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Hilfe bei Zivilrechtsfall Stellvertretung?

Verfasst: Dienstag 12. Dezember 2017, 20:07
von Grang1973
Hallo!

Könnt ihr mir bei diesem Fall helfen? Muss ich hier bei der Stellvertretung auf Vertreter ohne Vertratungsmacht kommen ...muss ich dann noch prüfen ob Prokura vorlag? :crazy:

Der A, ein Komplementär der K-KG wird von der V-gmbh, deren alleiniger Geschäftsführer der V ist, auf die Zahlung von 15.000 € in Anspruch genommen. Neben dem A gibt es - abgesehen von einem Kommanditisten - noch einen Komplementär, den X.

Dieser hatte Anfang August 2010 den Studenten P als Praktikant eingestellt. Dessen Hauptaufgabe bestand im Sortieren von Akten ohne Kundenkontakt. Der X war für den P verantwortlich und so teilte dieser ihm auch am 04.08. mit, dass sein Praktikum wegen Unfähigkeit noch am gleichen Tage enden würde.
Der erboste P rief dann sogleich von seinem ihm zugewiesenen Telefonplatz aus den V an und bestellte dort im Rahmen einer angeblichen groß angelegten Werbeaktion der K-KG 500 Bücher des Buches "Hammerschlag" der Autorin L zum Preis von jeweils 30 Euro. Auf Zögern des V sagte der P ihm gegenüber aus, dass er der neue Prokurist der K-KG sei. Zunächst zögerte V aufgrund der unüblichen Bestellung durch die KG, die sonst immer nur kleinere Mengen an Bücher ordete.

Einige Tage später schickte der V dem X ein Fax zu dem im Büro des X stehenden Faxgerätes mit dem Wortlaut:" Hiermit bestätige ich die Bestellung vom 04/08/10 über 500 Bücher des Werkes Hammerschlag zum Preis von je 30 Euro".
Aufgrund technischer Schwierigkeiten mit der Druckvorrichtung des Faxes konnte dieses über eine Woche lang sämtliche angekommenen und zugleich gespeicherten Faxe nicht ausdrucken. Weder dem V noch den Mitarbeitern der K-KG fiel dies auf.

Während dessen gab der Familienminister M bekannt, dass er gegen die Veröffentlichung und Verbreitung des oben genannten Buches vorgehen wollte, da dort - was unstreitig zutrifft- auf über 2/3 des Buches die intimen Details einer sexuellen Beziehung zwischen der Autorin und ihm beschrieben werde. Die einzelnen Details sind jedoch nicht erweislich.
Aus Neugier kaufte der X noch am selben Tage das Buch und las es.

Am 10.08.10 kam es dann zur Lieferung der Bücher an die K-KG, die wegen der Faxprobleme erst dann davon mitbekommen hatte und sodann auch das Fax "entdeckte".

Am 11.08.10 rief der X der V an und wies diesen auf die Machenschaften des P hin, doch der V liess sich davon nicht beeindrucken und blieb hart.

Am 21.08.10 erklärte der X den Rücktritt unter Hinweis auf das geplante Vorgehen des M. Zudem wies er darauf hin, dass der P zu keiner Zeit als Prokurist im Handelsregister eingetragen war.


Hat V einen Zahlungsanspruch gegen den A ?

Re: Hilfe bei Zivilrechtsfall Stellvertretung?

Verfasst: Dienstag 12. Dezember 2017, 20:54
von Tibor
Eigene Ideen? Lösungsansätze?

Lief wohl 2010 im Examen:

http://www.juraexamen.com/forum/viewtopic.php?t=8829&start=45 (Verwaister Link automatisch entfernt)

Re: Hilfe bei Zivilrechtsfall Stellvertretung?

Verfasst: Dienstag 12. Dezember 2017, 21:03
von Tobias__21
Scheint auch aus dem Forum kopiert worden zu sein :)

Re: Hilfe bei Zivilrechtsfall Stellvertretung?

Verfasst: Freitag 15. Dezember 2017, 17:25
von Grang1973
Also ich würde erstmal prüfen, ob ein Angebot vorliegt, dann auf die Stellvertretung kommen, dann Prokura.
Ich komme dazu, dass Prokura nicht vorlag.
Muss ich jetzt noch Handlungsvollmacht prüfen?
Oder Anscheinsvollmacht?(diese liegt nicht vor)

Danach komme ich zur Genehmigung §177 BGB, diese wurde nicht erklärt, also gilt sie als verweigert.
Also besteht kein Zahlungsanspruch des V gegen A.

Was mache ich mit dem Kaufmännischen Bestätigungsschreiben? Prüfe ich jetzt ob eine Annahme vorliegt :crazy: ? Das weiß ich nicht einzuordnen. Ich bin doch schon zu dem Ergebnis gekommen, dass kein Zahlungsanspruch vorliegt, weil keine Vollmacht und keine Genehmigung vorhanden.

