präventives Bauverbot und Art. 14 GG
Verfasst: Donnerstag 14. Dezember 2017, 11:04
Grundsätzlich sind alle Bauten genehmigungsbedürftig, also verboten, außer sie werden erlaubt.
Art. 14 GG umfasst aber die Baufreiheit im Rahmen der Gesetze.
Grundrechte werden als natürliche Handlungsmöglichkeiten des Menschen aber nicht vom Staat gewährleistet, sondern schützen diesen vorrechtlich gegebenen Bereich vor Eingriffen des Staates.
Deshalb ist immer der Eingriff des Staates rechtfertigungsbedürftig, nicht die Wahrnehmung der Handlungsmöglichkeit.
So habe ich das zumindest aus Ipsens Buch entnommen.
Wie geht das mit dem präventiven Verbot mit Erlaubnisvorbehalt bzgl. Bauvorhaben zusammen?
Art. 14 GG umfasst aber die Baufreiheit im Rahmen der Gesetze.
Grundrechte werden als natürliche Handlungsmöglichkeiten des Menschen aber nicht vom Staat gewährleistet, sondern schützen diesen vorrechtlich gegebenen Bereich vor Eingriffen des Staates.
Deshalb ist immer der Eingriff des Staates rechtfertigungsbedürftig, nicht die Wahrnehmung der Handlungsmöglichkeit.
So habe ich das zumindest aus Ipsens Buch entnommen.
Wie geht das mit dem präventiven Verbot mit Erlaubnisvorbehalt bzgl. Bauvorhaben zusammen?