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Berufsverbot

Verfasst: Dienstag 19. Dezember 2017, 11:51
von Tibor
https://www.lr-online.de/nachrichten/anwaltsgericht-stoppt-lausitzer-hartz-iv-anwalt_aid-6961700 (Verwaister Link automatisch entfernt)

https://www.lr-online.de/nachrichten/lausitzer-anwalt-fuehrt-juristischen-feldzug-gegen-jobcenter_aid-4104768 (Verwaister Link automatisch entfernt)

http://www.spiegel.de/wirtschaft/sozial ... 473-2.html

Re: Berufsverbot

Verfasst: Dienstag 19. Dezember 2017, 13:02
von Vorkriegsjugend
Es ist für mich jetzt nicht ersichtlich, was diesen Anwalt von vielen anderen Anwälten vor dem Sozialgericht unterscheidet. Z.B. kommt es häufig vor, dass die Rechtsanwälte die Mandanten zur Rechtsantragstelle des Sozialgerichts schicken, damit dort dann die Klage aufgenommen wird, natürlich mit dem Hinweis, dass der Anwalt + PKH bestellt werden soll.

Vielleicht wäre eine Reform des Gebührenrechts für Rechtsanwälte in Sozialrechtsangelegenheiten überfällig, jedoch ist es schon auffällig, wieviele Bescheide der JobCenter wirklich fehlerhaft sind.

Re: Berufsverbot

Verfasst: Dienstag 19. Dezember 2017, 15:47
von immer locker bleiben
Tibor hat geschrieben:https://www.lr-online.de/nachrichten/anwaltsgericht-stoppt-lausitzer-hartz-iv-anwalt_aid-6961700 (Verwaister Link automatisch entfernt)

https://www.lr-online.de/nachrichten/lausitzer-anwalt-fuehrt-juristischen-feldzug-gegen-jobcenter_aid-4104768 (Verwaister Link automatisch entfernt)

http://www.spiegel.de/wirtschaft/sozial ... 473-2.html
Ich wäre da mit einem Urteil nicht so schnell, insbesondere die angebliche Verletzung elementarer Berufspflichten darf die Anwaltskammer gerne mal näher erläutern. In den letzten Jahren sind Streitfälle an der Kante zwischen "Organ der Rechtspflege" und "Interessenvertreter der Mandanten" immer zugunsten des letzteren ausgegangen ... wenn es massenhaft falsche Bescheide gibt, dann darf dagegen auch massenhaft vorgegangen werden. Dass ein Anwalt aus einem Massenphänomen ein Geschäftsmodell macht, sollte Anlass sein, den massenhaften Fehler zu beheben, statt den Anwalt zu rüffeln ... knackig wird das doch erst, wenn die Bescheide im Ergebnis gar nicht angreifbar sind.

Das hier
lr-online hat geschrieben:... weil er fast nur gegen Hartz-IV-Bescheide Beschwerden und Klagen einreichte. Wurden die Beschwerden nicht innerhalb vorgeschriebener Fristen bearbeitet, schob er Untätigkeitsklagen nach. In Gesprächen mit der RUNDSCHAU hatte er vor Jahren eingeräumt, von der Fehlerhaftigkeit aller Hartz-IV-Bescheide überzeugt zu sein. Deshalb ginge er gegen alle Bescheide seiner Mandanten juristisch vor, bei denen die Frist dafür noch nicht abgelaufen sei. Die Mandanten gingen dabei kein finanzielles Risiko ein, da sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe hatten.

Das Ergebnis von Langes Geschäftsmodell waren Verfahrensberge, die das Jobcenter Oberspreewald-Lausitz und das Sozialgericht Cottbus zwangen, ihr Personal deutlich aufzustocken.2012 kam die Hälfte der am Sozialgericht Cottbus eingegangenen 9000 neuen Vorgänge aus seiner Kanzlei. In den folgenden Jahren ging die Zahl leicht zurück und pendelte sich bis heute bei etwa 4000 neuen Vorgängen jährlich ein. Etwa ein Drittel der derzeit fast 9000 unerledigten Akten beim Sozialgericht Cottbus betrifft Lange-Mandanten.
kann alleine nicht reichen. Davon, dass die 9000 Vorgänge ganz überwiegend verloren gehen, ist in der Presse bisher offenbar nicht die Rede.

