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Universität als Arbeitgeber - Student als Arbeitnehmer?

Verfasst: Dienstag 19. Dezember 2017, 23:17
von mrmojo
hallo.

Gemäß § 2 S.1 ArbZG sind Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern zusammenzurechnen.

Kann man als Arbeitszeit auch studieren bezeichnen?
Kann die Universität der Arbeitgeber eines Studenten sein, so dass das Studieren die Arbeitsleistung darstellt?
Schliesst man beim Studieren ein Vertrag ab mit der Universität?
Vielleicht eine Art Dienstleistungsvertrag?
Ich sehe das Problem darin, einen Studenten als Arbeitnehmer i.S.d. § 611a BGB zu subsumieren.

Ideen?

Re: Universität als Arbeitgeber - Student als Arbeitnehmer?

Verfasst: Dienstag 19. Dezember 2017, 23:20
von Honigkuchenpferd
Erhältst du von einer Universität als Student denn eine Vergütung?

Studenten sind natürlich keine Arbeitnehmer, es sei denn, sie sind als studentische Hilfskräfte gegen Entgelt tätig.

Re: Universität als Arbeitgeber - Student als Arbeitnehmer?

Verfasst: Dienstag 19. Dezember 2017, 23:53
von Tobias__21
Hast Du dir mal den Arbeitnehmerbegriff näher angesehen, was der so voraussetzt? Da kriegst Du den Studenten nicht drunter ;)

Re: Universität als Arbeitgeber - Student als Arbeitnehmer?

Verfasst: Mittwoch 20. Dezember 2017, 00:15
von mrmojo
ok ok mom. ihr habt ja beide recht.
aber wie sieht aus, wenn ich ein ein Gewerbe eröffne, im Namen des Gewerbes und mir selbst ein Arbeitsvertrag schliesse.
Ich werde zu meinem eigenen Arbeitgeber.
Meine Dienstleistungspflicht besteht darin, jeden Tag einen vorher bestimme Zeit zu lernen, etc.
Entgelt zahle ich mir natürlich auch, einen symoblischen Euro.

Damit bin ich Arbeitnehmer mit einer bestimmten Arbeitszeit und foglich findet § 2 S.1 ArbZG Anwendung? :-s

ich bin mit den Regeln hier nicht so richtig vertraut. Das soll keine Rechtsberatung werden, aber ich lerne gerade für Arbeitsrecht und schreibe im Januar, und mir sind die Fragen aufgekommen eben nach einem Gespräch mit meinem Chef von dem Cafe in dem ich arbeite.

Re: Universität als Arbeitgeber - Student als Arbeitnehmer?

Verfasst: Mittwoch 20. Dezember 2017, 00:18
von Honigkuchenpferd
Das ist natürlich auch völlig abwegig, da du als natürliche Person nicht dein eigener Arbeitgeber sein kannst.

Im Übrigen solltest du dir auch mal anschauen, was ein "Gewerbe" ist.

Re: Universität als Arbeitgeber - Student als Arbeitnehmer?

Verfasst: Mittwoch 20. Dezember 2017, 00:19
von Tobias__21
Nein, dann bist du selbstständig ;) Und was hat das mit der Uni zu tun? Ein Student kann natürlich auch Arbeitnehmer sein, wenn er bspw. an der Tanke jobbt. Aber das hat ja mit dem Studium nix zu tun. So ganz weiß ich nicht, auf was du hinauswillst :)

Re: Universität als Arbeitgeber - Student als Arbeitnehmer?

Verfasst: Mittwoch 20. Dezember 2017, 00:25
von mrmojo
Ich möchte darauf hinaus, das der § 3 des ArbZG anwendbar wird.
Gemäß diesem, kann die tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden nur unter der Vss. in Satz auf bis zu 10 Stunden erhöht werden.
Ich möchte eine Verbindung finden, in der Studienzeit zur Arbeitszeit werden kann damit es für § 3, 2 S.1 anwendwar ist.

ist loco :)

Re: Universität als Arbeitgeber - Student als Arbeitnehmer?

Verfasst: Mittwoch 20. Dezember 2017, 00:29
von Tobias__21
Keine Chance...;)

Re: Universität als Arbeitgeber - Student als Arbeitnehmer?

