auf.
Während dessen gab der Familienminister M bekannt, dass er gegen die Veröffentlichung und Verbreitung des oben genannten Buches vorgehen wollte, da dort - was unstreitig zutrifft- auf über 2/3 des Buches die intimen Details einer sexuellen Beziehung zwischen der Autorin und ihm beschrieben werde. Die einzelnen Details sind jedoch nicht erweislich.
Aus Neugier kaufte der X noch am selben Tage das Buch und las es.
Am 10.08.10 kam es dann zur Lieferung der Bücher an die K-KG, die wegen der Faxprobleme erst dann davon mitbekommen hatte und sodann auch das Fax "entdeckte".
Am 11.08.10 rief der X der V an und wies diesen auf die Machenschaften des P hin, doch der V liess sich davon nicht beeindrucken und blieb hart.
Am 21.08.10 erklärte der X den Rücktritt unter Hinweis auf das geplante Vorgehen des M. Zudem wies er darauf hin, dass der P zu keiner Zeit als Prokurist im Handelsregister eingetragen war.
Hat V einen Zahlungsanspruch gegen den A ?
Könnt ihr mir bei diesem Fall helfen? Muss ich hier bei der Stellvertretung auf Vertreter ohne Vertratungsmacht kommen ...muss ich dann noch prüfen ob Prokura vorlag?
Der A, ein Komplementär der K-KG wird von der V-gmbh, deren alleiniger Geschäftsführer der V ist, auf die Zahlung von 15.000 € in Anspruch genommen. Neben dem A gibt es - abgesehen von einem Kommanditisten - noch einen Komplementär, den X.
Dieser hatte Anfang August 2010 den Studenten P als Praktikant eingestellt. Dessen Hauptaufgabe bestand im Sortieren von Akten ohne Kundenkontakt. Der X war für den P verantwortlich und so teilte dieser ihm auch am 04.08. mit, dass sein Praktikum wegen Unfähigkeit noch am gleichen Tage enden würde.
Der erboste P rief dann sogleich von seinem ihm zugewiesenen Telefonplatz aus den V an und bestellte dort im Rahmen einer angeblichen groß angelegten Werbeaktion der K-KG 500 Bücher des Buches "Hammerschlag" der Autorin L zum Preis von jeweils 30 Euro. Auf Zögern des V sagte der P ihm gegenüber aus, dass er der neue Prokurist der K-KG sei. Zunächst zögerte V aufgrund der unüblichen Bestellung durch die KG, die sonst immer nur kleinere Mengen an Bücher ordete.
Einige Tage später schickte der V dem X ein Fax zu dem im Büro des X stehenden Faxgerätes mit dem Wortlaut:" Hiermit bestätige ich die Bestellung vom 04/08/10 über 500 Bücher des Werkes Hammerschlag zum Preis von je 30 Euro".
Aufgrund technischer Schwierigkeiten mit der Druckvorrichtung des Faxes konnte dieses über eine Woche lang sämtliche angekommenen und zugleich gespeicherten Faxe nicht ausdrucken. Weder dem V noch den Mitarbeitern der K-KG fiel dies auf.
Während dessen gab der Familienminister M bekannt, dass er gegen die Veröffentlichung und Verbreitung des oben genannten Buches vorgehen wollte, da dort - was unstreitig zutrifft- auf über 2/3 des Buches die intimen Details einer sexuellen Beziehung zwischen der Autorin und ihm beschrieben werde. Die einzelnen Details sind jedoch nicht erweislich.
Aus Neugier kaufte der X noch am selben Tage das Buch und las es.
Am 10.08.10 kam es dann zur Lieferung der Bücher an die K-KG, die wegen der Faxprobleme erst dann davon mitbekommen hatte und sodann auch das Fax "entdeckte".
Am 11.08.10 rief der X der V an und wies diesen auf die Machenschaften des P hin, doch der V liess sich davon nicht beeindrucken und blieb hart.
Am 21.08.10 erklärte der X den Rücktritt unter Hinweis auf das geplante Vorgehen des M. Zudem wies er darauf hin, dass der P zu keiner Zeit als Prokurist im Handelsregister eingetragen war.
Hat V einen Zahlungsanspruch gegen den A ?