Das Problem, welches hier sofort ins Auge springt, scheint allerdings das der Kanzleipflicht zu sein, wenn er sich tatsächlich dauerhaft im Ausland aufhält.

Re: Berufsverbot

Verfasst: Dienstag 19. Dezember 2017, 15:58
von thh
immer locker bleiben hat geschrieben:wenn es massenhaft falsche Bescheide gibt, dann darf dagegen auch massenhaft vorgegangen werden.
Freilich. Die Einlegung von Widersprüchen und Klageerhebung ohne jede Sachprüfung (und ohne auf den Fall abgestellte Argumentation), weil die Bescheide mutmaßlich mit einer nicht geringen Wahrscheinlichkeit Fehler aufweisen, ist aber immer noch etwas anderes.

Re: Berufsverbot

Verfasst: Dienstag 19. Dezember 2017, 18:39
von immer locker bleiben
thh hat geschrieben:
immer locker bleiben hat geschrieben:wenn es massenhaft falsche Bescheide gibt, dann darf dagegen auch massenhaft vorgegangen werden.
Freilich. Die Einlegung von Widersprüchen und Klageerhebung ohne jede Sachprüfung (und ohne auf den Fall abgestellte Argumentation), weil die Bescheide mutmaßlich mit einer nicht geringen Wahrscheinlichkeit Fehler aufweisen, ist aber immer noch etwas anderes.
Trotzdem dürfte es entscheidend sein, in wie weit die Vorwürfe, dass alle (oder wenigstens fast alle) Bescheide rechtsfehlerhaft sind, denn zutreffen.

Re: Berufsverbot

Verfasst: Dienstag 19. Dezember 2017, 19:13
von joee78
immer locker bleiben hat geschrieben:Ich wäre da mit einem Urteil nicht so schnell, insbesondere die angebliche Verletzung elementarer Berufspflichten darf die Anwaltskammer gerne mal näher erläutern. In den letzten Jahren sind Streitfälle an der Kante zwischen "Organ der Rechtspflege" und "Interessenvertreter der Mandanten" immer zugunsten des letzteren ausgegangen ...
So ist es - das Berufsverbot wird bestimmt aufgehoben und reiht sich dann ein in Entscheidungen wie "Pflicht zur Rücksendung des EB unter Kollegen?" oder "Unwürdigkeit der Berufsausübung wegen Ausbilderbeleidigung". Wenn nicht klar eine Bestimmung aus der BRAO verletzt ist, wie Verschwiegenheit etc., kann kein Berufsverbot verhängt werden.

Re: Berufsverbot

Verfasst: Dienstag 19. Dezember 2017, 19:29
von Tibor
Ich denke nicht, dass die Entscheidung zu halten ist. Das sind zwar ggf Fehler, aber nichts schwerwiegendes. Das hat das Geschmäckle der Säuberungsaktion: Justiz meckert, Anwaltskammer steht Gewehr bei Fuß.

Re: Berufsverbot

Verfasst: Dienstag 19. Dezember 2017, 19:57
von Honigkuchenpferd
Man weiß doch überhaupt nicht, was in dem Fall Sache ist. Möglicherweise beruht die Maßnahme auch auf ganz konkreten Beschwerden über seine Arbeit.

Re: Berufsverbot

Verfasst: Donnerstag 21. Dezember 2017, 23:39
von Calipso
Honigkuchenpferd hat geschrieben:Man weiß doch überhaupt nicht, was in dem Fall Sache ist. Möglicherweise beruht die Maßnahme auch auf ganz konkreten Beschwerden über seine Arbeit.
Jo, genau.

Re: Berufsverbot

Verfasst: Freitag 22. Dezember 2017, 15:28
von immer locker bleiben
Honigkuchenpferd hat geschrieben:Man weiß doch überhaupt nicht, was in dem Fall Sache ist. Möglicherweise beruht die Maßnahme auch auf ganz konkreten Beschwerden über seine Arbeit.
Das müsste dann allerdings in der Entscheidung zum Ausdruck kommen. Ansonsten fehlt es offensichtlich an der erforderlichen Einzelfallabwägung.