Verfasst: Mittwoch 20. Dezember 2017, 10:28
von mrmojo
Es muss doch eine Möglichkeit geben mit sich selbst ein Dienstvertrag zu schliessen. :-s

Die Verbindung muss irgendwo sein, aber ich kann sie nicht sehen. :)

Re: Universität als Arbeitgeber - Student als Arbeitnehmer?

Verfasst: Mittwoch 20. Dezember 2017, 10:41
von Tobias__21
M.E kann das nicht gehen. Ein Schuldverhältnis setzt doch Personenverschiedenheit voraus. Du kannst nicht gleichzeitig Schuldner und Gläubiger desselben Anspruchs sein. Dann tritt doch Konsumption (schreibt man das so?) ein? Bspw. im Erbrecht. Der Erblasser hat Schulden beim Erbe und verstirbt. Dann fallen Anspruch und Forderung in einer Person mit dem Erbfall zusammen.

Was gehen würde, dass man einen Vertrag mit sich selbst als Stellvertreter eines anderen schließt, wenn man von 181 BGB befreit ist. Aber selbst dann ist der Vertretene ja Schuldner/Gläubiger und wir haben wieder eine Personenverschiedenheit. Auch bei irgendwelchen wilden Konstruktionen über 1 Mann Gesellschaften dürfte das nicht gehen, da wir dann ja mit der Gesellschaft ein eigenes Rechtssubjekt haben.

Re: Universität als Arbeitgeber - Student als Arbeitnehmer?

Verfasst: Mittwoch 20. Dezember 2017, 11:20
von mrmojo
Interessante Punkte, muss ich mir später mal in Ruhe anschauen. Danke :)

Re: Universität als Arbeitgeber - Student als Arbeitnehmer?

Verfasst: Mittwoch 20. Dezember 2017, 11:28
von JulezLaw
Ich habe immer noch nicht so ganz verstanden, worauf du mit diesen, sorry, aber meines Erachtens absurden Überlegungen hinaus willst. Um deinem Chef in dem Café zu erklären, dass du nicht so viel arbeiten darfst, weil du ja noch einen weiteren Arbeitsvertrag bzgl. deines Studiums hast? Vielleicht steh ich auf dem Schlauch, aber ich check's wirklich nicht.

Re: Universität als Arbeitgeber - Student als Arbeitnehmer?

Verfasst: Mittwoch 20. Dezember 2017, 11:37
von Vorkriegsjugend
Tobias__21 hat geschrieben:M.E kann das nicht gehen. Ein Schuldverhältnis setzt doch Personenverschiedenheit voraus. Du kannst nicht gleichzeitig Schuldner und Gläubiger desselben Anspruchs sein. Dann tritt doch Konsumption (schreibt man das so?) ein? Bspw. im Erbrecht. Der Erblasser hat Schulden beim Erbe und verstirbt. Dann fallen Anspruch und Forderung in einer Person mit dem Erbfall zusammen.

Was gehen würde, dass man einen Vertrag mit sich selbst als Stellvertreter eines anderen schließt, wenn man von 181 BGB befreit ist. Aber selbst dann ist der Vertretene ja Schuldner/Gläubiger und wir haben wieder eine Personenverschiedenheit. Auch bei irgendwelchen wilden Konstruktionen über 1 Mann Gesellschaften dürfte das nicht gehen, da wir dann ja mit der Gesellschaft ein eigenes Rechtssubjekt haben.
Man könnte doch eine GmbH (oder UG) gründen und sich dann selbst anstellen, oder nicht? Ich will den Themenersteller hier aber nicht auf absurde Ideen bringen.

Re: Universität als Arbeitgeber - Student als Arbeitnehmer?

Verfasst: Mittwoch 20. Dezember 2017, 11:46
von Tobias__21
Naja, die GmbH braucht einen Geschäftsführer. Dieser müsste dann ja auch der TE sein. Ein GF kann aber nur in Ausnahmefällen Arbeitnehmer sein. Normalerweise liegt da ein Dienstvertrag vor. Aber selbst wenn man das irgendwie konstruiert kriegt, dann ist ja die Gesellschaft selbst Gläubiger / Schuldner des TE und nicht er selbst in persona.

Re: Universität als Arbeitgeber - Student als Arbeitnehmer?

Verfasst: Mittwoch 20. Dezember 2017, 12:01
von Tibor
Gegen wen soll denn hier § 3 ArbZG "in Stellung gebracht" werden?