Ich würde dann noch evtl. prüfen ob ein Rücktritt wegen dem -Mangel-, dass die Bücher nun unverkäuflich sind, prüfen. (Muss ich das überhaupt, denn es wurde ja mit A kein wirksamer Kaufvertrag geschlossen) ](*,)

Re: Hilfe bei Zivilrechtsfall Stellvertretung?

Verfasst: Freitag 15. Dezember 2017, 22:11
von WizardOfJus
Grang1973 hat geschrieben:Also ich würde erstmal prüfen, ob ein Angebot vorliegt, dann auf die Stellvertretung kommen, dann Prokura.
Ich komme dazu, dass Prokura nicht vorlag.
Muss ich jetzt noch Handlungsvollmacht prüfen?
Oder Anscheinsvollmacht?(diese liegt nicht vor)
Joa, das ist mal Deine Meinung, die ich nicht teile.
Grang1973 hat geschrieben:Danach komme ich zur Genehmigung §177 BGB, diese wurde nicht erklärt, also gilt sie als verweigert.
Das ist allerdings ein Brett. Wo steht das im Gesetz, dass die Genehmigung in diesem Fall als verweigert gilt?! Davon abgesehen spielt das hier gar keine Rolle.

Warum interessiert Dich diese alte Examensklausur?

Re: Hilfe bei Zivilrechtsfall Stellvertretung?

Verfasst: Freitag 15. Dezember 2017, 22:23
von Tibor
§ 177 Abs 2 BGB
Fordert der andere Teil den Vertretenen zur Erklärung über die Genehmigung auf, so kann die Erklärung nur ihm gegenüber erfolgen; eine vor der Aufforderung dem Vertreter gegenüber erklärte Genehmigung oder Verweigerung der Genehmigung wird unwirksam. Die Genehmigung kann nur bis zum Ablauf von zwei Wochen nach dem Empfang der Aufforderung erklärt werden; wird sie nicht erklärt, so gilt sie als verweigert.

Re: Hilfe bei Zivilrechtsfall Stellvertretung?

Verfasst: Freitag 15. Dezember 2017, 22:41
von WizardOfJus
Das ist zwar sehr schön zitiert, aber trifft meine Frage nicht. Deshalb noch einmal:

„Wo steht das im Gesetz, dass die Genehmigung in diesem Fall als verweigert gilt?!“

Es ist hier weit und breit keine Aufforderung zur Erklärung zu sehen.

Re: Hilfe bei Zivilrechtsfall Stellvertretung?

Verfasst: Samstag 16. Dezember 2017, 12:23
von Mimis
WizardOfJus hat geschrieben:Das ist zwar sehr schön zitiert, aber trifft meine Frage nicht. Deshalb noch einmal:

„Wo steht das im Gesetz, dass die Genehmigung in diesem Fall als verweigert gilt?!“

Es ist hier weit und breit keine Aufforderung zur Erklärung zu sehen.
Wenn man schon so überaus freundlich schreibt, dann bitte auch richtig. Genau dieser Fall ist natürlich nicht geregelt. Oder steht im Gesetz was von "Wenn A kauft ..."?

Sofern du darauf hinaus möchtest, dass eine der Voraussetzungen für die fingierte Verweigerung fehlt, mag das richtig sein.

Re: Hilfe bei Zivilrechtsfall Stellvertretung?

Verfasst: Samstag 16. Dezember 2017, 15:33
von WizardOfJus
Meine Formulierung „in diesem Fall“ bezog sich ursprünglich nicht auf den konkreten Sachverhalt, sondern auf die Aussage des Fragestellers, die ich unmittelbar davor zitiert habe. Der Satz „Danach komme ich zur Genehmigung §177 BGB, diese wurde nicht erklärt, also gilt sie als verweigert.“ stellt einen schweren Fehler dar, den man leider immer wieder auch von Examenskandidaten hört. Allein die Tatsache, dass sich jemand nicht über eine Genehmigung erklärt hat, führt nicht zu einer unwiderleglichen Fiktion der Verweigerung. Nur das wollte ich deutlich herausstellen. Weil man mich dann auf die Vorschrift des § 177 II BGB mit Fettdruck hingewiesen hat, habe ich Bezug zum konkreten Sachverhalt genommen, was – wie gesagt – anfänglich gar nicht meine Absicht war. Mir ist sehr wohl bewusst, dass es eine solche Fiktion im Stellvertretungsrecht gibt. Wer sich dadurch auf den Schlips getreten fühlt, möge meine Entschuldigung akzeptieren.

Re: Hilfe bei Zivilrechtsfall Stellvertretung?

Verfasst: Dienstag 19. Dezember 2017, 15:59
von immer locker bleiben
Die richtige Lösung wäre natürlich, die Bücher abzunehmen und sie im Hinblick auf eine bevorstehende einstweilige Verfügung schnell noch - unter deutlichem Hinweis auf den brisanten Inhalt - gewinnbringend zu verkaufen. :D