Re: Berufsverbot

Verfasst: Freitag 22. Dezember 2017, 15:30
von Honigkuchenpferd
Noch einmal: Man weiß nicht, was in diesem Fall Sache ist. Das gilt auch für die Entscheidung. Das, was dem verlinkten Artikel zu entnehmen ist, spricht jedenfalls dafür, dass es um konkrete Vorwürfe geht:
Über die Gründe für das vorläufige Berufsverbot für Lange äußern sich Anwaltsgericht und Anwaltskammer Brandenburg nur sehr allgemein. Der Jurist habe „in derart schwerem Umfang gegen Kernpflichten des anwaltlichen Berufsrechtes verstoßen, dass eine weitere Tätigkeit für die rechtsuchende Bevölkerung und für den Ruf der Anwaltschaft unzumutbar ist“, heißt es in einer Erklärung beider Gremien.

Nach RUNDSCHAU-Recherchen soll es sich um Verstöße gegen Regeln wie diese gehandelt haben: Korrekte Auftragserteilung durch die Mandanten, sachgemäße Prüfung der Sachverhalte und Verfahrensführung im Interesse der Mandanten. In den vergangenen Jahren hatte es immer wieder Beschwerden gegen Lange bei der Anwaltskammer gegeben.

Re: Berufsverbot

Verfasst: Freitag 22. Dezember 2017, 16:04
von immer locker bleiben
Zu mehr als blanker Spekulation taugt aber auch der Artikel nicht ...

Re: Berufsverbot

Verfasst: Freitag 22. Dezember 2017, 16:09
von Liz
immer locker bleiben hat geschrieben:
Honigkuchenpferd hat geschrieben:Man weiß doch überhaupt nicht, was in dem Fall Sache ist. Möglicherweise beruht die Maßnahme auch auf ganz konkreten Beschwerden über seine Arbeit.
Das müsste dann allerdings in der Entscheidung zum Ausdruck kommen. Ansonsten fehlt es offensichtlich an der erforderlichen Einzelfallabwägung.
Natürlich, aber das generelle Geschäftsmodell, das im Wesentlichen aus Stempeln, Unterschreiben und Dreizeilern zu bestehen scheint, scheint mir doch für derart konkrete Fehler prädestiniert zu sein. Wenn der Stempel "ich lege Widerspruch ein" ausreicht, um eine Überprüfung zu erzielen und Geld zu verdienen, warum sollte man sich dann noch inhaltlich mit dem Verfahren auseinandersetzen?

Sinnvoller dürfte es sein, zu überlegen, wie man ggf. im Sozialrecht für latent querulatorische Bagatellklagen eine pragmatische Lösung findet, die derartige Geschäftsmodelle austrocknet.

Re: Berufsverbot

Verfasst: Freitag 22. Dezember 2017, 16:10
von immer locker bleiben
Liz hat geschrieben:
immer locker bleiben hat geschrieben:
Honigkuchenpferd hat geschrieben:Man weiß doch überhaupt nicht, was in dem Fall Sache ist. Möglicherweise beruht die Maßnahme auch auf ganz konkreten Beschwerden über seine Arbeit.
Das müsste dann allerdings in der Entscheidung zum Ausdruck kommen. Ansonsten fehlt es offensichtlich an der erforderlichen Einzelfallabwägung.
Natürlich, aber das generelle Geschäftsmodell, das im Wesentlichen aus Stempeln, Unterschreiben und Dreizeilern zu bestehen scheint, scheint mir doch für derart konkrete Fehler prädestiniert zu sein. Wenn der Stempel "ich lege Widerspruch ein" ausreicht, um eine Überprüfung zu erzielen und Geld zu verdienen, warum sollte man sich dann noch inhaltlich mit dem Verfahren auseinandersetzen?

Sinnvoller dürfte es sein, zu überlegen, wie man ggf. im Sozialrecht für latent querulatorische Bagatellklagen eine pragmatische Lösung findet, die derartige Geschäftsmodelle austrocknet.
Sinnvoller dürfte es sein, die Bescheide richtig zu erlassen und dann die PKH wegen offensichtlicher Mutwilligkeit zu versagen ... DAS wäre das Ende solcher Geschäftsmodelle.

Re: Berufsverbot

Verfasst: Freitag 22. Dezember 2017, 18:02
von Tibor
Oder eben den Amtsermittlungsgrundsatz mit Mitwirkungspflichten in Einklang zu bringen und nicht als Instanzgericht “Totalaufrollung nebst Neubescheidung“ simulieren.